Auf dieser Seite finden Sie Muster und Vorlagen für ein Stiftungsgeschäft, die Stiftungssatzung und Jahresrechnung.
Die von uns ausgearbeiteten Muster enthalten die notwendigen stiftungsrechtlichen Regelungen und weitere Bestimmungen, die sich in der Praxis als sinnvoll erwiesen haben. Die steuerrechtlichen Regelungen für gemeinnützige Stiftungen bitten wir mit dem jeweils zuständigen Finanzamt abzustimmen.
Allgemeine Informationen zu Stiftungen, unseren Aufgaben als Stiftungsbehörde, aber auch Informationen zur Einrichtung einer Stiftung und steuerlichen Aspekten finden Sie in unserem Themenportal.
Zweck und Bedeutung des Stiftungsgeschäfts werden Ihnen hier erläutert.
Muster eines Stiftungsgeschäfts zu Lebzeiten (word, 23 KB)
Für den Fall, dass beabsichtigt ist, eine Stiftung von Todes wegen zu errichten, empfehlen wir dringend eine fachliche Beratung (z.B. durch einen Notar oder Rechtsanwalt). Außerdem empfiehlt es sich, die Stiftungssatzung, die Bestandteil des Stiftungsgeschäfts von Todes wegen ist, mit der Stiftungsbehörde abzustimmen.
Eine Stiftung kann durch Testament oder Erbvertrag errichtet und dabei zum Erben oder Vermächtnisnehmer werden. Bei privatschriftlicher Errichtung ist eine handschriftliche Abfassung mit Angabe von Datum und Ort sowie Unterschrift (Vor- und Zuname sowie bei Ehefrauen auch der Geburtsname) erforderlich.
Ein Testament könnte folgende Form haben:
Eine solche Stiftung soll den Zweck haben, das Gemeinwesen einer Stadt und Region zu stärken,gemeinsame bürgerschaftliche Verantwortung zu fördern und Kräfte der Innovation zu mobilisieren.
Muster eines Stiftungsgeschäfts einer Bürgerstiftung (word, 23 KB)
Die Stiftungssatzung sollte den Bedürfnissen der Stiftung angepasst werden; unsere Vorschläge sollen teilweise nur als Anregung verstanden werden. Im Einzelfall - insbesondere bei kleineren Stiftungen - kann auf einzelne Regelungen ganz verzichtet werden. Da der Gesetzgeber als Stiftungsorgan nur den „Vorstand“ verbindlich vorschreibt, kann auch auf zusätzliche Organ wie einen „Stiftungsrat“, (Kuratorium, Beirat o.ä.) und die diesbezüglichen Regelungen in der Satzung verzichtet werden. Der Inhalt der Satzung sollte auf die notwendigen und für Ihre Stiftung und sinnvollen Regelungen beschränkt werden.
Zweck und Bedeutung der Stiftungssatzung finden sie hier.
Muster Stiftungssatzung einer rechtsfähigen Stiftung mit einem Organ (word, 46 KB)Muster Stiftungssatzung einer rechtsfähigen Stiftung mit zwei Organen (word, 52 KB)Muster einer Stiftungssatzung einer Bürgerstiftung (word, 42 KB)
Muster Vermögensübersicht und Jahresrechnung (word, 20 KB)Merkblatt zu den Vorlage-, Unterrichtungs-, Anzeige- und Genehmigungspflichten nach dem Stiftungsgesetz für Baden-Württemberg (pdf, 39 KB)
Dr. Corinna Sicko 0721 926-6256 corinna.sicko@rpk.bwl.de
Hannelore Brecht (Landkreise Enzkreis, Karlsruhe, Rastatt, Städte Baden-Baden und Karlsruhe) 0721 926-2138 hannelore.brecht@rpk.bwl.de
Claudia Feilhauer (Rhein-Neckar-Kreis, Städte Heidelberg und Pforzheim) 0721 926-3335 claudia.feilhauer@rpk.bwl.de
Regina Pfaus (Landkreise Calw, Freudenstadt, Neckar-Odenwald-Kreis, Stadt Mannheim) 0721 926-4155 regina.pfaus@rpk.bwl.de
Schlossplatz 1-376131 Karlsruhe