B 28 neu, Ortsumfahrung Horb – Gewerbegebiet Hohenberg
Das Projekt
Ausgangslage
Der Ausbau der West-Ost-Verbindung von Freudenstadt über Horb zur A 81 soll den Landkreis Freudenstadt besser an das überregionale Fernstraßennetz anbinden.
Die Maßnahme Ortsumgehung Horb – Gewerbegebiet Hohenberg ist als Einzelmaßnahme (Konzeptbaustein) in dieses Gesamtkonzept zum Netzschluss eingebunden. Das zugehörige benachbarte Teilprojekt ist die B 32, Ortsumgehung Horb – Neckartalbrücke.
Die Maßnahme ist im Bundesverkehrswegeplan (BVWP 2030) im „weiteren Bedarf mit Planungsrecht“ (WB*) eingestuft.
Ziele der Maßnahme
Ziel der Maßnahme ist es, die Leistungsfähigkeit durch einen verkehrsgerechten Ausbau einer überregionalen Straßenverbindung zu verbessern. Zudem soll die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs erleichtert werden.
Geplante Maßnahmen
Geplant ist ein Ausbau gemäß der Straßenkategorie LS II (Landesstraße, überregional) nach den Richtlinien für integrierte Netzgestaltung (RIN). Dies entspricht in Abhängigkeit der Straßenkategorie der Entwurfsklasse EKL 2, nach den Richtlinien für die Anlage von Landstraßen (RAL). Als Ausbauquerschnitt sehen die Richtlinien einen Regelquerschnitt mit einer Breite von 11,5 m (inklusive Bankette: 2 x 1,5 m) vor.
Informieren Sie sich
Öffentlichkeitsbeteiligung
Alle Maßnahmen zur Öffentlichkeitsbeteiligung und Kommunikationsmaßnahmen werden in den Planungsprozess des Projektes integriert. Hier können Sie sich über die aktuellen Beteiligungsmaßnahmen informieren und die aktuellen Planungsunterlagen einsehen.
Beschreibung | Dateityp | Größe |
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Präsentation Austausch Anlieger Gewerbegebiet am 08.03.2022 | 6 MB | |
Dokumentation der Bürgerinformationsveranstaltung in Horb am 24.11.2021 | 677 KB | |
Präsentation zur Bürgerinformationsveranstaltung in Horb am 24.11.2021 | 43 MB |
Planung
Bisheriger Planungsverlauf:
- Vorplanung für zahlreiche Varianten
- Diskussion der Varianten mit BMVI, Gemeinderat und Bürgerinnen und Bürgern
- moderierte Bürgerbeteiligung führte zu neuer Variante „Mitbenutzungstrasse in Tieflage“ (Variante 2.1)
- Weiterentwicklung der Varianten in Hinblick auf neue Anforderungen der Richtlinie für die Anlage von Landstraßen, RAL 2012
- Sicherheitsaudits für die verschiedenen Varianten
- Verschiedene Varianten scheiden aus Sicherheitsgründen aus: Varianten 3, 4 und 5 werden weiterentwickelt; Varianten 6 und 7 entstehen.
- Prüfung artenschutzrechtlicher Fragen
- Die Maßnahme wurde in Stufe 1 der Umsetzungskonzeption des Landes für den Bedarfsplan aufgenommen.
Planungsunterlagen
Dokumenttitel | Dateityp | Größe |
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Übersicht der betrachteten Varianten | 244 KB | |
Angemeldete Variante BVWP | 6 MB | |
Auszug Voruntersuchung | 868 KB |