Naturschutzgebiet Battertfelsen beim Schloss Hohenbaden

Zahlen und Fakten

Ausweisung der Battertfelsen als Naturschutzgebiet: 1981
Ausweisung als Bannwald: 2002, letzte Änderung 2022
Karte NSG
Steckbrief

Kontakt

Regierungspräsidium Karlsruhe

Tobias Korta
Referat 55

Daniel Raddatz
Referat 56

Maßnahmen zum Schutz des Wanderfalkens

Der Wanderfalke im Naturschutzgebiet Battertfelsen beim Schloss Hohenbaden

Ab Mitte der 1950er setzte in Deutschland der Bestandsrückgang beim Wanderfalken ein, der seinen Tiefstand Mitte der 1970er Jahre fand. Insbesondere Umweltgifte und die Falknerei führten zu erheblichen Bestandsrückgängen bis fast zur Auslöschung der Art. Durch eine Umsetzung einer umfangreichen Schutzstrategie konnten die Ursachen bekämpft werden und die Wanderfalkenbestände sich langsam erholen.

Seit 2003 ist auch wieder das Revier im Naturschutzgebiet „Battertfelsen beim Schloss Hohenbaden“ bei Baden-Baden besetzt. Als Horstplatz wird ausschließlich ein bestimmter Fels, die „Badener Wand“ genutzt. Jedoch ist der Bruterfolg am Battert in den letzten zehn Jahren erheblich unter den Landesdurchschnitt gesunken. Nach anfänglich guten Bruterfolgen gab es in vier der letzten fünf Jahre keine erfolgreiche Brut. Und im Vergleich zu anderen Felsstandorten im Raum Baden-Baden und Rastatt ist das Brutrevier am Battert sogar das Schlusslicht. Aufgrund dieser negativen Entwicklung wurde das Wanderfalkenschutzkonzept für das Naturschutzgebiet überarbeitet.

Die Battertfelsen beim Schloss Hohenbaden sind aufgrund ihrer Lage und Formation ein äußerst günstiger Brutstandort für den Wanderfalken. Ebenso sind sie ein attraktiver Naherholungsraum für Wanderer und Kletterer. Um den Brutplatz vor Störungen durch den Menschen zu schützen, wurden gemeinsam mit der Forst- und unteren Naturschutzbehörde, der Arbeitsgemeinschaft Wanderfalkenschutz des NABU, der Bergwacht und dem Deutschen Alpenverein bei Runden Tischen Schutzmaßnahmen entwickelt und umgesetzt. Bisher wurde versucht durch freiwillige Vereinbarungen zum Kletterverzicht während der Brutsaison und später auch durch eine Allgemeinverfügung, den Horstbereich der Wanderfalken zu beruhigen. Es kam in den letzten Jahren trotzdem immer wieder zu Verletzungen der geltenden Regelungen und damit zu Störungen der Wanderfalken. Wenn Menschen dem Nest zu nahe kommen, bedeutet dies Stress für die Wanderfalken. Dies kann dazu führen, dass die Jungvögel zu wenig gefüttert, nicht ausreichend geschützt oder komplett verlassen werden. Der Bruterfolg der Vögel hat sich in den letzten zehn Jahren deutlich verschlechtert. Die bisher getroffenen Verschärfungen wie die verbesserte Beschilderung und Absperrung der Felsenbrücke haben keine ausreichende Beruhigung erzielt.

Schutz des Wanderfalkens

Der Wanderfalke ist nach europäischem Recht sowie Landes- und Bundesrecht geschützt, seine Lebensstätten sind zu beruhigen. Die Referate 56 und 55 haben 2021-2022 ein ganzheitliches Schutzkonzept erarbeitet, um die störungsempfindlichen Wanderfalken am Battert besser vor anthropogenen Einflüssen zu schützen. Das Konzept sieht eine vollständige Beruhigung der Badener Wand vor. Diese Ruhe braucht er, um zu brüten und die Jungvögel großzuziehen.

Das neue Schutzkonzept wurde seit 2021 mit allen Akteuren im Gebiet intensiv diskutiert, unter anderem auch mit den Landesvorständen der Freizeitsport- und Naturschutzverbände. Die Auffassungen in den Gesprächen waren sehr unterschiedlich. Wir haben daher den Vorschlag aus den Gesprächen mit den Verbänden, aufgegriffen, eine außenstehende Experteneinschätzung einzuholen. Auf Vorschlag aus dem Gremium wurde hierzu der erfahrene Ornithologe Dr. Wolfgang Fiedler vom Max-Planck-Institut für Verhaltensbiologie, Radolfzell, beauftragt. Im Ergebnis bestätigt die externe Stellungnahme die Eignung des vom Regierungspräsidium Karlsruhe erarbeiteten Schutzkonzepts.

