Referat 89.1 Landesagentur für die Zuwanderung von Fachkräften – Zentrale Ausländerbehörde für das beschleunigte Fachkräfteverfahren
Der Ministerrat hat im Juli 2024 die Errichtung einer Landesagentur für die Zuwanderung von Fachkräften in Baden-Württemberg beschlossen. Ziel ist es, durch die landesweite Beratung und Umsetzung des beschleunigten Fachkräfteverfahrens, die Zuwanderung von internationalen Fachkräften nach Baden-Württemberg noch effizienter zu gestalten und damit Baden-Württemberg als herausragenden Wirtschaftsstandort weiter zu stärken. Die Landesagentur wird die Beratung zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse und die Regelungen zur Einreise als Leistungen aus einer Hand anbieten. Derzeit läuft der Aufbau der LZF auf Hochtouren. Mit Beginn ihrer Tätigkeit werden das Regierungspräsidium Stuttgart für die Fachkräfte des Gesundheitswesens und das Regierungspräsidium Karlsruhe für alle anderen Berufsgruppen zuständig sein.
Bisherige Zuständigkeiten der unteren Ausländerbehörden bleiben davon unberührt und bestehen parallel weiter.