Aufgaben der Abteilung 9
Die im Oktober 2015 im Hinblick auf die Entwicklungen im Flüchtlingsbereich neu errichtete Abteilung ist für die Erstaufnahme von Flüchtlingen in Baden-Württemberg verantwortlich.
Wir nehmen landesweit zentrale Steuerungsaufgaben mit Vorortzuständigkeiten und Koordinierungsaufgaben bei der Flüchtlingsaufnahme, Unterbringung und Verteilung wahr. Unsere Leitstelle ist für die Belegung und Auslastung sämtlicher Erstaufnahmeeinrichtungen, die Verteilung der Neuzugänge, die Planung der Binnentransfers sowie darüber hinaus für alle Verfahrens- und Ablauffragen im Bereich der Erstaufnahme zuständig. Wir vertreten auf Bundesebene den Verteilbereich Südwest (Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland), vermitteln länderübergreifende Umverteilungen und setzen die humanitären Aufnahmeprogramme des Bundes und der EU im Land um. Gemeinsam mit den 44 Stadt- und Landkreisen organisieren wir die Weiterleitung der Flüchtlinge von der Erstaufnahme in die vorläufige Unterbringung der Kreise oder mittels Wohnsitzauflage direkt in die Gemeinden. Uns obliegt auch die Auszahlung der den Kreisen im Rahmen der Ausgabenerstattung zustehenden Pauschalen.
Darüber hinaus ist die Abteilung für den Betrieb des Ankunftszentrums in Heidelberg, der Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) in Karlsruhe und der weiteren Erstaufnahmeeinrichtungen im Regierungsbezirk zuständig. In diesen durch Sicherheitspersonal geschützten Einrichtungen gewährleisten wir eine bedarfsgerechte Unterbringung, Verpflegung und medizinische Versorgung der Flüchtlinge. Wir achten auf eine zügige Durchführung der für das Asylverfahren notwendigen landesseitigen Schritte, insbesondere bei der Registrierung und Gesundheitsuntersuchung. Bei diesen Aufgaben werden wir von zahlreichen haupt- und ehrenamtlichen Akteuren unterstützt und arbeiten mit den Standortkommunen, verschiedenen Bundes- und Landesbehörden, Dienstleistern und der unabhängigen Sozial- und Verfahrensberatung eng zusammen. Zusätzlich zu unseren Aufgaben im Bereich der Flüchtlingserstaufnahme organisieren und koordinieren wir im Ankunftszentrum das landesweite zentralisierte Altersfeststellungsverfahren bei unbegleiteten minderjährigen Ausländern (UMA).
Des Weiteren üben wir als höhere Aufnahmebehörde die Fachaufsicht und damit die Aufsicht über die Recht- und Zweckmäßigkeit des Verwaltungshandelns der unteren Aufnahmebehörden im Regierungsbezirk aus. Außerdem nimmt die Abteilung für die in ihren Einrichtungen untergebrachten Flüchtlinge die Aufgaben als Ausländerbehörde und Leistungsbehörde nach dem Asylbewerberleistungsgesetz wahr.