Eine Linienführung gabelt sich in zwei Linien, die mit Pfeilen versehen sind. Auf den Linien stehen drei Menschen, die im Dialog sind.

Raumverträglichkeitsprüfung

Bei raumbedeutsamen Infrastrukturprojekten mit überörtlicher Bedeutung wird vor dem eigentlichen Genehmigungsverfahren (Planfeststellung) eine sogenannte Raumverträglichkeitsprüfung durchgeführt. Dabei steht die frühzeitige Klärung von Grundsatzfragen im Vordergrund.

Mit Blick auf die Erfordernisse der Raumordnung (Ziele, Grundsätze, sonstige Erfordernisse) wird geprüft, ob das Projekt mit anderen geplanten oder bereits vorhandenen Nutzungen vereinbar ist und welche Auswirkungen das Bauvorhaben auf die Umwelt haben kann (raumordnerische Umweltverträglichkeitsprüfung). Träger öffentlicher Belange, Behörden, Kommunen und Öffentlichkeit werden am Verfahren beteiligt. Ziel ist es, das Verfahren mit einer raumordnerischen Beurteilung abzuschließen. Diese hat keine unmittelbare Rechtswirkung, muss jedoch bei den anschließenden Planungs- und Genehmigungsverfahren berücksichtigt werden.

Für das Projekt NBS/ABS Mannheim – Karlsruhe ist eine Raumverträglichkeitsprüfung in Vorbereitung. Die DB InfraGO AG als Vorhabenträgerin hat mit dem Planungsprozess zur Findung der Antragsvariante für die Raumverträglichkeitsprüfung im Frühjahr 2020 begonnen. Der entsprechende Suchraum zwischen Mannheim und Karlsruhe erstreckt sich sowohl links- als auch rechtsrheinisch. Auf rheinland-pfälzischer Seite ist die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd als höhere Raumordnungsbehörde eingebunden. Den höheren Raumordnungsbehörden kommt im Rahmen der Vorbereitung der Raumverträglichkeitsprüfung eine Beratungs- und Abstimmungsfunktion zu.

Begleitend zum derzeit laufenden Trassenfindungsprozess – von der Festlegung des Suchraums bis hin zur Entwicklung einer Antragsvariante – findet eine enge fachliche Begleitung in einem kontinuierlichen Scopingprozess statt. Im Rahmen dessen fanden am 29. und 30. November 2021 in beiden Bundesländern Antragskonferenzen unter Federführung der höheren Raumordnungsbehörden statt, in denen im Beisein der Vorhabenträgerin mit den betroffenen Behörden, Trägern öffentlicher Belange sowie Vertretern/-innen der Bürgerinitiativen die Inhalte und der Umfang der für die Raumverträglichkeitsprüfung vorzulegenden Unterlagen beraten wurden.

Auf Grundlage des vorgeschlagenen Untersuchungsrahmens (digitale Tischvorlage der Vorhabenträgerin zur Antragskonferenz) und unter Berücksichtigung der im Rahmen des Scopingverfahrens bzw. der Antragskonferenz von den Beteiligten geäußerten Anregungen und Hinweise erfolgte seitens der höheren Raumordnungsbehörde des Regierungspräsidiums Karlsruhe die Festlegung des voraussichtlichen Untersuchungsrahmens für den baden-württembergischen Teilraum.

Auf dieser Grundlage sind die Verfahrensunterlagen durch die Vorhabenträgerin zu erstellen. Die Einleitung der Raumverträglichkeitsprüfung erfolgt nach Feststellung der Vollständigkeit der vorzulegenden Unterlagen. Die Einreichung der Antragsunterlagen seitens der DB InfraGO AG soll auf Grundlage der Zugzahlenprognose 2040 erfolgen. Diese wird derzeit vom Bundesgutachter erarbeitet und soll Stand heute nicht vor dem dritten Quartal 2025 vorliegen.