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Luftreinhalteplanung im Regierungsbezirk Karlsruhe

Luftschadstoffmessungen, die von der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) im Auftrag des Verkehrsministeriums Baden-Württemberg (VM) durchgeführt und veröffentlicht werden, zeigen, dass im gesamten Regierungsbezirk Karlsruhe Grenzwerteinhaltung vorliegt. Demnach werden alle Grenzwerte, die in der 39. BImSchV – der Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen – festgelegt sind, an allen Messstationen im Regierungsbezirk eingehalten. Insbesondere liegen keine Grenzwertüberschreitungen für Stickstoffdioxid (NO2) und Feinstaub (PM10) vor.

In Pfinztal wird der Grenzwert für den Jahresmittelwert von Stickstoffdioxid seit 2015 eingehalten, in Karlsruhe und Pforzheim seit 2016, in Heidelberg seit 2017, in Mühlacker seit 2019 und in Mannheim seit 2020.

Mit der Fortschreibung des Luftreinhalteplans für den Regierungsbezirk Karlsruhe 2022 wurden die Umweltzonen in Heidelberg, Karlsruhe und Pfinztal zum 01.03.2023 aufgehoben sowie in Karlsruhe das LKW-Durchfahrtsverbot in der Reinhold-Frank-Straße zum 01.07.2023. Mit der diesjährigen Fortschreibung des Luftreinhalteplans wurden nun auch die Umweltzonen in Mannheim und Mühlacker zum 01.08.2024 aufgehoben. Im Regierungsbezirk Karlsruhe besteht demzufolge nur noch die Umweltzone in Pforzheim weiter.

Zur aktuellen Luftreinhalteplanung:

In Pforzheim liegen die Immissionskonzentrationen von Stickstoffdioxid zwar unterhalb des Grenzwertes für den Jahresmittelwert von 40 µg/m³; seit 2016 besteht Grenzwerteinhaltung. Doch liegen die Messwerte noch nicht weit genug unterhalb dieses Grenzwertes, um eine Aufhebung der dortigen Umweltzone zu rechtfertigen. Diese Beurteilung richtet sich nach einem Gutachten der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW), mit dem der Nachweis geführt wird, unterhalb welchen Werten die Messwerte zu liegen kommen sollten, damit trotz Aufhebung der Umweltzone keine erneuten Grenzwertüberschreitungen zu befürchten sind.

Aufgrund der Ergebnisse von Luftschadstoffmessungen hat das Regierungspräsidium Karlsruhe im Frühjahr 2006 Luftreinhaltepläne zur Verminderung der Belastung durch Stickstoffdioxid (NO2) für die Städte Heidelberg, Karlsruhe, Pforzheim, Mühlacker und Mannheim verabschiedet. Zusätzlich wurde für die Stadt Mannheim ein Aktionsplan erarbeitet und in den Luftreinhalteplan integriert, da auch Grenzwerte für Feinstaub (PM10) überschritten waren.

Die im Jahr 2006 weitergeführten Luftmessungen erbrachten weitere Grenzwertüberschreitungen. Das Regierungspräsidium hat daher im Jahr 2008 für Karlsruhe, Pforzheim und Mühlacker Aktionspläne mit kurzfristig zu ergreifenden Maßnahmen erlassen. Für die Gemeinden Pfinztal und Walzbachtal wurde ein kombinierter Luftreinhalte-/Aktionsplan erarbeitet. Die Pläne finden Sie unter  Fortschreibung 2012.

Um die Immissionsbelastung mit Feinstaub (PM10) und Stickstoffdioxid (NO2) zu verringern, sind in den Luftreinhalteplänen vielfältige Maßnahmen vorgesehen. Im Rahmen der Möglichkeiten werden alle Verursachergruppen einbezogen. Hauptverursacher der Luftschadstoffbelastung ist, abgesehen von einer relativ hohen Hintergrundbelastung, der Straßenverkehr. Verkehrsbeschränkende Maßnahmen waren daher unumgänglich.

Luftreinhalteplanung 2019

Luftschadstoffmessungen, die von der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) im Auftrag des Verkehrsministeriums Baden-Württemberg (VM) durchgeführt und veröffentlicht werden, zeigen, dass nur noch im Gebiet von Mannheim die Konzentrationen des Luftschadstoffs Stickstoffdioxid (NO2) über dem gesetzlich festgelegten Grenzwert des Jahresmittels von 40 μg/m³ liegen. Alle weiteren Grenzwerte, die in der 39. BImSchV – der Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen – festgelegt sind, werden an allen Messstationen im Regierungsbezirk eingehalten. Insbesondere liegen keine Grenzwertüberschreitungen für Feinstaub (PM10) vor.

