Wassersport in Naturschutzgebieten am Oberrhein im Regierungsbezirk Karlsruhe zwischen Iffezheim und Mannheim
Die Rheinauen am Oberrhein im Regierungsbezirk Karlsruhe zwischen Iffezheim und Mannheim gehören zu den wertvollsten und artenreichsten Landschaften Mitteleuropas. Ihre Erhaltung und Entwicklung sichert die Ökosystemdienstleistungen der Auen für uns Menschen!
Die Rheinauen sind weitgehend als Naturschutzgebiete ausgewiesen und sind Teil des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000.
Für den Wassersport am Oberrhein gelten die folgenden Regeln.
Kanusport
In Naturschutzgebieten hat die Natur Vorrang!
Der Kanusport ist ausschließlich auf ausgewiesenen Kanuwanderwegen erlaubt! In einigen Gewässern in Naturschutzgebieten gelten zudem eingeschränkte Befahrungszeiten!
Informieren Sie sich vor Ihrer Fahrt im „Gewässerführer Baden-Württemberg“ oder in der Datenbank mit Befahrungsregelungen des Kanu-Verbandes Baden-Württemberg.
Stand-up-Paddling (SuP)
In Naturschutzgebieten hat die Natur Vorrang!
Das Stand-up-Paddling ist auf allen Gewässern in Naturschutzgebieten am Oberrhein im Regierungsbezirk Karlsruhe zwischen Iffezheim und Mannheim verboten.
Stand-up-Paddling ist daher hier nur außerhalb von Naturschutzgebieten möglich.
Informieren Sie sich vor Ihrer Fahrt über das naturverträgliche Stand-up-Paddling und beim Daten- und Kartenservice der LUBW über die Schutzgebiete.
Informieren Sie sich!
Die Naturschutzgebiete am Oberrhein wurden zum Schutz der vorhandenen Tier- und Pflanzenarten sowie von Uferzonen und Gewässern als Lebensraum dieser Tier- und Pflanzenarten ausgewiesen. Es handelt sich hierbei um wichtige Gebiete, die den Tieren, beispielsweise zahlreichen Vögeln, einen Rückzugsraum bieten, damit sie sich entweder ausruhen können oder ihre Brut bzw. ihr Nachwuchs ungestört schlüpfen bzw. geboren und aufgezogen werden kann. Insbesondere für die streng geschützten und teilweise vom Aussterben bedrohten Tier- und Pflanzenarten ist dies überlebensnotwendig.
Naturschutzgebiete sind mit einer Rechtsverordnung geschützt. Hier ist geregelt, welches Verhalten für den Schutzzweck der Gebiete förderlich ist und welche Tätigkeiten verboten sind bzw. welche Handlungen in bestimmten Rahmen möglich sind.
Dies gilt für neu etablierte Sportarten wie das Stand-up-Paddling nicht.
In den Naturschutzgebiets-Verordnungen ist das grundsätzliche Befahrensverbot der Gewässer enthalten. Es bezweckt den möglichst weitgehenden Schutz von Lebensstätten, Biotopen oder Lebensgemeinschaften bestimmter wildlebender Tier- und Pflanzenarten vor Beeinträchtigungen.
Diesem Zweck läuft grundsätzlich jegliches Befahren der Gewässer – auch mit Kanus – zuwider!
Aus Gründen des Bestandsschutzes wurde eine Ausnahme für den bereits bestehenden Kanuwanderweg in den jeweiligen Naturschutzgebiets-Verordnungen eingefügt. Dieser Bestandsschutz gilt jedoch nur in dem Umfang, wie er zur Zeit der Ausweisung des jeweiligen Naturschutzgebiets bestand. Er gilt somit nicht für die neue Trendsportart Stand-up-Paddling. Man kann davon ausgehen, dass Kanufahrende nicht alle auf das Stand-up-Paddling umgestiegen sind. Vielmehr haben viele Menschen Stand-up-Paddling für sich neu entdeckt, die bislang keinen Bezug zu Wassersport hatten. Das „klassische“ Kanufahren und das Stand-up-Paddling kumulieren sich somit auf den Wasserflächen, wodurch der Nutzungsdruck und damit auch das Störpotential für die Wasservögel steigt.
