Referat 46 Verkehr
Referatsleitung
Bettina Rupp
Leitende Regierungsdirektorin
0721 926-2630
postfach-ref.46@rpk.bwl.de
Stellvertretung
Florian Rastetter
Regierungsdirektor
0721 926-7712
florian.rastetter@rpk.bwl.de
Unsere Aufgaben
In unserem Referat werden Genehmigungen für die Einrichtung und den Betrieb von Linienverkehren mit Straßenbahnen und Kraftfahrzeugen sowie im grenzüberschreitenden Omnibusverkehr erteilt. Hierbei befassen wir uns auch mit den Fahrplänen und Tarifen in den Verkehrsverbünden (Karlsruher Verkehrsverbund, Verkehrsverbund Rhein-Neckar, Verkehrsverbund Pforzheim-Enzkreis).
Im Personenbeförderungsrecht üben wir die Rechts- und Fachaufsicht über die Land- und Stadtkreise als Genehmigungsbehörde im Regierungsbezirk Karlsruhe aus und sind hier Widerspruchsbehörde. Unter anderem gehören hierzu Widersprüche gegen Entscheidungen der unteren Verwaltungsbehörden zum Gelegenheitsverkehr (Taxi, Ausflugs- und Ferienziel-, Mietomnibus- und Mietwagenverkehre).
Weitere Informationen
Informationen und Formulare zu Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen
Als höhere Straßenverkehrsbehörde haben wir die Rechts- und Fachaufsicht über die 34 unteren Straßenverkehrsbehörden sowie die 24 örtlichen Straßenverkehrsbehörden im Regierungsbezirk und bearbeiten auch Beschwerden und Widersprüche, die gegen Maßnahmen dieser Straßenverkehrsbehörden eingelegt werden. Im Rahmen der von den einzelnen Gemeinden durchzuführenden Lärmaktionsplanung entscheiden wir darüber, ob eine Zustimmung zur Anordnung von Geschwindigkeitsbeschränkungen außerorts oder Fahrverboten erteilt werden kann, die von den Gemeinden zur Reduzierung des Verkehrslärms auf stark befahrenen Straßen beabsichtigt werden.
Auf den Bundesautobahnen des Regierungsbezirks sind wir zuständig für die Genehmigung von Ausnahmen von der Vorgabe gem. § 15a Abs. 1 und 2 StVO, wonach die Autobahn im Zuge des Abschleppens von Fahrzeugen an der nächsten Ausfahrt zu verlassen ist bzw. nicht in sie eingefahren werden darf. Dies betrifft ca. 250 km Bundesautobahnen ( A 5, A 6, A 61, A 8, A 81, A 656 und A 659).
Darüber hinaus werden Genehmigungs-, Anhörungs- und Zustimmungsverfahren für Großraum- und Schwertransporte sowie Genehmigungsverfahren für Motor- und Radsportveranstaltungen bearbeitet.
Hier obliegt uns die Rechts- und Fachaufsicht über die unteren Verwaltungsbehörden einschließlich der Entscheidung über Widersprüche gegen Verwaltungsakte der unteren Verwaltungsbehörden in diesem Bereich.
Wir erteilen Ausnahmegenehmigungen von den Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) für Kraftfahrzeuge, Schwerlastfahrzeuge, Arbeitsmaschinen und bestimmte andere Fahrzeuge (Sonderfahrzeuge, wie z. B. Bagger, Autokran) sowie die damit verbundenen anhörfreien Erlaubnisse für die Straßenbenutzung.
Auch Ausnahmegenehmigungen im Bereich der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) werden hier bearbeitet. Außerdem üben wir die Rechts- und Fachaufsicht über die Land- und Stadtkreise im Regierungsbezirk Karlsruhe aus, wenn diese als Kraftfahrzeugzulassungsstellen tätig werden. In diesem Rahmen entscheiden wir über Widersprüche gegen Verwaltungsakte, z. B. gegen Kfz-Stilllegungen und Fahrtenbuchanordnungen.
Weitere Informationen hierzu finden Sie auf unserer Themenseite Straßenzulassung.
Für die amtliche Anerkennung von Kraftfahrsachverständigen und -prüfern ist das Regierungspräsidium Karlsruhe landesweit zuständig. Hierfür sind Prüfungsausschüsse eingerichtet, die die fachlichen Prüfungen für diese Berufsgruppen und für die Prüfingenieure in den amtlich anerkannten Überwachungsorganisationen abnehmen. Außerdem verwaltet das Referat 46 die amtlichen Anerkennungen aller Kraftfahrsachverständigen und -prüfer in Baden-Württemberg.
Für Ausnahmezulassungen für Gefahrguttransporte nach der aktuellen Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt / Accord européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route – zu deutsch: Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (GGVSEB/ADR) und Zulassungen sicherer Container (CSC) hat das Regierungspräsidium Karlsruhe die landesweite Zuständigkeit.
Das Regierungspräsidium Stuttgart ist seit dem 1. Januar 2017 als zentrale Luftfahrtbehörde des Landes zuständig für Luftverkehrs- und Luftsicherheitsaufgaben.
Weitere Hinweise und Formulare finden Sie im Themenportal.