Bereich Feldwegbrücke - Blick gegen die Fließrichtigung des Landgrabens

Maßnahme 5

Kontakt

Projektleitung Dr. Dennis Harlacher, 0721 926-7603, leimbach-landgraben@rpk.bwl.de​​​

Zahlen und Fakten

Projektträger: Land Baden-Württemberg, Landesbetrieb Gewässer
Lage: Östlich von Oftersheim bis zur Kirchheimer Mühle bei Sandhausen / km 9+791 bis 14+742
Gewässerlänge: Ca. 4,7 Kilometer

 

Aktueller Stand

Im Planfeststellungsverfahren (Planfeststellungsantrag beim Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis eingereicht im August 2022)

Das Projekt

Das Projekt "Zusammenlegung Leimbach-Landgraben" umfasst einen 4,7 Kilometer langen Abschnitt des Leimbachs.
Die beiden Fließgewässer Leimbach und Landgraben liegen auf den Gemeindegebieten Oftersheim, Sandhausen und Heidelberg.
Sie sind naturfern ausgebaut und fließen in unterschiedlicher Höhenlage geradlinig parallel nebeneinander her. Das Gewässerbett des Leimbachs ist zudem beidseitig von Dämmen begrenzt. Die Ufer sind ohne den typischen Bewuchs und monoton, die Strömung ist gering. Weiterhin ist der Leimbach durch einen Sohlabsturz mit Schützbauwerk vor Oftersheim nicht für wassergebundene Lebewesen (Fische und wirbellose Kleinstlebewesen) durchgängig. Die gewässerökologische Situation des Leimbachs ist ungenügend und entspricht nicht der EU-Wasserrahmenrichtlinie.​

Die Ziele der Maßnahme sind:

  1. ​Herstellung einer vielfältigen ökologischen Gewässerstruktur
  2. Gestaltung eines naturnahen, geschwungenen Gewässerverlaufes
  3. Entwicklung naturnaher Hochstaudenfluren und gewässerbegleitender Ufergehölze
  4. Herstellung der Durchgängigkeit durch Abbruch eines Sohlabsturzes​​

Informieren Sie sich

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Bereits während der Planung sollen alle relevanten Akteure und Betroffenen eingebunden werden. Diese sog. frühe Öffentlichkeitsbeteiligung vor der Antragsstellung dient dazu die Fragen und Themen vor Ort zu berücksichtigen und akzeptierte Lösungen zu finden. Besonders wichtig ist eine transparente und verständliche Informationsarbeit. In einem ersten Schritt wurde eine Umfeldanalyse und ein Beteiligungsfahrplan erstellt. Im zweiten Schritt wird zuletzt genannter in der Raumschaft abgestimmt und umgesetzt. Mit der Wiederaufnahme der Planung Mitte 2018 wurden erste Aktivitäten zur frühen Öffentlichkeitsbeteiligung umgesetzt. Es wurden Fachgespräche zum Planungskorridor und zur Gewässerökologie sowie Informationsveranstaltungen für Flächeneigentümer durchgeführt.

Eine förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit im Planfeststellungsverfahren wird nach der Antragsstellung durch die Genehmigungsbehörde, das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, erfolgen. ​

Die Planungsarbeiten für die Zusammenlegung wurden zeitweise zurückgestellt, um die weiteren Projekte am Leimbach (Maßnahme 4 „Leimbach-Unterlauf“ und Maßnahmen 3.1 und 3.3 „Leimbach-Oberlauf“) zügig abzuschließen. Diese Maßnahmen haben unter anderem eine erhebliche Verbesserung des Hochwasserschutzes der Anliegerkommunen zum Ziel. Die Planfeststellungsunterlagen wurden eingereicht und die Maßnahmen befinden sich derzeit im Verfahren bei der zuständigen Genehmigungsbehörde.

Zwischenzeitlich wurden die Planungen für das Gewässerökologieprojekt „Zusammenlegung Leimbach-Landgraben“, als Teilprojekt der Leimbach-Hardtbach-Projekte, wieder verstärkt aufgenommen. Der Landesbetrieb Gewässer als Vorhabenträger führte Fachgespräche zu den Themen „Planungskorridor“ sowie „Gewässerökologie“ im Rahmen der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung durch. In den Fachgesprächen wurden die Rahmenbedingungen der Planung und jeweils Vorschläge zum Planungskorridor und dessen gewässerökologische Ausgestaltung für einen repräsentativen Abschnitt exemplarisch vorgestellt, Anregungen aus dem Gremium aufgenommen, geprüft und sofern möglich in die weitere Planung eingearbeitet.

Eine im Rahmen der Informationsveranstaltung für Flächeneigentümer alternativ vorgeschlagene Planungsvariante „Gewässeraufteilung Kleingärten“ wurde vom Planungsteam detailliert geprüft, konnte jedoch bei näherer Analyse nicht weiter berücksichtigt werden.

Nach einer umfangreichen Variantenprüfung an Leimbach und Landgraben zwischen Sandhausen und Oftersheim wurde der Planungskorridor festgelegt. In diesem Planungskorridor wird die Zusammenlegung des Leimbachs und des Landgrabens erfolgen und das Gewässerbett, Ufer und Auebereiche naturnah gestaltet. Unser Ziel ist es innerhalb des Planungskorridors die gewässerökologische Gestaltung mit größtmöglicher Akzeptanz zu planen.