Raumordnungsverfahren
Bei raumbedeutsamen Infrastrukturprojekten mit überörtlicher Bedeutung wird vor dem eigentlichen Genehmigungsverfahren (Planfeststellung) ein sogenanntes Raumordnungsverfahren durchgeführt. Dabei steht die frühzeitige Klärung von Grundsatzfragen im Vordergrund.
Mit Blick auf die Erfordernisse der Raumordnung (Ziele, Grundsätze, sonstige Erfordernisse) wird geprüft, ob das Projekt mit anderen geplanten oder bereits vorhandenen Nutzungen vereinbar ist (Raumverträglichkeitsprüfung) und welche Auswirkungen das Bauvorhaben auf die Umwelt haben kann (raumordnerische Umweltverträglichkeitsprüfung). Träger öffentlicher Belange, Behörden, Kommunen und Öffentlichkeit werden am Raumordnungsverfahren beteiligt. Das Verfahren wird mit der landesplanerischen Beurteilung abgeschlossen. Diese hat keine unmittelbare Rechtswirkung, muss jedoch bei den anschließenden Planungs- und Genehmigungsverfahren berücksichtigt werden.
Für das Projekt NBS/ABS Mannheim – Karlsruhe ist ein Raumordnungsverfahren in Vorbereitung. Die DB Netz AG als Vorhabenträgerin hat mit dem Planungsprozess zur Findung der Antragsvariante für das Raumordnungsverfahren im Frühjahr 2020 begonnen. Der entsprechende Suchraum zwischen Mannheim und Karlsruhe erstreckt sich sowohl links- als auch rechtsrheinisch. Auf rheinland-pfälzischer Seite ist die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd als höhere Raumordnungsbehörde eingebunden. Den höheren Raumordnungsbehörden kommt im Rahmen der Vorbereitung des Raumordnungsverfahrens eine Beratungs- und Abstimmungsfunktion zu.
Begleitend zum derzeit laufenden Trassenfindungsprozess – von der Festlegung des Suchraums bis hin zur Entwicklung einer Antragsvariante – findet eine enge fachliche Begleitung in einem kontinuierlichen Scopingprozess statt. Im Rahmen dessen fanden am 29. und 30. November 2021 in beiden Bundesländern Antragskonferenzen unter Federführung der höheren Raumordnungsbehörden statt, in denen im Beisein der Vorhabenträgerin mit den betroffenen Behörden, Trägern öffentlicher Belange sowie Vertretern/-innen der Bürgerinitiativen die Inhalte und der Umfang der für das Raumordnugnsverfahren vorzulegenden Unterlagen beraten wurden.
Auf Grundlage des vorgeschlagenen Untersuchungsrahmens (digitale Tischvorlage der Vorhabenträgerin zur Antragskonferenz) und unter Berücksichtigung der im Rahmen des Scopingverfahrens bzw. der Antragskonferenz von den Beteiligten geäußerten Anregungen und Hinweise erfolgte seitens der höheren Raumordnungsbehörde des Regierungspräsidiums Karlsruhe die Festlegung des voraussichtlichen Untersuchungsrahmens für den baden-württembergischen Teilraum.
Auf dieser Grundlage sind die Verfahrensunterlagen durch die Vorhabenträgerin zu erstellen. Die Einleitung des Raumordnungsverfahrens erfolgt nach Feststellung der Vollständigkeit der vorzulegenden Unterlagen und ist Stand heute für das IV. Quartal 2023 vorgesehen.