Referat 25 Ärztliche Angelegenheiten
Referatsleitung
Silvia Kempf
Ltd. Regierungsdirektorin
0721 926-9369
silvia.kempf@rpk.bwl.de
Stellvertretung
Bastian Rupp
Regierungsdirektor
0721 926-7654
bastian.rupp@rpk.bwl.de
Bitte beachten!
Für Nachfragen zu Verfahrensständen und/oder Einzelanfragen im Schulbereich wenden Sie sich bitte unmittelbar an Ihre zuständige Sachbearbeitung (soweit bekannt) oder schriftlich an poststelle@rpk.bwl.de . Bitte geben Sie immer Ihre Ausbildung bzw. den Beruf samt Ausbildungsstätte (Schule, an der die Ausbildung stattfand) und unbedingt Ihre vollständigen Kontaktdaten an. Bitte haben Sie Verständnis, dass die telefonische Erreichbarkeit aufgrund der Wahrnehmung von Terminen und Dienstreisen nicht immer gegeben ist.
Unsere Aufgaben
Unsere Tätigkeit umfasst u.a. die Schulaufsicht über private Schulen für Gesundheitsfachberufe, Pflegeberufe und Sozialberufe sowie die Fachaufsicht über den Öffentlichen Gesundheitsdienst, d.h. die Gesundheitsämter im Regierungsbezirk Karlsruhe.
Gesundheitsfachberufe: Anästhesietechnische/r bzw. Operationstechnische/r Assistent/in, Diätassistent/in, Ergotherapeut/in, Hebamme/Entbindungspfleger, Logopäde/in, Masseure und medizinische Bademeister, MT-Berufe - u.a. Medizinisch-technischer Assistent/in, Notfallsanitäter/in, Physiotherapeut/in, Podologe/in, Rettungsassistent/in.
Pflegeberufe: Altenpflegehelfer/in, Altenpfleger/in, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in, Gesundheits- und Krankenpflegehelfer/in, Gesundheits- und Krankenpfleger/in, Pflegefachmann/-frau.
Sozialpflegerische Berufe: Alltagsbetreuer, Arbeitserzieher/in, Haus- und Familienpfleger/in, Heilerziehungsassistent/in, Heilerziehungspfleger/in, Heilpädagoge/in, Jugend- und Heimerzieher/in.
Hinweise
- Ärztinnen und Ärzte (einschließlich Zahnmedizin) wenden sich bitte unmittelbar an das Regierungspräsidium Stuttgart, auch für den Antrag auf Erteilung eines Certificate of Good Standing.
- Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat für den Beruf der Notfallsanitäter/innen und Rettungsassistenten/innen die landesweite Zuständigkeit für Baden-Württemberg.
- Den Antrag auf Erteilung eines Certificate of Good Standing (sog. Unbedenklichkeitsbescheinigung) und einer EU-Konformitätsbescheinigung finden Sie unter Formulare. Die Ausstellung ist gebührenpflichtig (voraussichtlich 50,00 €). Bitte haben Sie Verständnis, dass die Bearbeitung – je nach Arbeitsaufkommen – mehrere Wochen dauern kann und sehen von Nachfragen zum Bearbeitungsstand daher möglichst ab. Bitte beachten Sie unbedingt die Hinweise zu den zusammen mit der Antragstellung einzureichenden Unterlagen/Nachweisen. Unvollständig eingereichte Anträge können nicht bearbeitet werden.
Im Einzelnen
Ausbildungswesen, Weiterbildung und Schulaufsicht über private Schulen für Gesundheitsfachberufe, Notfallsanitäter, Pflegeberufe und sozialpflegerische Berufe
Weitere Informationen zur Ausbildung in den einzelnen Berufen
Aufgaben im Öffentlichen Gesundheitsdienst
Fachaufsicht über die acht Gesundheitsämter (GA) in den Landratsämtern bzw. Stadtverwaltungen des Regierungsbezirks (GA im Landratsamt Calw, GA im Landratsamt Enzkreis (einschließlich Zuständigkeit für die Stadt Pforzheim), GA im Landratsamt Freudenstadt, GA im Landratsamt Karlsruhe (einschließlich Zuständigkeit für die Stadt Karlsruhe), GA der Stadt Mannheim, GA im Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis, GA im Landratsamt Rastatt, GA im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis (einschließlich Zuständigkeit für die Stadt Heidelberg))
Trinkwasseraufsicht, Heilpraktikerrecht und gesundheitliche Fragestellungen zum Prostituiertenschutzgesetz im Rahmen der Fachaufsicht über die Gesundheitsämter
Infektionsschutz, einschließlich Bestattungshygiene
Staatliche Anerkennung und Aufsicht über Einrichtungen nach dem Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (PsychKHG)
Formulare Gesundheitsfachberufe, Notfallsanitäter, Pflegeberufe und sozialpflegerische Berufe im Regierungspräsidium Karlsruhe
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