Leimbach-Hardtbach-Projekte
Kontakt
Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner finden Sie auf der jeweiligen Projektseite.
Ziel der Leimbach-Hardtbach-Projekte ist es, den Hochwasserschutz am Leimbach zwischen Wiesloch und Oftersheim erheblich zu verbessern und gleichbedeutend die Gewässerökologie am Leimbach im Sinne der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) deutlich aufzuwerten. Grundlage bildet die Hochwasserschutzkonzeption Leimbach-Hardtbach.
Mit den 5 Maßnahmen werden je nach der räumlichen Lage und den Gegebenheiten auch weitere Ziele ermöglicht, z.B. die verbesserte Erlebbarkeit des Gewässers für Bürgerinnen und Bürger sowie die Erleichterung der Gewässerpflege und der Mahd der Dämme durch den Landesbetrieb Gewässer.
Die Projekte werden in enger Zusammenarbeit mit den Projektpartnern, den betroffenen Kommunen und kommunalen Zweckverbänden, geplant.
Die Projekte
Schon im 18. Jahrhundert wurden Leimbach und Hardtbach durch Kurfürst Karl Theodor reguliert. Grund hierfür war die Be- und Entwässerung der Schlossanlagen in Schwetzingen und der Betrieb einiger Mühlen. Wegen des fehlenden Gefälles wurde damals das Bachbett verlegt und die Bachsohle über mehrere Kilometer hinweg künstlich bis über die Höhe des angrenzenden Geländes angehoben. Der nun höher liegende Bachlauf wurde seitlich durch Dämme eingegrenzt. Erst diese Ingenieurleistungen schufen die Voraussetzung für die intensive Nutzung und Besiedelung der sumpfigen Auenlandschaft östlich des Rheins.
Bei stärkeren Regenfällen und erhöhtem Abfluss in den Gewässern kam es zu Dammbrüchen mit großflächigen Überschwemmungen und erheblichen Schäden, zumal die ausgelaufenen Wassermengen wegen der künstlichen Hochlage der Bäche nicht wieder zurückfließen konnten. Auch der Ausbau der Anlagen - zuletzt in den 1940er Jahren - konnte keine nachhaltige Abhilfe schaffen. Durch die starke Siedlungsentwicklung der umliegenden Gemeinden wurde diese latente Gefährdung noch verstärkt.
Auf der Basis verschiedener Untersuchungen aus den 1980er Jahren wurde 1991 eine umfassende Studie erstellt, die zum heutigen Hochwasserschutzkonzept geführt hat.
Die Kernpunkte dieser Studie sind:
- Die bei starken Niederschlägen anfallenden Wassermengen können im Gewässer nicht schadlos abgeführt werden (Überschwemmungsgefahr).
- Die bestehenden Dämme sind auch in den Ortslagen in sehr schlechtem Zustand (Dammbruchgefahr).
- Der derzeitige Gewässerausbau ist aus heutiger Sicht ökologisch nicht mehr vertretbar (Kanalcharakter, Verarmung von Flora und Fauna).
Das Hochwasserschutzkonzept
Das Hochwasserschutzkonzept Leimbach-Hardtbach gliedert sich in 5 Maßnahmen. Ursprünglich war die Gesamtkonzeption auf ein 50-jährliches Hochwasserereignis ausgelegt. Im Jahr 2009 wurde zwischen den Anliegerkommunen und dem Regierungspräsidium Karlsruhe abgestimmt, den Hochwasserschutzgrad für die noch zu realisierenden Maßnahmen 3, 4 und 5 auf einen 100-jährlichen Hochwasserschutz zu erhöhen. Die Planungen aus den 1990er Jahren müssen hierfür umfassend überarbeitet werden. In diesem Zusammenhang wurden auch neue Untersuchungen im Rahmen der Umwelt- und Wasserbauplanung erforderlich. Der 100-jährliche Hochwasserschutz wird erreicht, sobald die Schutzmaßnahmen des Abwasser- und Hochwasserschutzverbands Wiesloch an Waldangelbach und Leimbach oberhalb der Waldangelbachmündung realisiert worden sind. Die bereits umgesetzten Maßnahmen 1, 2 und 3.2 erzielen aufgrund der neuen Untersuchungen dann ebenfalls einen 100-jährlichen Hochwasserschutz.
Die Vereinbarung zur Kostenbeteiligung
Im Jahr 2011 wurde mit 9 Gemeinden und kommunalen Zweckverbänden eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Realisierung der Hochwasserschutzkonzeption Leimbach-Hardtbach abgeschlossen. Diese regelt unter anderem die Kostenbeteiligung der beteiligten Gemeinden und Zweckverbände an der Finanzierung der 5 Maßnahmen. Zwischenzeitlich wurden bereits Maßnahmen umgesetzt und mit den Anliegergemeinden die Erhöhung des Schutzgrades von einem 50-jährlichen auf einen 100-jährlichen Hochwasserschutz sowie das Hinzukommen von für die Zielerreichung der EG-Wasserrahmenrichtlinie erforderlichen Projektinhalten abgestimmt. Aufgrund dessen mussten die Genehmigungsunterlagen der noch ausstehenden Maßnahmen mit vertieften ergänzenden Untersuchungen vollständig überarbeitet werden. Hierdurch konnte die in der Vereinbarung von 2011 enthaltene Zusage des Landes, alle Maßnahmen bis Ende 2019 fertigzustellen, nicht eingehalten werden. In der Vereinbarung von 2011 war die Maßnahme 5 noch kombiniert mit Maßnahme 4 im Kostenschlüssel enthalten. Da die Maßnahme 5 nicht mehr als Hochwasserschutzmaßnahme, sondern als Gewässerökologieprojekt fortgeführt wird, ist eine Anpassung des Kostenschlüssels erforderlich. Hierdurch ist die Grundlage für eine wirtschaftliche Beteiligung der Kommunen im Hinblick auf die Maßnahme 5 entfallen, da eine entsprechende Beteiligung lediglich im Bereich von Hochwasserschutzmaßnahmen vorgesehen ist (Vorteilsausgleich nach § 58 Wassergesetz Baden-Württemberg für verbesserten Hochwasserschutz).
Seit März 2020 liegt ein Entwurf einer Ergänzungsvereinbarung vor. Hintergrund des neuen Vereinbarungsentwurfs ist die Herauslösung der Maßnahme 5 aus der Kostenbeteiligung. Die Ergänzungsvereinbarung wird nur mit den von den Änderungen betroffenen Anliegern der Maßnahmen 4 und 5 geschlossen. Die Vereinbarung zur Kostenbeteiligung wird mit den betreffenden Anliegergemeinden noch abgestimmt.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung wird bei jeder Maßnahme projektspezifisch durchgeführt und auf der jeweiligen Projektseite der Maßnahme dargestellt.
Informationen zu den einzelnen Projekten
Weitere Informationen
Übersichtslageplan Leimbach-Hardtbach-Projekte (pdf, 340 KB)
Sie wollen wissen wie ein Planfeststellungsverfahren verläuft oder was ein Beteiligungsscoping ist? Hier finden Sie Informationen dazu.
Planungsleitfaden Öffentlichkeitsbeteiligung
Planfeststellungsverfahren