In Pfinztal wird der Grenzwert für den Jahresmittelwert von Stickstoffdioxid seit 2015 eingehalten, in Karlsruhe und Pforzheim seit 2016, in Heidelberg seit 2017 und in Mühlacker seit 2019. In Walzbachtal wurden die Messungen aufgrund fehlender räumlicher Repräsentativität, die aufgrund des stark gesunkenen Immissionsniveaus entstand, eingestellt.

Die Messwerte in Mannheim wiesen bis letztes Jahr immer noch Überschreitungen auf, doch aktuelle Messungen deuten darauf hin, dass die Grenzwerteinhaltung in Mannheim dieses Jahr mit guter Wahrscheinlichkeit gelingen kann: Der Mittelwert des 1. Quartals 2020 wurde mit 37 µg/m³ bestimmt, der gleitende Jahresmittelwert im Zeitraum von Mai 2019 bis April 2020 beträgt 39 µg/m³. Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat für Mannheim den bestehenden Luftreinhalte- und Aktionsplan bilanziert, die Wirkung der bislang festgeschriebenen Maßnahmen überprüft und mögliche weitere Maßnahmen mit den verschiedenen Akteuren diskutiert.

Ziel ist es, die Zeit der Grenzwertüberschreitung so kurz wie möglich zu halten. Im Zuge dessen kann eine Fortschreibung des betreffenden Luftreinhalteplans erforderlich werden. In diesen Fortschreibungsverfahren werden die Träger öffentlicher Belange (TÖBs) sowie die Öffentlichkeit informiert und beteiligt.

Für Mannheim wurde ein sog. Wirkungsgutachten erstellt, das aufzeigen soll, durch welche Maßnahmen und bis wann eine Grenzwerteinhaltung erreicht werden kann. Dieses Gutachten geht von der Datenbasis des Jahres 2015 aus; etwaige weitere Verbesserungen, die inzwischen eingetreten sind, sind dort deshalb nicht berücksichtigt. Das Gutachten finden Sie unter Fortschreibung 2020.

Informationen zu Stickstoffoxid (NO2)

Die sechs Luftreinhalteteilpläne mit Umweltzonen in Mannheim, Heidelberg, Karlsruhe, Pforzheim, Mühlacker und Pfinztal enthalten Fahrverbote für Fahrzeuge, d.h. in allen Umweltzonen des Regierungsbezirks Karlsruhe dürfen nur noch Fahrzeuge mit grüner Plakette fahren. Sollte auf Bundesebene die rechtliche Grundlage für eine Erweiterung der Fahrverbote geschaffen werden und der Grenzwert für NO2 immer noch überschritten sein, wird zu erwägen sein, die bestehenden „grünen Umweltzonen“ in dann „blaue Umweltzonen“ fortzuschreiben. Von den zusätzlichen Fahrverboten würden voraussichtlich vor allem Dieselfahrzeuge der Schadstoffklassen 4/IV und 5/V betroffen sein.

Informationen zu Feinstaub (PM10)

Im Regierungsbezirk Karlsruhe werden die Grenzwerte für Feinstaub seit mehreren Jahren eingehalten. Dieser positive Effekt ist im Wesentlichen auf die Einführung der Partikelminderungssysteme (Dieselrußfilter) an Kraftfahrzeugen zurückzuführen.

Holzfeuerungsanlagen können in den Stadtgebieten ebenfalls erheblich zur Feinstaubbelastung beitragen. Hier hat der Bund den Handlungsbedarf erkannt und die Verordnung für kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV) novelliert. Sie soll ermöglichen, dass der klimafreundliche Brennstoff Holz weiterhin eingesetzt werden kann. Bei austauscharmen Wetterlagen in den Wintermonaten können sich aber die Abgase aus Holzfeuerungen in der bodennahen Atmosphäre bedenklich anreichern. Mit dem Verzicht auf den Betrieb von Einzelraumzusatzöfen und mit weitgehender Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln - insbesondere bei kritischen Wetterlagen - kann jeder einen nennenswerten Beitrag zur Luftreinhaltung leisten.

