Maßnahme 4

Zahlen und Fakten

Lage: Hochwasserrückhaltebecken in Nußloch bis zur Kirchheimer Mühle / km 14+742 bis 21+270

Gewässerlänge: ca. 6,5 Kilometer

Zusätzlich geschaffene Auefläche: ca. 3,6 ha

Kosten: ca. 35,5 Mio. Euro

Projektpartner: Gemeinden Nußloch und Sandhausen, Städte Leimen und Heidelberg

Aktueller Stand

Im Planfeststellungsverfahren.
Informationen zur Offenlage der Planfeststellungsunterlagen finden Sie zu gegebener Zeit auf der Internetseite der zuständigen Planfeststellungsbehörde, Wasserrechtsamt im Rhein-Neckar-Kreis (unter „amtliche Bekanntmachungen“).

Termine

Derzeit keine aktuellen Termine.

Kontakt

Projektleitung
Dr. Dennis Harlacher
0721 926-7603
leimbach-unterlauf@rpk.bwl.de

Das Projekt

Das Projekt „Leimbach-Unterlauf“ (Maßnahme 4) umfasst einen 6,5 km langen Abschnitt des Leimbachs zwischen dem Hochwasserrückhaltebecken in Nußloch (Maßnahme 1) und der Kirchheimer Mühle in Heidelberg. Er erstreckt sich über die Gemarkungen Nußloch, Leimen, Sandhausen und Heidelberg.

Der Planfeststellungsantrag für das Projekt „Ausbau Leimbach-Unterlauf“ wurde im April 2017 eingereicht. Aufgrund der Änderung des Hochwasserschutzzieles (Erhöhung des Schutzgrades von einem 50- auf einen 100-jährlichen Hochwasserschutz) und der für die Zielerreichung der EU-Wasserrahmenrichtlinie erforderlichen Projektinhalte fand eine vollständige Überarbeitung der Antragsunterlagen mit vertieften ergänzenden Untersuchungen statt. Dies betrifft die Wasserbauplanung sowie die gesamte Umweltplanung mit Umweltverträglichkeitsstudie, Landschaftspflegerischem Begleitplan sowie spezieller artenschutzrechtlicher Prüfung.

Mit dem „Ausbau Leimbach-Unterlauf“ soll ein 100-jährlicher Hochwasserschutz am Leimbach für Nußloch, Leimen-St. Ilgen und Sandhausen hergestellt werden. Gleichbedeutend soll die Gewässerökologie wesentlich verbessert werden. Damit werden die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) umgesetzt. Die Unterhaltung des Leimbachs und der Dämme soll wesentlich erleichtert und gleichzeitig der Leimbach für die Bevölkerung wieder erlebbarer werden. Die verbleibenden Hochwasserschutzdämme werden saniert.

  • Tieferlegung der Gewässersohle zwischen Kirchheimer Mühle und Absturz Nußloch zur Verbesserung des Hochwasserschutzes und als Ersatz für eine mit erheblichen Eingriffen verbundene Dammsanierung
  • Dammrückverlegungen in Nußloch und Sandhausen
  • Herstellung ökologischer Trittsteine in Aufweitungsbereichen
  • Einbau von Totholz oder Kiesbänken im Mittelwasserbett als sog. „Instream-Maßnahmen“ zur Verbesserung der Gewässerstruktur im Bereich der Gewässersohle und Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit
  • Sanierung der verbleibenden Hochwasserschutzdämme

Informieren Sie sich

Öffentlichkeitsbeteiligung

Im Sommer 2014 hat der Vorhabenträger, der Landesbetrieb Gewässer am Regierungspräsidium Karlsruhe, mit der intensiven Öffentlichkeitsbeteiligung begonnen. Den Auftakt bildete der Bürgerabend in Leimen im Juli 2014 mit über 200 Teilnehmenden. Im Oktober 2014 fand in Sandhausen für die etwa 500 betroffenen Grundstückseigentümer eine Informationsveranstaltung statt.

Als Kernelement der Öffentlichkeitsbeteiligung wurde im November 2014 der Projektbegleitkreis „Leimbach-Unterlauf“ eingerichtet, dieser hat drei Mal getagt. Hier sind die Kommunen, Verbände und Fachbehörden sowie ausgewählte betroffene und interessierte Bürger vertreten. In der 3. Sitzung des Projektbegleitkreises „Leimbach-Unterlauf“ im März 2016 wurde gemeinschaftlich vereinbart, die Antragsunterlagen unter Prüfung der dort vorgetragenen Fragen und Hinweise zu finalisieren und baldmöglichst einzureichen.

Während des laufenden Planfeststellungsverfahrens wurde ein weiterer Bürgerabend vor der Offenlage (am 07. Juli 2022) durchgeführt.

Die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit im Planfeststellungsverfahren erfolgt durch das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis.

Informationen

Planung

Die Planunterlagen der 2007 zur Planfeststellung eingereichten Unterlagen wurden vollständig überarbeitet und 2017 erneut zur Planfeststellung eingereicht.

Nach den erfolgten Abstimmungsgesprächen mit den Projektpartnern zur Aktualisierung des Kostenverteilungsschlüssels wurde die „Ergänzungsvereinbarung 2021“ erstellt und an die Projektpartner verteilt. Sobald die Zustimmungen vorliegen, soll die Ergänzungsvereinbarung im Umlaufverfahren von den Projektpartnern unterzeichnet werden.

BeschreibungDateitypGröße
Übersichtslageplan pdf 1 MB