Aufgaben der Abteilung 3
Ein funktionsfähiger ländlicher Raum, intakte Kultur- und Erholungslandschaft, umweltschonend und tierartgerecht wirtschaftende bäuerliche Familienbetriebe sind von großer Bedeutung für einen Wirtschaftsstandort wie den Regierungsbezirk Karlsruhe. Dies ist der vielseitige Verantwortungsbereich der Abteilung 3.
Die Förderung der Landwirtschaft und des ländlichen Raumes - vom Einzelbetrieb bis zur Verbesserung der regionalen Entwicklung und der Vermarktungsstruktur - ist uns ein besonderes Anliegen. Im Rahmen der Flurneuordnung und des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum wirken wir darauf hin, die ländlichen Räume als eigenständige Lebens- und Wirtschaftsräume zu erhalten bzw. zu entwickeln. Wir gewähren Ausgleichsleistungen für die Bewirtschaftung benachteiligter Gebiete und für die Anwendung umweltschonender Verfahren, sowie für die Förderung der Biotopvernetzung. Auch die obere Jagd- und Fischereibehörde ist hier angesiedelt.
Wir sind für die Berufsausbildung und -fortbildung in den land- und hauswirtschaftlichen Berufen zuständig. Wir betreuen die Beratung der Landwirte, Gärtner und Winzer durch die unteren Landwirtschaftsbehörden und beaufsichtigen die dort angegliederten Fachschulen für Land- und Hauswirtschaft.
Arbeitsschwerpunkte im Veterinär- und Lebensmittelwesen sind der vorsorgende Verbraucherschutz im Rahmen der Tierseuchenbekämpfung, des Fleischhygiene- und Lebensmittelrechts sowie der Tierschutz in enger Zusammenarbeit mit den unteren Veterinär- und Lebensmittelbehörden.
Kontrolle von Qualität und Herkunft pflanzlicher und tierischer Erzeugnisse gehören genauso zu unseren Aufgaben wie die landesweite Kontrolle im ökologischen Landbau.