Ordner mit Beschriftung Ausländerrecht, davor Paragraphenzeichen

Referat 81 Asylrecht

Referatsleitung

Sven König
Leitender Regierungsdirektor
0721 926-8601
Abteilung8@rpk.bwl.de

Stellvertretung

Franca Röll
Regierungsdirektorin
0721 926-7750 
Abteilung8@rpk.bwl.de

Unsere Aufgaben

Durchführung aufenthaltsbeendender Maßnahmen

Wir sind landesweit zuständig für die Durchführung aufenthaltsbeendender Maßnahmen bei

  • abgelehnten Asylbewerbern sowie deren Familienangehörigen, die über kein Aufenthaltsrecht verfügen, auch wenn die Familienangehörigen kein Asylgesuch oder keinen Asylantrag gestellt haben und
  • vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländern sowie deren Familienangehörigen, die über kein Aufenthaltsrecht verfügen, auch wenn die Familienangehörigen nicht vollziehbar ausreisepflichtig sind.

In diesem Zusammenhang

  • begleiten wir die asylrechtlichen Verfahren des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge in ausländerrechtlicher Hinsicht,
  • prüfen wir aufenthaltsbeendende Maßnahmen bei vollziehbar ausreisepflichtigen Personen und leiten ggf. die erforderlichen Schritte ein,
  • entscheiden wir über die vorübergehende Aussetzung der Abschiebung (Duldung),
  • wirken wir bei der Beschaffung der erforderlichen Heimreisedokumente mit,
  • erteilen wir Erlaubnisse zu Beschäftigungen,
  • bearbeiten wir die Verfahren zu missbräuchlichen Vaterschaftsanerkennungen,
  • vertreten wir das Land Baden-Württemberg in gerichtlichen Verfahren.

Weitere Informationen finden Sie in unserem​ ​Themenportal.​