Bahngleis am Abend im Sonnenuntergang

Stabsstelle NBS/ABS Mannheim - Karlsruhe

Der Abschnitt Mannheim – Karlsruhe ist Teil des bereits heute verkehrlich stark belasteten Eisenbahnkorridors Frankfurt – Basel, zukünftig ist von einem weiteren Anstieg der Verkehrsbelastung auszugehen. Der geplante Neu- bzw. Ausbau (NBS/ABS) der Bahnstrecke zwischen Mannheim und Karlsruhe ist im vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans 2030 enthalten und schließt die Kapazitätslücke zwischen der Neubaustrecke Rhein-Main – Rhein-Neckar und der Rheintalbahn Karlsruhe – Basel.

Der erste große Meilenstein dieses Projektes besteht in der Durchführung einer Raumverträglichkeitsprüfung (bis zur ROG-Novelle 2023 „Raumordnungsverfahren“), welche den eisenbahnrechtlichen Planfeststellungsverfahren zur Genehmigung des Vorhabens vorgelagert ist und der Klärung projektbezogener Grundsatzfragen dient. Das Regierungspräsidium als höhere Raumordnungsbehörde ist für die Vorbereitung und Durchführung von Raumverträglichkeitsprüfungen auf baden-württembergischer Seite zuständig,

Diese enorme Herausforderung erfordert die Zusammenarbeit verschiedener Fachbereiche. Die Stabsstelle NBS/ABS Mannheim-Karlsruhe ist neben der Koordinierung innerhalb des Regierungspräsidiums auch zentraler Ansprechpartner für die DB InfraGO AG sowie Anlaufstelle für Ministerien, betroffene untere Verwaltungsbehörden, Fachbehörden und Verbände.

Bahnprojekt Mannheim-Karlsruhe

Auf der Website der DB InfraGO AG werden aktuelle Informationen rund um das Projekt NBS/ABS Mannheim – Karlsruhe, insbesondere zum Planungsprozess, zur frühen Öffentlichkeitsbeteiligung und dem begonnenen Dialogprozess veröffentlicht.

Eine Linienführung gabelt sich in zwei Linien, die mit Pfeilen versehen sind. Auf den Linien stehen drei Menschen, die im Dialog sind.

Raumverträglichkeitsprüfung

Bei raumbedeutsamen Infrastrukturprojekten mit überörtlicher Bedeutung wird vor dem eigentlichen Genehmigungsverfahren (Planfeststellung) eine sogenannte Raumverträglichkeitsprüfung durchgeführt. Dabei steht die frühzeitige Klärung von Grundsatzfragen im Vordergrund.

Informationen zur Raumverträglichkeitsprüfung

Bundesverkehrswegeplan und Bundesschienenwegeausbaugesetz

Der Bundesverkehrswegeplan (BVWP) ist ein Rahmenplan für Investitionen und ein Planungsinstrument, mit dem die Bundesregierung Aus- und Neubauprojekte für die verschiedenen Verkehrsträger (Straße, Schiene und Wasserstraße) vorbereitet. Er wird vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) im Abstand von 10 bis 15 Jahren erarbeitet. Er dient als Grundlage für die Ausbaugesetze, mit denen die konkreten Baumaßnahmen für die einzelnen Verkehrsträger festgelegt werden.

Bei Schienenprojekten ist dies das Bundesschienenwegeausbaugesetz (BSchwAG). Erst mit der Verabschiedung der Ausbaugesetze und ihrer Bedarfspläne liegt ein verbindlicher Beschluss vor, welche Verkehrsinfrastrukturprojekte mit welcher Dringlichkeit geplant und aus dem Bundeshaushalt finanziert werden sollen.

Die NBS/ABS Mannheim-Karlsruhe ist auf Basis des Bundesverkehrswegeplans 2030 im aktuell gültigen Bedarfsplan Schiene innerhalb des Projektes Korridor Mittelrhein - Zielnetz I im vordringlichen Bedarf enthalten.

Bundesverkehrswegeplan
Ausbaugesetze und nachgelagerte Planungsverfahren
Projektinformationssystem (PRINS) zum Bundesverkehrswegeplan 2030, Korridor Mittelrhein: Zielnetz I

Koordinierungsrat Mittlerer Oberrhein/Rhein-Neckar

Auf politischer Ebene wurde seitens der Deutschen Bahn ein Koordinierungsrat Mittlerer Oberrhein/Rhein-Neckar (MORN) mit Vertretern aus Politik, Verwaltung, von Verkehrsbünden und der Deutschen Bahn eingerichtet, in dem Frau Regierungspräsidentin Felder bzw. Frau Regierungsvizepräsidentin Mühlstädt-Grimm (als ständige Vertreterin) das RPK vertreten. Kerninhalte der Koordinierungsratssitzungen sind die perspektivische Entwicklung der Schienenverkehrsinfrastruktur im Gesamtbetrachtungsraum Ludwigshafen – Mannheim – Heidelberg – Karlsruhe.

Presseinformation vom 22. Oktober 2019 (pdf, 191 KB)