Referat 15 Vergabekammer

Referatsleitung
Ulrich Pelzer-Müller
Ltd. Regierungsdirektor
0721 926-8730
0721 9263985
vergabekammer@rpk.bwl.de
Ergänzende Angaben zur zuständigen Nachprüfungsstelle für EU-Bekanntmachung

Nutscode: DE122
Umsatzsteuer ID: DE811469974
Leitweg ID: 08-A9866-40

Übermitteln Sie den Nachprüfungsantrag innerhalb der Frist des § 134 Abs. 2 GWB bitte der Vergabekammer so rechtzeitig, dass die Vergabekammer noch die Möglichkeit hat, den Antrag auf offensichtliche Unzulässigkeit oder Unbegründetheit zu prüfen. Nur die Information in Textform an den Auftraggeber durch die Vergabekammer löst die Zuschlagssperre aus. Für den Eintritt eines Zuschlagsverbotes noch am selben Tag muss der Nachprüfungsantrag zur Gewährleistung der erforderlichen Prüfung unter Einbindung der Beisitzer Montag bis Donnerstag bis spätestens 15.00 Uhr, Freitag oder vor Feiertagen bis spätestens 13.00 Uhr vollständig eingegangen sein. Bitte beachten Sie, dass die Übermittlung später eingehender Anträge noch am selben Tag nicht gewährleistet werden kann. Wir empfehlen daher eine frühzeitige Vorankündigung durch Übersendung des Rubrums des beabsichtigten Antrags unter Benennung des Verfahrensgegenstandes (Liefer- oder Dienstleistung, Bauleistung, Planungsleistung, Konzession).
Sie können uns Ihren Nachprüfungsantrag inklusive Anlagen als pdf-Datei über das Besondere elektronische Behördenpostfach oder per E-Mail an unser Funktionspostfach (vergabekammer@rpk.bwl.de) zukommen lassen. Eine Übermittlung des Nachprüfungsantrags in Papierform ist dann nur noch ausnahmsweise und nur auf Anforderung notwendig.
Falls Sie eine Einreichung des Nachprüfungsantrags über das Besondere elektronische Behördenpostfach beabsichtigten, bitten wir aufgrund der zeitlich verzögerten Abrufmöglichkeit um teilweise mehrere Stunden, den Nachprüfungsantrag nebst Anlagen auch an unser Funktionspostfach zu senden. Von der Einreichung nur in Papierform mit der Post raten wir schon aus zeitlichen Gründen dringend ab. In diesem Fall sollte unbedingt zusätzlich eine Benachrichtigung per E-Mail erfolgen.
Unsere Aufgaben
Wir prüfen, ob öffentliche Auftraggeber bei der Beschaffung von Waren-, Bau- oder Dienstleistungen, die europaweit ausgeschrieben werden müssen, gegen das dabei einzuhaltende Vergaberecht verstoßen haben und dadurch Unternehmen, die ein Interesse am Auftrag haben, in ihren Rechten verletzt wurden.
Dabei üben wir unsere Tätigkeit im Rahmen der Gesetze unabhängig und in eigener Verantwortung aus.
Die Vergabekammer kann nicht beratend tätig werden, sondern behandelt Rechtsfragen nur im Rahmen gestellter Nachprüfungsanträge.
Zur Antragstellung in einem Nachprüfungsverfahren beachten Sie bitte die Hinweise unseres Merkblattes.
Weitere Informationen
Wo finden Sie uns?
Kapellenstraße 17
76131 Karlsruhe
