B 462, Ausbau bei Rastatt mit Umbau der Anschlussstelle A5 / B 462

Zahlen & Fakten

Vorhabenträger: Bund
Kosten: 127,2 Mio. €

Aktueller Stand

Erstellung des Vorentwurfs

Termine

  • 26.11.2020: Gespräch Regierungspräsidentin Felder und Abteilung mit kommunalen Vertretern und Abgeordneten
  • 07.05.2021: Gespräch Regierungspräsidentin Felder und Abteilung mit kommunalen Vertretern, Abgeordneten und Naturschutzverbänden
  • 28.05.2021: Pressegespräch mit Regierungspräsidentin Felder und Abteilung
  • 16.07.2021: Gespräch Regierungspräsidentin Felder und Abteilung mit kommunalen Vertretern, Abgeordneten, Naturschutzverbänden und Vertretern der Wirtschaft
  • Bürgerinformationsveranstaltung am 27.07.2022

Kontakt

Fachinformationen:
Helmut Wößner, Projektleitung
0721 926-3300
helmut.woessner@rpk.bwl.de

Öffentlichkeitsbeteiligung:
Philipp Ilzhöfer
philipp.ilzhoefer@rpk.bwl.de

Das Projekt

Ausgangslage

Mit der bisherigen Anschlussstelle kann ein zügiger Verkehrsfluss nicht mehr bewältigt werden. Zudem wird mit einer weiteren Steigerung des Verkehrs bis 2040 um 15% erwartet. Des Weiteren befinden sich neben der Verknüpfung von Autobahn und Bundesstraße zwei weitere Verkehrsknotenpunkte (Kreuzungen) mit Ampeln, die den Verkehrsfluss stark behindern und regelmäßig zu Rückstaus führen, der sich in den Spitzenstunden bis zur Kreuzung B 462/B 3/L 77a erstreckt.

Das aktuelle Verkehrsaufkommen stellt sich wie folgt dar:

  • B 462: rund 30.000 Kfz/24h
  • B 462 zwischen K 3716 und Rampe West: 33.000 Kfz/24h
  • 4 Rampen: rund 4 x 8.000 Kfz/24h
  • K 3716 (zentrale Erschließungsachse für das Gewerbegebiet Lochfeldstraße): 17.500 Kfz/24 h
  • K 3728 (Muggensturm/Ötigheim/Bietigheim): 5.000 Kfz/24 h
  • K 3715 (Rauental): 4.000 Kfz /24 h
    Zum Vergleich: BAB A 5 zwischen Karlsruhe-Süd und Rastatt-Süd 70.000 bis 80.000 Kfz/24h

Ziele der Maßnahme

  • Erhöhung der Leistungsfähigkeit der Anschlussstelle Rastatt Nord
  • Sicherstellung des Verkehrsflusses
  • Verbesserung des Anschlusses an das Gewerbegebiet Lochfeld (K 3716)
  • Neuordnung des nachgeordneten Verkehrsnetzes
  • Errichtung eines neuen Parken und Mitnehmen (P + M) Platzes

Geplante Maßnahmen

  • Umbau der Anschlussstelle zu einem vollen Kleeblatt
  • Höhenfreier Anschluss der K 3716 an die B 462 in Form einer linksliegenden Trompete
  • Abkoppelung der Kreisstraße K 3715 von der B 462
  • Unterführung beim Knotenpunkt B 462/K 3728/ K 3715 für den landwirtschaftlichen Verkehr
  • Vierspuriger Ausbau der B 462 bis zum Knotenpunkt B 462/B3/L 77a
  • Neubau einer Verteilerfahrbahn für die bessere Erschließung des Gewerbegebietes „Lochfeldstraße“

Informieren Sie sich

Öffentlichkeitsbeteiligung

Alle Maßnahmen zur Öffentlichkeitsbeteiligung und Kommunikationsmaßnahmen werden in den Planungsprozess des Projektes integriert. Hier können Sie sich über die aktuellen Beteiligungsmaßnahmen informieren und die aktuellen Planungsunterlagen einsehen.

Planung

Bisheriger Planungsverlauf

Überlegungen zur Planung der Autobahnanschlussstelle Rastatt Nord finden seit 2011 statt. Unter Berücksichtigung der Anregungen aus der Öffentlichkeit und den angrenzenden Kommunen zeichneten sich drei Varianten ab, die im Rahmen der Voruuntersuchung gegenüber zu stellen sind.

Linienentwurf Variante A

Variante A sieht eine Abkopplung der Kreisstraßen K 3728 und K 3715 von der B 462 vor. Dies geht mit eine ab Abstufung der Kreisstraßen zu einer Gemeindestraße bzw. zu einem Hauptwirtschaftswege einher, so dass die Erschließungsfunktion der Straßen gewähreleistet bleibt. Der heutige Verkehr der K 3728 auf die B 462 fließt dann zukünftig
über die K 3717 und die B3 bzw.
über die K 3737 und L 67.

Linienentwurf Variante B

Bei Variante B wird der VKP durch den Bau einer sog. linksliegenden Trompete planfrei umgebaut und gewährleistet einen Vollanschluss der K 3728 an die B 462.  

Linienentwurf Variante C

Variante C beinhaltet ein eingeschränkten Halbanschluss („Rechts-rein-Rechts-raus“) der K 3728 an die B 462.

Variantenvergleich

Grundlagen für den Variantenvergleich sind:

  • Verkehrsprognose
  • Schallgutachten
  • Luftschadstoffgutachten
  • Umweltfachliche Stellungnahme
  • Wirtschaftlichkeit

Der auf den Gutachten basierender Variantenvergleich kommt zu dem Schluss, dass die Verknüpfung der K 3728 und der K 3715 mit der um- bzw. ausgebauten B 462

  • verkehrlich nicht zwingend notwendig ist,
  • unter umweltfachlichen Aspekten dem naturschutzrechtlichen Vermeidungs-/Minimierungsgebot entgegensteht,
  • die Realisierung notwendiger Ausgleichsmaßnahmen (Naturschutz/Artenschutz) in räumlich-funktionaler Zuordnung durch Beeinträchtigung geeigneter Bereiche in Frage stellt,
  • und aus umweltfachlicher Sicht keinen tragfähigen bzw. realisierungswürdigen Lösungsansatz darstellt

Eine Verknüpfung der Kreisstraßen mit der ausgebauten Bundesstraße wird daher von Bund und Land abgelehnt, so dass die Variante A die Vorzugsvariante darstellt. Diese wird in 2020 und Anfang 2021 in der notwendigen Entwurfstiefe ausgearbeitet, um darauf basierend die Genehmigunsunterlagen zu erstellen. Es ist vorgesehen, in 2022 das Planfeststellungsverfahren zu eröffnen.