Beschlossene Maßnahmen und deren Umsetzung

Nach intensiver Kommunikation mit den aktiven Akteuren im Gebiet und Abwägung eingebrachter Vorschläge wurde im November 2022 die Umsetzung des Maßnahmenpaketes von Regierungspräsidentin Sylvia M. Felder bekanntgegeben:

  1. Die „Badener Wand“, einer von 20 Kletterfelsen im Naturschutzgebiet Battertfelsen, wird als Vorrangfläche für den Naturschutz vollständig beruhigt und ganzjährig – zunächst für die nächsten fünf Jahre – zum Klettern gesperrt werden. Hierzu wird die bestehende Allgemeinverfügung der Unteren Naturschutzbehörde geändert. Bisher konnte an der Wand halbjährlich geklettert werden. Wesentlich dabei wird die Entfernung der Klettereinrichtung in der Wand sein. Damit soll illegales Klettern, das bisher in Einzelfällen stets ein Problem war, zukünftig vermieden werden.
  2. Der Blockhaldenweg unterhalb der Badener Wand wird gesperrt werden.
  3. Die Felsenbrücke wird entfernt werden, da selbst durch massive Absperrungen die Nutzung des Felsens zur Brutzeit nicht unterbunden werden konnte.
  4. Geplant ist außerdem, gemeinsam mit den Gleitschirmfliegern eine Lösung für einen ausreichenden Mindestabstand beim Überfliegen der Badener Wand zu finden. Bisher gibt es hierzu keine Vereinbarung.
  5. Besucherinnen und Besucher sollen auf das Schutzgebiet außerdem durch eine verbesserte Besucherinformation und Besucherlenkung durch Portaltafeln und Wegweiser aufmerksam gemacht werden.

Die Maßnahmen werden mit Wirkung für die kommende Brutzeit, das heißt bis spätestens 15. Januar 2023, umgesetzt.

Fliegender Wanderfalke vor blauem Himmel.

Wussten Sie schon?

Der Wanderfalke ist mit einer Geschwindigkeit von über 300 km/h im Sturzflug der schnellste Vogel der Welt!

Wie kaum eine andere Tierart steht der Wanderfalke symbolisch für den Lebensraum Fels. Wo er erfolgreich brütet, können in der Regel auch viele andere felsbewohnende Tier- und Pflanzenarten existieren.

Das sagen Naturschützerinnen und Naturschützer / Expertinnen und Experten

„Das überarbeitete Schutzkonzept, das in Summe der Einzelmaßnahmen eine klare Ausgestaltung der Badener Wand als Vorrangfläche für die Natur vorsieht, erscheint sehr geeignet dazu, die Situation zu verbessern.“

„Der Wanderfalke war schon in den 1930er Jahren als Brutvogel in den Battertfelsen beschrieben, es ist davon auszugehen, dass die Art den Felsen schon immer als Lebensstätte nutzte. Im Zuge des dramatischen Bestandseinbruchs durch Umweltgifte ist die Art aber auch am Battert verschwunden. Seit 2004 sind die Wanderfalken wieder jährlich anwesend. Die Arbeitsgemeinschaft Wanderfalkenschutz Baden-Württemberg im NABU wurde seitdem vom Regierungspräsidium Karlsruhe mit dem Brutmonitoring am Battert beauftragt. Seit der Wiederbesiedlung haben die Falken am Battert fast immer einen Brutversuch unternommen. Allerdings zeigt sich in den letzten 11 Jahren ein sehr geringer Bruterfolg. Die Arbeitsgemeinschaft ist erleichtert, dass das Regierungspräsidium den Schutz der Lebensstätte nun der Situation entsprechend verbessert.“

Das sagt das Regierungspräsidium Karlsruhe

„An der Badener Wand wird der Artenschutz konkret! Wir haben hier eine negative Entwicklung festgestellt und sind nun in der Verantwortung, wirkungsvolle Maßnahmen festzulegen und umzusetzen. Das geht leider nicht ohne Einschränkungen für den Einzelnen. Wir sind dennoch davon überzeugt, dass wir mit unserer Abwägungsentscheidung für unser gemeinschaftliches Ziel, die biologische Artenvielfalt zu erhalten, auf dem richtigen Weg sind.“

„Von den insgesamt 20 Felsen des Battertmassivs steht zukünftig lediglich einer nicht mehr für Kletterinnen und Kletterer zur Verfügung. An den restlichen 19 Felsen kann weiterhin geklettert werden. Auch dort stehen Kletterrouten in allen Schwierigkeitsstufen zur Verfügung.“

„In den vergangenen Jahren war bereits ein großer Teil der Badener Wand temporär gesperrt. In Zusammenarbeit mit dem Deutschen Alpenverein und der Bergwacht wurde für diese Regelung auch geworben. Wir gehen davon aus, dass die meisten Kletterer diese Regelung auch eingehalten haben. Tatsache ist jedoch, dass es trotz dieser großen Bemühungen von allen Akteuren an der Badener Wand nicht gelungen ist, Störungen des Wanderfalken während der Brutzeit zu vermeiden. Das heißt, dass die bisherige Regelung schlicht nicht ausreichend war, um den Nachwuchs der Wanderfalken zu sichern“.

Der Wanderfalke brütet nur an einem von zahlreichen Felsen des Battertmassivs. An allen anderen Felsen bleibt das Klettern weiterhin zulässig.