Referat 44 Planung
Referatsleitung
Axel Speer
Leitender Baudirektor
0721 926-3417
axel.speer@rpk.bwl.de
Stellvertretung
Christina Finkbeiner
Baudirektorin
0721 926-8115
christina.finkbeiner@rpk.bwl.de
Unsere Aufgaben
Wir planen Bundes- und Landesstraßen sowie Radwege und Radschnellwege im Regierungsbezirk.
Mit der Planung kann erst dann begonnen werden, wenn ein Projekt in den Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen bzw. in den Generalverkehrsplan des Landes Baden-Württemberg eingestellt wurde. An deren Aufstellung wirken wir mit.
Nach Untersuchung verschiedener Varianten auf Grundlage der Prüfung der Umweltverträglichkeit sowie eines Verkehrsgutachtens wird eine Linie festgelegt. In diesem Stadium werden bereits die Fachbehörden und die betroffenen Gemeinden beteiligt.
Der Bau von Straßen ist mit Eingriffen in Natur und Landschaft verbunden. Diese sind möglichst gering zu halten und unvermeidbare Eingriffe sind zu kompensieren. Deshalb arbeiten Straßenplanerinnen und Straßenplaner und Landschaftsplanerinnen und Landschaftsplaner sowie andere am Projekt Beteiligte bei der Planung frühzeitig zusammen.
Straßen durchschneiden die Lebensräume vieler Tierarten und stellen für diese ein unüberwindbares Hindernis dar. Um diese Barrieren zu entschärfen, planen wir in enger Kooperation mit dem Naturschutz Maßnahmen zur sogenannten Wiedervernetzung. Je nach Tierart tragen Grünbrücken, Über- oder Unterführungen oder Amphibienschutzanlagen für ein sicheres Queren der Straße bei. Wenn Gewässer betroffen sind, werden diese in Hinblick auf Wiedervernetzung optimiert.
Weitere Informationen
Nach Festlegung der Linie stellen wir den Straßenentwurf mit Landschaftspflegerischem Begleitplan, Lärm-, Schadstoff- und weiteren Fachgutachten auf und legen diesen dann den zuständigen Ministerien in Stuttgart und Bonn zur Genehmigung vor.
Um das Baurecht für eine Straße zu erhalten, muss in der Regel ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden. Hierzu wird die Planung mit allen Gutachten offengelegt.
Zu den eingegangenen Einsprüchen arbeitet das Referat jeweils eine Stellungnahme aus, die das für das Genehmigungsverfahren zuständige Referat 17 zur Abwägung benötigt. Das Verfahren endet mit dem Erlass eines Planfeststellungsbeschlusses.
Weitere Informationen zum Planfeststellungsverfahren finden sie in unserem Themenportal.