Untersuchungsraum für die Umweltverträglichkeitsstudie

L 546, Ortsumfahrung St. Leon-Rot, Ortsteil St. Leon

Zahlen & Fakten

Vorhabenträger: Land Baden-Württemberg
Kosten: rund 18 Millionen Euro
Möglicher Baubeginn: voraussichtlich 2028

Aktueller Stand

Vorplanung in Bearbeitung

Termine

Derzeit keine aktuellen Termine.

Kontakt

Fachinformationen
Marcell Biedermann, Projektleitung
0721 926-2746
marcell.biedermann@rpk.bwl.de

Das Projekt

Das Regierungspräsidium Karlsruhe plant eine Ortsumfahrung von St. Leon der Gemeinde St. Leon-Rot im Rhein-Neckar-Kreis.

Geplant ist, die Landesstraße 546 als wichtige überörtliche West-Ost-Verbindung aus der Ortslage von St. Leon heraus zu verlegen und mit der bereits im Jahr 2008 fertiggestellten Umfahrung von Rot eine Gesamtumgehung von St. Leon-Rot für den überörtlichen Verkehr zu realisieren.

Ziel ist es, die Ortsdurchfahrt von St. Leon vom Straßenverkehr zu entlasten, sodass die Anwohner zukünftig deutlich weniger vom Straßenlärm und von Luftschadstoffen belastet werden. Zudem ergibt sich durch die Verlegung der L 546 Potential für die innerörtliche Entwicklung von St. Leon.

  • Bau einer Ortsumfahrung für den Ortsteil St. Leon
  • Höhenfreie Querung der A 5 bzw. Anschluss an bestehende L 546
  • Bau von Lärmschutzanlagen
  • Landschaftspflegerische Kompensationsmaßnahmen

Informieren Sie sich

Öffentlichkeitsbeteiligung

Flankierend zum Planungsprozess wird das RP Karlsruhe das Projekt mit entsprechender Öffentlichkeitsarbeit und Bürgerbeteiligung begleiten. Alle Maßnahmen zur Öffentlichkeitsbeteiligung und Kommunikationsmaßnahmen werden in den Planungsprozess des Projektes integriert. Hier können Sie sich über die aktuellen Beteiligungsmaßnahmen informieren und die aktuellen Planungsunterlagerlagen einsehen.

Planung

Im August 2009 wurde eine Machbarkeitsstudie für eine Ortsumfahrung St. Leon beauftragt. Das Ergebnis der Linienuntersuchung liegt seit Januar 2010 vor. Es wurden drei Varianten erarbeitet. Variante 2 der Machbarkeitsstudie zeichnete sich damals als Vorzugsvariante ab und war somit auch Grundlage für die Aufnahme des Vorhabens in den Maßnahmenplan zum Generalverkehrsplan des Landes (GVP 2010). Die im Flächennutzungsplan der Gemeinde enthaltene Freihaltetrasse entspricht der Variante 1 (s. Planunterlage 1).

Im Frühjahr 2018 wurden in Abstimmung mit dem Verkehrsministerium und der Gemeinde die Planungen für die Ortsumfahrung von St. Leon aufgenommen. Da die Planung ein sogenanntes Planfeststellungsverfahren durchlaufen muss (Verwaltungsverfahren zur Prüfung der Zulässigkeit raumbedeutsamer Infrastrukturvorhaben), werden alle Varianten der Machbarkeitsstudie nochmals in angemessener Tiefe bzw. rechtssicher untersucht.

Als erster Planungsschritt wurde im April 2018 daher eine Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) in Auftrag gegeben. Seit Mai 2018 läuft die faunistische und floristische Kartierung im Untersuchungsraum nördlich von St. Leon und südlich der A 6 (s. Planunterlage 2).

Neben diesen Erhebungen durch Biologen erfolgen Überprüfungen zu den weiteren Schutzgütern gemäß Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG).

Diese sind:

  • Mensch, einschließlich der menschlichen Gesundheit
  • Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft
  • kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter
  • die Wechselwirkung zwischen den vorgenannten Schutzgütern.

Für die UVS sind zudem ein Artenschutzfachbeitrag und eine Flora-Fauna-Habitat-Vorprüfung zu erarbeiten.

Um die Auswirkungen der Varianten hinsichtlich der o. g. Schutzgüter beurteilen zu können, wird aktuell zunächst eine Planungsraumanalyse des Untersuchungsraums durchgeführt.

Ein Scoping-Termin wurde im Juni 2019 durchgeführt. Dieser erste öffentliche Termin diente unter anderem dazu, den bisherigen Untersuchungsumfang vorzustellen und weitere, möglicherweise noch zu untersuchende Aspekte zu berücksichtigen.

Ab 2020 erfolgte der Einstieg in die weiteren Fachplanungen mit der Entwicklung von inzwischen fünf Trassenvarianten. Diese wurden im Sommer 2022 im Gemeinderat vorgestellt. Seitdem werden diese und weitere denkbare Untervarianten bzw. Kombinationen von Teilvarianten ausgearbeitet und untersucht. Angedacht ist, voraussichtlich 2025 zu einer Variantenentscheidung zu gelangen.