Das Stand-up-Paddling fällt damit nicht unter die jeweils geregelten Ausnahmen der Naturschutzgebiets-Verordnungen und ist somit in allen Naturschutzgebieten am Oberrhein im Regierungsbezirk Karlsruhe zwischen Iffezheim und Mannheim ganzjährig - auch auf den Kanuwanderwegen - verboten. Da Naturschutzgebiete ohnehin lediglich nur 2,4 % der Landesfläche von Baden-Württemberg ausmachen – für den Wassersport potentiell nutzbare Gewässer stellen hiervon wiederum nur einen Bruchteil dar – bestehen außerhalb von Naturschutzgebieten vielfach Möglichkeiten zum Stand-up-Paddling.
Stand-up-Paddling ist eine Sportart, die ganzjährig in unterschiedlich tiefen Fließgewässern und Stillgewässern ausgeübt werden kann. Die Ausübung dieses Sports hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Im Regierungsbezirk Karlsruhe werden die Altrheinarme und Baggerseen am Rhein – zusätzlich zu den Kanus – verstärkt auch mit Stand-up-Paddle-Boards befahren.
Stand-up-Paddling bedeutet Stress für Wildtiere!
Das Stand-up-Paddling ist nahezu geräuschlos. Die Silhouette der stehenden Person sowie die Bewegungen dieser Person mit dem Stechpaddel führt bei Vögeln nachweisbar zu Fluchtreaktionen und sie fliegen auf. Es werden Fluchtdistanzen bis zu 100 m gemessen. Dies ist im Vergleich zur Fluchtreaktion bei anderen Wassersportgeräten sehr weit!
Jede Störung und jedes Auffliegen kostet den Vögeln Energie. Es belastet die Wildtiere und kann ihren Bruterfolg beeinträchtigen. Für Rastvögel im Winter kann es zu Energieverlusten führen, die nicht ausgeglichen werden können. Der Vogelzug, das Erreichen der Sommerquartiere und die Fortpflanzung können massiv beeinträchtigt sein.
Kanus hingegen werden im Sitzen genutzt. Das Paddeln erfolgt mit einem Doppelpaddel (Kajak) oder kleinen Stechpaddeln (Kanu). Wildtiere werden auch durchs Kanus gestört und es kommt zu Fluchtreaktionen. Für Kanus gelten daher seit vielen Jahrzehnten besondere Regeln beim Befahren von Gewässern, u.a. ausschließlich festgelegte Routen des Kanuwanderweges und besondere Befahrungszeiten.
Informationen hierzu sind im „Gewässerführer Baden-Württemberg“ oder in der Datenbank mit Befahrungsregelungen des Kanu-Verbandes Baden-Württemberg einsehbar.
Zum naturverträglichen und rücksichtsvollen Stand-Up-Paddling geben die Sportverbände und Naturschutzverbände konkrete Tipps:
- Kein Stand-up-Paddling auf Gewässern in Naturschutzgebieten am Oberrhein zwischen Iffezheim und Mannheim!!
- Informieren Sie sich vor Ihrem Ausflug über Schutzgebiete und Regeln am Zielort!
- Auf Gewässern außerhalb von Naturschutzgebieten helfen folgende Regeln für ein naturverträgliches und respektvolles Stand-Up-Paddling:
- Stand-up-Paddling von April bis September. Verzichten Sie auf Stand-up-Paddling von Oktober bis März während der Winterzeit.
- Halten Sie ganzjährig mind. 300 m Abstand von Wasservögeltrupps, Röhrichtzonen und sensiblen Uferbereichen.
- Nutzen Sie ausschließlich bestehende Ein-/Ausstiegsstellen! Befahren Sie keine Uferzonen!
- Beachten Sie die weiteren Regeln auf Gewässern außerhalb von Naturschutzgebieten! Hier gelten teilweise Befahrungszeiten und Mengen.
Die Regeln sind angelehnt an den „Knigge für Stehpaddler“ des Landesbund für Vogelschutz Bayern.
Schweizerische Vogelwarte Sempach - Weitere Veröffentlichungen für Regeln