Luftreinhalteplanung 2022

In Mannheim und Mühlacker liegen die Immissionskonzentrationen von Stickstoffdioxid mittlerweile deutlich unterhalb des Grenzwertes für den Jahresmittelwert von 40 µg/m³. Wenn sich dieser Trend auch in den Messwerten 2023 fortsetzt, ist die Aufrechterhaltung der Teilpläne des Luftreinhalteplans für diese beiden Städte nicht mehr erforderlich. Das Regierungspräsidium Karlsruhe plant in diesem Fall, den Luftreinhalteplan für den Regierungsbezirk Karlsruhe fortzuschreiben und die beiden entsprechenden Teilpläne aufzuheben. Damit geht einher, dass die Rechtsgrundlage für die Ausweisung der dortigen Umweltzonen aufgehoben werden wird. Auf Grundlage eines Gutachtens der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) ist nachgewiesen, dass es mit der Aufhebung dieser Umweltzonen zu keinen erneuten Grenzwertüberschreitungen kommen wird.

Fortschreibung nach Städten und Gemeinden

2017

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Luftreinhalteplan Mannheim Maßnahmenliste - Entwurf pdf 397 KB

2020

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Luftreinhalteplan Mannheim Maßnahmenliste - Entwurf pdf 397 KB

Zur Beurteilung der Entwicklung der Luftqualität in Mannheim wurde ein Gutachten (Datenbasis 2015) mit folgenden Fragestellungen in Auftrag gegeben:

  • Prognose der Immissionswerte 2017 - 2020 (Trendprognose)
  • Wirkung einer blauen Umweltzone
  • Abschätzung, um wie viel der motorisierte Individualverkehr verringert werden muss, um das Ziel früher zu erreichen

Zusammenfassung der Ergebnisse:

  • Ohne weitere Maßnahmen (Trendprognose) wird der NO2-Grenzwert 2020 mit hoher Wahrscheinlichkeit knapp unterschritten werden.
  • Mit einer blauen Umweltzone ab 2019 kann der NO2-Grenzwert bereits ab 2019 sicher eingehalten werden. (Es fehlt aber bislang die Rechtsgrundlage für eine blaue Plakette.)
  • Ohne blaue Umweltzone kann der NO2-Grenzwert 2019 eingehalten werden, wenn es bis dahin gelingt, die durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke in der Innenstadt über alle Fahrzeuggruppen hinweg um 6,3 % zu reduzieren.

In 2019 wurde in Mannheim ein Jahresmittelwert für NO2 von 42 µg/m³ gemessen. Das Regierungspräsidium Karlsruhe und die Stadt Mannheim haben eine Liste aller möglichen Maßnahmen erstellt, die dazu beitragen können, dass der Straßenverkehr in der Innenstadt weiter abnimmt und damit die NO2-Belastung reduziert wird. Einige dieser Maßnahmen wurden in den vergangenen Jahren bereits umgesetzt (bspw. Ausbau der S-Bahn Strecken, Einrichtung einer E-Fernbuslinie und jüngst die Einführung des Green-City-Tickets). Viele weitere Maßnahmen (wie z. B. der weitere Ausbau des Jobtickets, die Förderung von Elektro-Fahrzeugen beim Car-Sharing sowie die Erstellung und Umsetzung eines verbundweiten P+R Konzeptes) befinden sich derzeit weiter in der Umsetzung.

Die Stadt Mannheim wurde von der Bundesregierung im Februar 2018 als eine von fünf Städten ausgewählt, die bis Ende 2020 Maßnahmen zur Reduzierung der Stickstoffdioxidbelastung der Luft testen sollen. Die Maßnahmen, die die Stadt Mannheim im Rahmen des vom Bund geförderten Modellstadtprojektes ergriffen hat, sind ebenfalls, in die Maßnahmenliste integriert. Diese beziehen sich vornehmlich auf den ÖPNV und die Förderung emissionsneutraler Paketlieferungen im Innenstadtbereich. Weitere Förderungen stammen aus dem „Sofortprogramm Saubere Luft“, dem sog. „Mobilitätsfonds“ der Bunderegierung.

Die Maßnahmenliste wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert. Die aktuelle Fassung finden Sie unter Luftreinhalteplan Mannheim Maßnahmenliste. Die Bevölkerung ist eingeladen, über die E-Mail-Adresse postfach-Ref.54.1@rpk.bwl.de Vorschläge einzubringen.