Fachhochschulreife

Fachhochschulreife - FAQ

an allgemein bildenden und beruflichen Gymnasien

Wie erlangt man die Fachhochschulreife?
Welchen Sinn und Zweck verfolgt man mit dem Praktikum?
Wie findet man eine Praktikumsstelle?
Welche Arbeitszeiten- bzw. Fehlzeitenregelungen gelten?
Wer haftet bei einem Schaden im Betrieb?
Kann man den Praktikumsplatz wechseln?
Muss man nach dem Praktikum ein Arbeitszeugnis erhalten?
Werden Wehr- und Wehrersatzdienste, Freiwilligendienste auf die Zeit des Praktikums angerechnet?
Wird ein Praktikum im Ausland anerkannt?
Was tun, wenn es Schwierigkeiten bei der Praktikumsstelle gibt?
Das Praktikum endet kurze Zeit nach der Bewerbungsfrist an der Fachhochschule. Wie geht man vor?

Planungshilfen für Schülerinnen und Schüler

Wie erlangt man die Fachhochschulreife?

Voraussetzung ist der Besuch der ersten Jahrgangsstufe des Kurssystems und das Verlassen der Schule ohne allgemeine Hochschulreife.

Die Fachhochschulreife besteht aus zwei Elementen: dem schulischen und dem berufsbezogenen Teil. Erst wenn beide Teile erfolgreich abgeschlossen wurden, erhält man das Zeugnis über die Fachhochschulreife mit einer Anerkennung in allen Bundesländern mit Ausnahme von Bayern und Sachsen.

Nach dem erfolgreichen Bestehen des schulischen Teils der Fachhochschulreife folgt der berufsbezogene Teil. Der berufsbezogene Teil der Fachhochschulreife wird nachgewiesen durch:

  • eine mindestens zweijährige Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung oder in einem gleichwertig geregelten Ausbildungsberuf oder
  • eine mindestens zweijährige schulische Berufsausbildung, gegebenenfalls in Verbindung mit einem Berufspraktikum oder
  • eine mindestens zweijährige Berufsausbildung in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis oder
  • ein mindestens einjähriges Praktikum nach Absatz 2 der Verordnung zur Fachhochschulreife oder
  • ein freiwillig abgeleistetes soziales oder ökologisches Jahr, den Wehr- oder Wehrersatzdienst oder den Bundesfreiwilligendienst.

Dem Gymnasium werden entsprechende Arbeitszeugnisse oder Leistungsnachweise nach Abschluss der praktischen Tätigkeit vorgelegt. Nach Prüfung der Unterlagen stellt die Schule das Zeugnis der Fachhochschulreife aus.

Welchen Sinn und Zweck verfolgt man mit dem Praktikum?

Während des mindestens einjährigen Praktikums sollen junge Menschen berufliche Erfahrungen in der Arbeitswelt sammeln, um weitere Lebensplanungen vornehmen zu können. Auf diese Weise sollen Studien- oder Ausbildungsabbrüche vermieden werden. In dem Jahrespraktikum soll der Praktikant verschiedene Arbeitsbereiche kennenlernen, sodass sie/er einen umfassenden Einblick einer Branche ihrer/seiner Wahl erhält. Hilfstätigkeiten wie Fahrerjobs, Tätigkeiten in der Telefonzentrale oder Lagerarbeiten werden nicht als Praktikum anerkannt.

Wie findet man eine Praktikumsstelle?

Idealerweise sucht sich der künftige Praktikant einen Betrieb oder eine Einrichtung in einer Branche ihrer/seiner Wahl. Während des Bewerbungsgesprächs muss deutlich gemacht werden, dass man verschiedene Abteilungen oder Arbeitsbereiche während des Jahres durchlaufen muss, weil das Praktikum sonst nicht anerkannt wird. Nach dem erfolgreichen Bewerbungsgespräch erbittet man einen Praktikumsplan mit einer Auflistung der künftigen Einsatzbereiche. Den Praktikumsplan legt man wiederum der Schule vor. So ist die Schulleitung über den geplanten Ablauf des praktischen Jahres informiert und kann ggf. Einwände erheben oder die Wahl bestätigen.

Welche Arbeitszeiten- bzw. Fehlzeitenregelungen gelten?

Es gelten die branchenüblichen Arbeitszeiten. Fehltage müssen im Arbeitszeugnis eingetragen und ggf. nachgeholt werden.

Wer haftet bei einem Schaden im Betrieb?

Es empfiehlt sich für die Zeitdauer der praktischen Tätigkeit eine private Haftpflichtversicherung abzuschließen, damit man im möglichen Schadensfall abgesichert ist, oder den bestehenden Versicherungsschutz zu prüfen.

Kann man den Praktikumsplatz wechseln?

Ein einmaliger Wechsel des Praktikumsplatzes ist nur nach Rücksprache mit der Schulleitung möglich.

Muss man nach dem Praktikum ein Arbeitszeugnis erhalten?

Nach Ablauf eines Jahres erhält jeder Praktikant ein Arbeitszeugnis, worin alle ausgeübten Tätigkeiten aufgelistet sind. Die Bescheinigung wird wiederum der Schule vorgelegt. Sind Praktikumsplan und Aufgabenfelder der Praktikumsbescheinigung weitgehend deckungsgleich, stellt die Schule das Zeugnis der Fachhochschulreife aus. Darin wird bescheinigt, dass sowohl der schulische als auch der berufsbezogene Teil der Fachhochschulreife absolviert worden sind. Mit diesem Zeugnis kann man sich bundesweit bei allen Fachhochschulen bewerben. Lediglich Bayern und Sachsen erkennen die in Baden-Württemberg erworbene Fachhochschulreife nicht an (Stand 2012). Für zukünftige Bewerbungen wird empfohlen sich ein qualifiziertes Arbeitszeugnis ausstellen zu lassen, das auch eine Beurteilung der Leistungen enthält.

Werden Wehr- und Wehrersatzdienste, Freiwilligendienste auf die Zeit des Praktikums angerechnet?

Wehr- und Wehrersatzdienste werden anteilig auf die Zeit des Praktikums angerechnet.

Praktika bei den Freiwilligendiensten wie dem Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ), dem Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ) oder dem Bundesfreiwilligendienst werden anerkannt, sofern die Bedingungen des Praktikums erfüllt werden.

Wird ein Praktikum im Ausland anerkannt?

Auch eine praktische Tätigkeit im Ausland ist möglich, sofern die Bedingungen des Praktikums erfüllt werden.

Eine Absprache mit der Schule im Vorfeld wird dringend empfohlen. Das Arbeitszeugnis muss zudem durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Urkundenübersetzter auf eigene Kosten ins Deutsche übersetzt werden.

Was tun, wenn es Schwierigkeiten bei der Praktikumsstelle gibt?

Der Praktikant setzt sich umgehend mit der Schulleitung in Verbindung, um weitere Schritte zu besprechen.

Das Praktikum endet kurze Zeit nach der Bewerbungsfrist an der Fachhochschule. Wie geht man vor?

Damit sich die Schülerinnen und Schüler rechtzeitig an Fachhochschulen bewerben können, können ihnen vorläufige Bescheinigungen ausgestellt werden, nachdem seitens der Schule überprüft wurde, dass die Praktikantin/der Praktikant das Praktikum bisher ordnungsgemäß durchgeführt hat und voraussichtlich erfolgreich beenden wird.