Wiesen und Wälder bei M​alsch (FFH-Gebiet 7116-342)​

Charakteristik

Das FFH-Gebiet umfasst 902 ha im Landkreis Karlsruhe. Die größten Flächenanteile besitzt die Gemeinde Malsch, nur im Norden reicht ein kleiner Teil der Gemarkung der Stadt Ettlingen ins Gebiet. Das Naturschutzgebiet „Glasbächle, Krebsbächle und Farlickwiesen“ und drei Landschaftsschutzgebiete haben Anteil am FFH-Gebiet.​

Kontakt

Regierungspräsidium Karlsruhe
Telefon: 0721 926-4351
natura2000@rpk.bwl.de

 

Besonderheiten

Die Vorhügellandschaft aus Löss und Lehmen zwischen Malsch und Ettlingenweier ist durch Tälchen und Rücken landschaftlich sehr abwechslungsreich. Blumenbunte Streuobstwiesen prägen die Mittel- und Unterhänge. Hecken und Feuchtbrachen entlang naturnaher Bachläufe gliedern die Landschaft. In Richtung Osten schließen die Oberhänge der Vorbergzone und der Schwarzwald mit Hainsimsen-Buchenwäldern in einem geschlossenen Band von Sulzbach bis südöstlich von Malsch an. Die Buntsandsteinhochflächen bei Völkersbach sind mit mageren artenreichen Wiesen bestanden, die auch Pflanzenarten der montanen Stufe enthalten. Die insgesamt auf über 70 ha verbreiteten Mageren Flachland-Mähwiesen beherbergen mehrere Populationen des Hellen und des Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläulings. Es handelt sich um zwei interessante Schmetterlingsarten, deren Raupen sich im Nest von Ameisen pflegen und großziehen lassen. Auch der seltene Scharlachkäfer, die Helm-Azurjungfer und der in der Europäischen Union prioritär geschützte Schmetterling Spanische Flagge treten im Gebiet auf.​

Vielfalt gemeinsam bewahren

Für die Erhaltung der Insektenwelt muss viel getan werden. So wird u.a. für die Erhaltung des Scharlachkäfers empfohlen, bei der Holzernte Holzstümpfe (hüfthoch), größere Stammabschnitte und stärkeres Kronenholz insbesondere von Pappeln bis zum natürlichen Zerfall am Wuchsort bzw. auf Holzlagerplätzen zu belassen. Der Scharlachkäfer profitiert von einer Totholzanreicherung (heimische Pappelarten, Hybridpappel, Esche, Ulmen, heimische Eichen- und Ahornarten). Insbesondere durch Änderungen der Mahdregime der Wiesen sind Verbesserungen für Schmetterlinge möglich. Für den Großen Feuerfalter ist eine Mahd von Ampferflächen alle zwei bis drei Jahre in räumlichem Wechsel, für die Wiesenknopf-Ameisen-Bläulinge sind Mähtermine vor Mitte Juni und ab Mitte September wichtig. Im Rahmen der Europäischen Schutzgebietskonzeption Natura 2000 wollen wir gemeinsam mit Ihnen diese Vorkommen als einen Beitrag zur Erhaltung der Artenvielfalt schützen.​

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