Maßnahme 2 - Ausbau des Hardtbachs und Polderbau
Das Projekt
Der Hardtbach dient seit jeher als Entlastungsgraben des Leimbaches. Nach dem Bau des Hochwasserrückhaltebeckens Leimbach (Maßnahme 1) und dem damit verbundenen gesteuerten Betrieb des Hardtbachwehres werden bei Hochwasserereignissen mit einer Eintrittswahrscheinlichkeit von 50 Jahren Zuflüsse mit einem Scheitelwert von ca. 23 m³/s in den Hardtbach geleitet. Die Leistungsfähigkeit des Hardtbaches lag vor der Sanierung im Oberlauf bei ca. 18 bis 20 m³/s, im Unterlauf liegt das max. Abflussvermögen bei ca. 10 m³/s. Die abzuleitenden Abflüsse von max. 23 m³/s konnten somit nicht innerhalb der bestehenden Dämme des Hardtbach-Oberlaufes abgeleitet werden.
Die Maßnahme hatte zum Ziel, die Leistungsfähigkeit des Hardtbaches auf ca. 23 m³/s auf der Gewässerstrecke zwischen zwischen Hardtbachwehr und Entlastungsbauwerk I zu erhöhen und die Abflussreduzierung des Hardtbaches von ca. 23 m³/s auf maximal ca. 10 m³/s unterhalb des neu zu errichtenden Entlastungsbauwerks IV durch Herstellung der Waldpolderflächen 1 und 2 im südlich angrenzenden Hardtwald sicherzustellen.