B 36/B 293, Neubau Querspange 2. Rheinbrücke Karlsruhe

Zahlen & Fakten

Vorhabenträger: Bundesrepublik Deutschland
Kosten: voraussichtlich 70,7 Millionen Euro
Möglicher Baubeginn: frühestens 2028

Aktueller Stand

Voruntersuchung abgeschlossen: Bestätigung der Vorzugsvariante 3d durch das BMDV
Beginn der Entwurfsplanung

Termine

Derzeit keine aktuellen Termine.

Kontakt

Fachinformationen
Christina Finkbeiner, Projektleitung
0721 926-8115
christina.finkbeiner@rpk.bwl.de

Kerstin Butz, stv. Projektleitung
0721 926-3444
kerstin.butz@rpk.bwl.de

Öffentlichkeitsbeteiligung
Carina Langer
oeffentlichkeitsbeteiligung@rpk.bwl.de

Das Projekt

Ausgangslage

Die Maßnahme „B 36, Querspange 2. Rheinbrücke Karlsruhe“ ist im Bundesverkehrswegeplan 2030 im vordringlichen Bedarf. Der Bedarfsplan sieht hier für die baden-württembergische Seite nicht nur eine Anbindung der geplanten 2. Rheinbrücke an die B 10 über das Ölkreuz vor, sondern im Weiteren eine Netzverknüpfung zwischen der 2. Rheinbrücke und der B 36 im Osten über eine Querspange.

Die zügige Weiterplanung der Querspange ist eine Auflage aus dem Planfeststellungsbeschluss zur B 10, 2. Rheinbrücke und eine Forderung der anhängigen Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss.

Mit der Querspange zur B 36 kann die Verkehrsbelastung der westlichen B 10, Südtangente Karlsruhe, die sich an der Grenze der Leistungsfähigkeit befindet, spürbar reduziert werden.

Ziele der Maßnahme

  • Erfüllung der Auflagen aus dem Planfeststellungsbeschluss zur B 10, 2. Rheinbrücke
  • Anbindung der 2. Rheinbrücke an die B 36 
  • Verbesserung des Verkehrsflusses auf der B 10 (Südtangente)
  • Entlastung der OD Knielingen (K 9650)

Geplante Maßnahmen

Weiterführung der 2. Rheinbrücke über eine Querspange bis zur B 36
Beginn: Knotenpunkt Dea-Scholvenstraße/Essostraße
Ende: Knotenpunkt B 36 bei Neureut

Informieren Sie sich

Öffentlichkeitsbeteiligung

Alle Maßnahmen zur Öffentlichkeitsbeteiligung und Kommunikationsmaßnahmen werden in den Planungsprozess des Projektes integriert. Hier können Sie sich künftig über die aktuellen Beteiligungsmaßnahmen informieren und die aktuellen Planungsunterlagen einsehen.

Am 7. November 2019 fand die erste Sitzung des Projektbegleitkreises statt, zu dem das Regierungspräsidium Karlsruhe betroffene Träger öffentlicher Belange, Verbände, Unternehmen, Netzbetreiber und Vertreter der Bürgervereine eingeladen hatte. Nach einer Präsentation des aktuellen Planungsstandes und verschiedener Varianten tauschten die Teilnehmenden auf fachlicher Ebene Hinweise zur Weiterentwicklung und Abwägung der Varianten aus.

Der Projektbegleitkreis trifft sich immer dann, wenn weitere Planungsschritte anstehen und hat dann die Möglichkeit Anregungen mitzugeben, die in den weiteren Planungsprozess einfließen können. Die letzte Sitzung des Projektbegleitkreises fand im Juli 2022 statt.

Am 4. Oktober 2022 fand eine öffentliche Informationsveranstaltung in der Badnerlandhalle in Karlsruhe-Neureut mit ca. 250 Teilnehmenden statt. Die Planerinnen und Planer des Regierungspräsidiums Karlsruhe informierten über den aktuellen Stand des Projekts , stellten die genehmigungsfähigen Varianten vor und beantworteten Fragen aus dem Publikum. Im Nachgang zum fachlichen Teil konnten sich die Anwesenden an Stellwänden mit den Planern individuell zu den Themen Verkehr, Lärm, Umwelt, Straßenplanung sowie dem Thema Störfall austauschen.

Pressemitteilungen

Planung

Planungsverlauf

Im Rahmen der Vorplanung wurden verschiedenen Trassenverläufe mit jeweils unterschiedlichen Knotenpunktausbildungen untersucht. Insgesamt wurden fünf Varianten erarbeitet. Diese wurden auf verschiedene Aspekte, wie Umweltverträglichkeit, Sicherheit, Wirtschaftlichkeit, verkehrliche Wirksamkeit und entwurfstechnische Beurteilung fachlich bewertet. Die Ergebnisse lagen zu Beginn des Jahres 2023 vor, sodass die Prüf- und Abstimmungsphase mit dem Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg (VM) und dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) beginnen konnte.
Im September 2023 hat das BMDV die weitere Planung genehmigt, sodass die Vorplanungsphase abgeschlossen werden konnte.

Weiteres Vorgehen
Auf Basis der abgeschlossenen Vorplanung wird nun mit der Entwurfsplanung begonnen. Hierfür wird das nachgeordnete Wegenetz, insbesondere im Hinblick auf die sensiblen Naturschutzräume neu bestimmt. Außerdem werden Radwege unter anderem unter Berücksichtigung des landesweiten RadNETZ BW geplant. Auf Basis dieser detaillierteren Planung werden anschließend weitere Gutachten und Planunterlagen, wie beispielsweise Brücken- und Stützwandplanung, landespflegerische Begleitplanung, Bodengutachten, Entwässerungsplanung, Bauablaufplanung oder ein Umstufungs- und Widmungskonzept des Straßennetzes erarbeitet. Es ist vorgesehen, die Phase der Entwurfsplanung 2024 abzuschließen. Im Anschluss werden die Unterlagen für die Planfeststellung vorbereitet. Nach derzeitigem Stand könnten die Unterlagen zur Planfeststellung Anfang 2025 eingereicht werden.

 

Planungsunterlagen