Spätaussiedler

Referat 82 Staatsangehörigkeits- und Personenstandsrecht, Eingliederung, Spätaussiedler und Ausländerrecht

Referatsleitung

Carolin Gottwald
Leitende Regierungsdirektorin
0721 926-8710
Abteilung8@rpk.bwl.de

Stellvertretung

N. N.

 

Unsere Aufgaben

  • ​Staatsangehörigkeit, Personenstand, Namensrecht
  • Verteilung Spätaussiedler, Besondere Entschädigungsleistungen
  • Allgemeines Ausländerrecht

Im Einzelnen

Wir üben die Rechts- und Fachaufsicht über die Staatsangehörigkeitsbehörden im Regierungsbezirk Karlsruhe (5 Stadt-, 7 Landkreise) aus und entscheiden über Widersprüche in einbürgerungsrechtlichen und anderen staatsangehörigkeitsrechtlichen Verfahren. Zur Sicherstellung einer gerechten und einheitlichen Rechtsanwendung werden uns bestimmte Einbürgerungsverfahren zur Zustimmung vorgelegt.

Wir üben als höhere Personenstandsaufsichtsbehörde landesweit die Fachaufsicht über die Aufsichtsbehörden der Standesämter bei den Stadt- und Landkreisen aus.

Im Namensrecht entscheiden wir im Rahmen unserer Rechts- und Fachaufsicht über die unteren Verwaltungsbehörden im Regierungsbezirk Karlsruhe, insbesondere über Widersprüche gegen abgelehnte Anträge auf Änderung des Vor- oder Nachnamens..

Wir verteilen die vom Bundesverwaltungsamt zugewiesenen Spätaussiedler und deren Angehörige auf die Stadt- und Landkreise in Baden-Württemberg.

Für die im Rahmen der vorläufigen Unterbringung bei den Stadt- und Landkreisen entstehenden Ausgaben leisten wir eine pauschale, personenbezogene Kostenerstattung.

Wir entscheiden landesweit über Widersprüche zu Opferrenten und Kapitalentschädigungen nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz und weisen die für die Durchführung des Gesetzes notwendigen Haushaltsmittel zu.

Im Bereich Integration ist das Referat 82 des Regierungspräsidiums Karlsruhe Mitglied der beim Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg angesiedelten Jury, die über die Vergabe der Fördermittel im Rahmen des Förderaufrufs „Integration vor Ort – Stärkung kommunaler Strukturen“ entscheidet.

Als höhere Ausländerbehörde üben wir die Rechts- und Fachaufsicht über 33 untere Ausländerbehörden im Regierungsbezirk Karlsruhe (5 Stadtkreise, 7 Landkreise, 21 große Kreisstädte) aus. Dabei sind wir zuständig für das allgemeine Ausländerrecht nach dem Aufenthaltsgesetz sowie nach dem Freizügigkeitsgesetz/EU und sonstigen völkerrechtlichen Regelungen. Wir erteilen die Zustimmung zu Entscheidungen der Ausländerbehörden in besonderen Härtefällen, für bestimmte Berufsgruppen, in Fällen von besonderem öffentlichen Interesse oder bei speziellen Ausnahmeregelungen. 

Wir entscheiden über Widersprüche gegen ablehnende Entscheidungen der Ausländerbehörden, insbesondere bei Ablehnung von Aufenthaltserlaubnissen.

Seit Inkrafttreten des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes am 01.03.2020 ist das Referat 82 zudem zentraler Ansprechpartner für die unteren Ausländerbehörden zu diesem Themenbereich.

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