B 10, 4-streifiger Ausbau zwischen Eutingen und Niefern
Das Projekt
Ausgangslage
Die B 10 ist im Bereich der Anschlussstelle Pforzheim Ost und der Bundesautobahn A8 verkehrlich hoch belastet, sodass es vor allem in den Hauptverkehrszeiten zu Beeinträchtigungen des Verkehrsablaufs kommt.
Die B 10 ist von Pforzheim bis zur Einmündung der Sägewerkstraße bei Eutingen und am Knotenpunkt B 10 / L 1125 / K 4582 bei Niefern bereits auf vier Fahrstreifen ausgebaut.
Zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse soll die B 10 im o.g. Abschnitt ebenfalls vierstreifig ausgebaut werden.
Der vierspurige Ausbau der B 10 im Bereich der Anschlussstelle Pforzheim Ost erfolgt bereits mit dem 6-streifigen Ausbau der A 8. Im Endzustand ist die B 10 von Pforzheim-Eutingen bis Niefern durchgängig vierstreifig befahrbar.
Ziele der Maßnahme
Durch den Ausbau soll eine spürbare Verbesserung des Verkehrsflusses erreicht werden, wodurch die Leistungsfähigkeit der Knotenpunkte erhöht und die Unfallhäufigkeit reduziert wird.
Geplante Maßnahmen
Aufgrund der zahlreichen Zwangspunkte orientiert sich die geplante Linienführung in Lage und Höhe an der bestehenden B 10. Die ausbaubedingte Verbreiterung der B 10 erfolgt nach Norden hin. Der Radverkehr wird im Endzustand auf dem südlich der B 10 verlaufenden Wegenetz geführt.
Der signalisierte Knotenpunkt zwischen B 10 und Pforzheimer Straße wird leistungsfähig ausgebaut. Die abbiegenden Verkehrsströme erhalten hierfür separate Fahrstreifen.
Mit der Einrichtung des P+M-Platzes an der Pforzheimer Straße in unmittelbarer Nähe zur A 8 wird den Verkehrsteilnehmenden eine Parkmöglichkeit angeboten.
Der Ausbau der Enzbrücke verläuft über ein separates Wasserrechtsverfahren.
Informieren Sie sich
Planung
Bisheriger Planungsverlauf
Der Beginn der Planung für den Ausbau der B 10 geht in die siebziger Jahre zurück.
Das Planfeststellungsverfahren ist seit 30.09.2008 formal eröffnet. Bis zum Bedarfsplan 2004 war der Ausbau der B 10 im Verfahren des 6-streifigen Ausbaus der A8 (Enztalquerung) enthalten, bis der Bund eine separate Einstellung des Projektes forderte. In Folge dessen ruhte das Verfahren.
Nachdem der 4-streifige Ausbau als selbständige Maßnahme im Bedarfsplan 2030 im Vordringlichen Bedarf aufgeführt und eingestuft wurde, wurde die Planung zu Beginn des Jahres 2017 wieder aufgenommen und an die neuen Richtlinien angepasst.
Planungsunterlagen
Beschreibung | Dateityp | Größe |
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Lageplan | 2 MB | |
Übersichtskarte | 975 KB |