Maßnahmen zur Dammertüchtigung des Landesbetriebs Gewässer im Regierungsbezirk Karlsruhe
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Im Regierungsbezirk Karlsruhe müssen rund 190 km Hochwasserschutzdämme an die allgemein anerkannten Regeln der Technik angepasst werden. Dies ist das Ergebnis des im Herbst 2015 vom Umweltministerium veröffentlichten "Dammertüchtigungsprogramm Baden-Württemberg". Das Dammertüchtigungsprogramm gibt die Prioritäten für die Planungs- und Baumaßnahmen vor.
In die höchste Priorität sind drei Dammabschnitte eingestuft. Sie liegen in Mannheim und Karlsruhe. Weitere Dammabschnitte, die bereits vor dem Dammertüchtigungsprogramm im Bau oder im Planfeststellungsverfahren waren, sind derzeit im Bau.
Die Sicherung und der Erhaltung von Dämmen wird im Wasserhaushaltsgesetz und Wassergesetz des Landes Baden-Württemberg geregelt. Ergänzend zu diesen gesetzlichen Vorgaben regelt die Dammschutzverordnung des Regierungspräsidiums Karlsruhe die Sicherung und Erhaltung der Schutzdämme am Rhein und an der Mündungsstrecke des Neckars, die in dessen Zuständigkeitsbereich liegen.“