L 78b, Querspange südlich Rastatt zwischen B 3 und L 75
Das Projekt
Ausgangslage
Die südliche Anbindung der Kernstadt von Rastatt an die Bundesautobahn BAB A 5 erfolgt über die Anschlussstelle Rastatt-Süd und die Bundesstraße B 3, die im weiteren Verlauf als Badener Straße durch die Wohngebiete Münchfeld und Münchfeld-Siedlung führt.
Die im Jahr 2017 durchgeführte Verkehrszählung ergab eine durchschnittliche tägliche Verkehrsbelastung von 15.800 Fahrzeugen auf der Badener Straße mit einem Schwerverkehrsanteil von rund 4%.
Ziele der Maßnahme
- Deutliche und nachhaltige Lärmminderung auf der Badener Straße, da die Querspange einen Großteil des Pkw- und Lkw-Verkehrs aus den Wohngebieten heraushalten würde
- Beseitigung des Bahnübergangs an der Kehler Straße
Geplante Maßnahmen
- Beseitigung des Bahnübergangs an der Kehler Straße (Überführung der Straße und des Radwegs)
- Querverbindung entlang des Waldrands zwischen Knotenpunkt B 3 / K 9617 im Osten und der Landesstraße L 75 im Westen
- Die Knotenpunkte werden plangleich, also als Kreuzungen, ausgeführt.
- Die Querspange wird im Westen unter der Bahnlinie und unter der Ruhrstraße hindurchgeführt werden.
- Die Ruhrstraße wird nicht an die Querspange bzw. an die L 75 angebunden. Stattdessen ist eine Unterquerung der Querspange für Radfahrer und Fußgänger vorgesehen.
- Der Knotenpunkt Querspange/Badener Straße wird für die Fahrbeziehung Rastatt-Münchfeld aufgrund des Themas „Schleichverkehr“ möglichst unattraktiv ausgestaltet.
- Die Badener Straße soll nach Fertigstellung der Querspange zu einer Wohn-/Sammelstraße (Anlieger-/Erschließungsstraße) umgestaltet werden.
- Der innerörtliche Knotenpunkt „Badener Straße / Kehler Straße / Oberwaldstraße“ wird aufgrund der Verkehrsverlagerung angepasst.
Informieren Sie sich
Öffentlichkeitsbeteiligung
Alle Maßnahmen zur Öffentlichkeitsbeteiligung und Kommunikationsmaßnahmen werden in den Planungsprozess des Projektes integriert. Hier können Sie sich über die aktuellen Beteiligungsmaßnahmen informieren und die aktuellen Planungsunterlagen einsehen.
Beschreibung | Dateityp | Größe |
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Pressemitteilung vom 07.02.2023 | 141 KB | |
Pressemitteilung vom 14.10.2022 | 164 KB |
Planung
Bisheriger Planungsverlauf
Das Regierungspräsidium Karlsruhe hatte die Planung der Querspange bereits im Jahr 2009 aufgenommen. Die Trassenvarianten dieser Vorplanung durchquerten ein geschütztes FFH- sowie ein Naturschutzgebiet und beinhalteten kreuzungsfreie Knotenpunkte mit intensiver Flächeninanspruchnahme. Auf Grundlage der Ergebnisse der dazugehörigen Umweltverträglichkeitsstudie vom April 2011 wurde die Planung mit der Einschätzung, dass sie aller Voraussicht nach naturschutzrechtlich nicht genehmigungsfähig sei, eingestellt. Als mögliche Alternative wurden in der Umweltverträglichkeitsstudie unter anderem eine Trassierungsänderung mit möglichst geringen Eingriffen in den Wald des FFH-Gebietes vorgeschlagen.
Da die Maßnahme zunächst nicht im Maßnahmenplan des Landes enthalten war, hat das RP Karlsruhe das Projekt bis Ende Juni 2018 planerisch nicht weiter bearbeitet. Stattdessen hat die Stadt Rastatt die Planung im Dezember 2016 wieder aufgenommen, da die Querspange als geeignete Maßnahme zur Lärmreduzierung an der ortsdurchführenden B 3 im Bereich des südlichen Ortseingangs in Rastatt-Münchfeld angesehen wird.
Die geplante Trasse liegt im Vergleich zur bereits untersuchten Trasse (s.o.) weiter nördlich. Sie befindet sich auf den Gemarkungen Rastatt, Baden-Baden und Iffezheim. Die Schutzgebiete (FFH- und Naturschutzgebiet) sind mit der aktuellen Planung in weit geringerem Ausmaß betroffen. Das Ministerium für Verkehr hat die Querspange im Juni 2018 nachträglich in den „Maßnahmenplan Landesstraßen“ aufgenommen. Im September 2022 wurde die Genehmigung der Vorplanung durch das Verkehrsministerium erteilt.
Planungsunterlagen
Beschreibung | Dateityp | Größe |
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Übersichtslageplan | 1 MB | |
Umweltverträglichkeitsstudie | 7z | 57 MB |
Scoping-Verfahren
Der Scopingtermin fand am 04.10.2018 in der Reithalle in Rastatt statt.