Unsere Wasserrahmenrichtlinien-Projekte
Das Regierungspräsidium Karlsruhe (Referat 52) als Flussgebietsbehörde ist zuständig für die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) im Bearbeitungsgebiet Oberrhein. Ziel ist es, einen guten ökologischen und chemischen Zustand in den Gewässern zu erreichen.
Dazu wird in einem Zyklus von sechs Jahren der Bewirtschaftungsplan mit Maßnahmenprogrammen zur Zielerreichung fortgeschrieben. Um geeignete Maßnahmen festzulegen und die Defizite der Gewässer genauer zu ermitteln, ist es erforderlich Untersuchungen und Monitoring-Projekte anzugehen.
Um die Umsetzung voranzubringen, vor allem am Neckar, werden auch Kommunen bei Planungsmaßnahmen unterstützt.
Kontakt
Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner
finden Sie auf der jeweiligen Projektseite.
Allgemeine Informationen
... trat im Jahr 2000 die europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) in Kraft und wurde mit dem Wasserhaushaltsgesetz, der Oberflächengewässerverordnung und der Grundwasserverordnung in deutsches Recht umgesetzt. Die WRRL verfolgt einen umfassenden, integrativen Ansatz, der den nachhaltigen Ressourcenschutz und den Erhalt bzw. die Wiederherstellung der ökologischen Funktionsfähigkeit der Gewässer in den Mittelpunkt stellt.
... werden in Maßnahmenprogrammen zusammengefasst. Diese sind Bestandteil der Bewirtschaftungspläne, welche alle relevanten Informationen zum Zustand der Gewässer im Einzugsgebiet enthalten. In den sogenannten C-Plänen werden die Bewertungen detaillierter für die jeweiligen oberirdischen Gewässer dargestellt.
Maßnahmen sind dabei unter anderem die Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit der Gewässer für Fische und Kleinstlebewesen, Herstellung von naturnahen Gewässerabschnitten und Verbesserung der ökologischen Funktionsfähigkeit der Gewässer, aber auch Reduzierung von stofflichen Belastungen auf Gewässer.
... im Rahmen der WRRL für den Regierungsbezirk Karlsruhe und als Flussgebietsbehörde für den Oberrhein die Maßnahmenprogramme und Bewirtschaftungspläne. Hierzu werden Detailanalysen mit chemischen, biologischen und auch strukturellen Untersuchungen an Gewässerabschnitten und in ganzen Wasserkörpern in Auftrag geben. Durch die vertiefte Untersuchung ist es möglich Einflüsse auf Gewässer zu ermitteln und den Zustand des Gewässers detaillierter darzustellen. Somit können zielgerichtete Maßnahmen für die Programme und Pläne entwickelt werden. Zuständig für die Umsetzung der gelisteten Maßnahmen ist an Gewässern erster Ordnung der Landesbetrieb des Regierungspräsidiums (Ref. 53.1 und 53.2), an Gewässern zweiter Ordnung die jeweiligen Landratsämter.
- Ermittlung und detaillierte Zuordnung der Defizite in den Oberflächengewässern (Defizitanalyse)
- Stofflich/chemische und morphologisch/strukturelle Einflussfaktoren auf Gewässer ermitteln und lokalisieren
- Vertiefte Betrachtungen des Einzugsgebiets
- Ableitung von Maßnahmen zur Zielerreichung der WRRL
- Unterstützung der Kommunen bei Planungsmaßnahmen am Unteren Neckar
Vorplanung für Strukturverbesserung des Neckarufers in der Gemeinde Neunkirchen im Neckar-Odenwald-Kreis
Projektstand: Vorplanungen laufen