Referat 42 Steuerung und Baufinanzen

Referatsleitung
Michael Lumpp
Leitender Baudirektor
0721 926-3405
michael.lumpp@rpk.bwl.de
Stellvertretung
N. N.
Unsere Aufgaben
Im Einzelnen
„Kerngeschäft“ des Referats ist die Steuerung und Koordinierung der Straßenbauprojekte an Bundesstraßen und Landesstraßen. In Abstimmung mit den Bedarfs- und Ausbauplänen des Bundes und Landes stellen wir die Finanzmittel für Planung und Bau neuer Straßen sowie Ausbau bestehender Straßen bereit und begleiten die Projekte bis hin zur kassenmäßigen Abwicklung.
Bei der Planung von Bundes- und Landesstraßen sowie Radschnellwegen treffen wir in der Bevölkerung regelmäßig auf verschiedene Interessen und Belange. Eine frühe Öffentlichkeitsbeteiligung und sachliche Öffentlichkeitsarbeit ist für uns deshalb sehr wichtig. Wir bieten unterschiedliche Beteiligungsformen an, dazu gehören auch Dialog- und Informationsveranstaltungen. So möchten wir Bürgerinnen und Bürger vor Ort frühzeitig über unsere Planungsabsichten unterrichten und in den Planungsprozess einbinden. Neben der breiten Öffentlichkeit beteiligen wir die Träger öffentlicher Belange (TÖB), Verbände und Vereine sowie betroffene Kommunen.
Tangieren Bauvorhaben Dritter, wie z. B. Wohn- oder Gewerbebauvorhaben, Bundes- oder Landesstraßen, prüfen wir deren Zulässigkeit hinsichtlich vorgeschriebener Mindestabstände zur Straße. Auch bei bauplanerischen Vorhaben, wie Flächennutzungsplänen und Bebauungsplänen, werden wir eingebunden. Wir schließen Vereinbarungen mit Gemeinden, Landkreisen oder Versorgungsunternehmen, wenn diese Telekommunikations-, Gas-, Wasser- oder Stromleitungen neben oder unter der Straße verlegen. Straßen kreuzen, über- oder unterqueren andere Straßen, Gewässer oder Eisenbahnstrecken. Werden solche Kreuzungen neu gebaut oder verändert, müssen die Baukosten zwischen den Kreuzungsbeteiligten aufgeteilt werden. Die Kostenaufteilung wird von uns erstellt und mit den Beteiligten der Kreuzung vereinbart.
Die Prüfstelle trägt zur Lösung besonderer bautechnischer Aufgaben und Schwierigkeiten bei, die sowohl in der Planungsphase als auch in der Ausführungsphase von Straßenbauprojekten auftreten können.
Darüber hinaus bearbeiten wir Baumaßnahmen an Kreuzungen von Straßen mit Eisenbahnen, klären im Vorfeld der Projekte technische und rechtliche Fragestellungen und schließen die erforderlichen Vereinbarungen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) mit den übrigen Kreuzungsbeteiligten.
Weitere Informationen
Machbarkeitsstudie zur Verbesserung der Rheinquerungen zwischen Gambsheim und Lauterburg im Rahmen des INTERREG IVA-Programmes
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