B 32, Ortsumgehung Horb – Teil Neckartalbrücke
Die Planfeststellungsbehörde übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der eingestellten Unterlagen.
Maßgebend für den Planfeststellungsbeschluss sind die in der jeweiligen Gemeinde/Stadt offengelegten, festgestellten Planunterlagen.
Dokumenttitel | Dateityp | Größe |
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Abänderungsbescheid 2. Planänderung | 630 KB | |
Abänderungsbescheid 3. Planänderung | 333 KB | |
Planänderung | 14 MB | |
Bekanntmachung Planfeststellungsbeschluss | 24 KB | |
Planfeststellungsbeschluss vom 27.06.2017 | 1 MB |