Referat 81 Asylrecht
Referatsleitung
Sven König
Leitender Regierungsdirektor
0721 926-8601
Abteilung8@rpk.bwl.de
Stellvertretung
Franca Röll
Regierungsdirektorin
0721 926-7750
Abteilung8@rpk.bwl.de
Unsere Aufgaben
Durchführung aufenthaltsbeendender Maßnahmen
Wir sind landesweit zuständig für die Durchführung aufenthaltsbeendender Maßnahmen bei
- abgelehnten Asylbewerbern sowie deren Familienangehörigen, die über kein Aufenthaltsrecht verfügen, auch wenn die Familienangehörigen kein Asylgesuch oder keinen Asylantrag gestellt haben und
- vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländern sowie deren Familienangehörigen, die über kein Aufenthaltsrecht verfügen, auch wenn die Familienangehörigen nicht vollziehbar ausreisepflichtig sind.
In diesem Zusammenhang
- begleiten wir die asylrechtlichen Verfahren des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge in ausländerrechtlicher Hinsicht,
- prüfen wir aufenthaltsbeendende Maßnahmen bei vollziehbar ausreisepflichtigen Personen und leiten ggf. die erforderlichen Schritte ein,
- entscheiden wir über die vorübergehende Aussetzung der Abschiebung (Duldung),
- wirken wir bei der Beschaffung der erforderlichen Heimreisedokumente mit,
- erteilen wir Erlaubnisse zu Beschäftigungen,
- bearbeiten wir die Verfahren zu missbräuchlichen Vaterschaftsanerkennungen,
- vertreten wir das Land Baden-Württemberg in gerichtlichen Verfahren.
Weitere Informationen finden Sie in unserem Themenportal.