Geschwindigkeitsradar an der Autobahn; im Hintergrund ein Lkw mit gelbem Führerhaus

Referat 85 Zentrale Bußgeldstelle

Referatsleitung

A. Schloer
Leitender Regierungsdirektor
0721 926-0
Poststelle-ZBS@rpk.bwl.de

Stellvertretung

S. Johanßon
Oberregierungsrätin
0721 926-0
Poststelle-ZBS@rpk.bwl.de

 

Hinweis!

Vollstreckung von Fahrverboten – persönliche Vorsprache zur Abgabe von Führerscheinen nur mit Termin möglich!

Bis auf Weiteres ist eine persönliche Vorsprache zur Abgabe von Führerscheinen nur mit Termin möglich. Sie können Ihren Führerschein weiterhin per Post an die Zentrale Bußgeldstelle, 76073 Karlsruhe, senden oder in den Nachtbriefkasten vor dem Dienstgebäude einwerfen. Hierzu finden Sie am Eingang rechts einen durchsichtigen Briefkasten mit Vordrucken und Briefumschlägen. Bitte werfen Sie Ihren Führerschein zusammen mit dem ausgefüllten Vordruck, insbesondere unter Angabe des Aktenzeichens in den Nachtbriefkasten. Im Einzelfall kann eine persönliche Abgabe erfolgen. Hierzu ist es zwingend erforderlich zuvor einen Termin zur Vorsprache zu vereinbaren.

Online Zahlungsoptionen

​Unsere Aufgaben

Wir sind zuständig für die Ahndung

  • aller auf Bundesautobahnen in Baden-Württemberg begangenen Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten,
  • von Ordnungswidrigkeiten nach § 124 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten, von Ordnungswidrigkeiten nach dem Landespressegesetz sowie nach dem Telemediengesetz (außer § 5),
  • von Ordnungswidrigkeiten nach dem Personenbeförderungsgesetz und dem Luftverkehrsgesetz, soweit die Zuständigkeit des Regierungspräsidiums Karlsruhe gegeben ist.

Verkehrsordnungswidrigkeiten sind Zuwiderhandlungen gegen das Straßenverkehrsgesetz (StVG), die Straßenverkehrsordnung (StVO), die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO), die Fahrzeugzulassungs-Verordnung (FZV) und die Fahrerlaubnisverordnung (FeV). Dazu zählen z. B. Geschwindigkeits- und Abstandsverstöße, Drogen- und Alkoholfahrten, Unfälle, Handyverstöße, Überladungsverstöße usw.
Zur Ahndung der Verkehrsverstöße kann die ZBS Verwarnungsgelder, Geldbußen oder Fahrverbote festsetzen.

Hinweis:
Seit dem 12.01.2015 bieten wir einen Service, mit dem Sie über das Internet Einsicht in Teile Ihres Vorgangs erhalten. Mit der Anhörung bzw. der Verwarnung oder dem Zeugenfragebogen erhalten Sie die Zugangsdaten für das Portal, mit denen Sie sich einloggen können. Im Portal können Sie sich Ihre Beweisfotos ansehen und das Antwortformular zur Anhörung oder dem Zeugenfragebogen ausfüllen und direkt an uns weiterleiten. Sie sparen damit eine Briefmarke und den Weg zum Briefkasten.

Bei Überweisungen von Verwarnungs- und Bußgeldern bitten wir, die Zahlung unter Angabe des Aktenzeichens an folgenden Empfänger vorzunehmen:

Landesoberkasse Baden-Württemberg
IBAN: DE44 6005 0101 7495 5306 07
BIC: SOLADEST600
Baden-Württembergische Bank.

Sie haben auch die Möglichkeit, Verwarnungs- und Bußgelder über das Online-Portal zu bezahlen. Mit der Verwarnung bzw. dem Bußgeldbescheid erhalten Sie die Zugangsdaten für das Portal, mit denen Sie sich einloggen können. Im Portal können Sie ihr Verwarnung- oder Bußgeld über verschiedene E-Payment-Dienstleister bezahlen.

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Postanschrift
Zentrale Bußgeldstelle
76073 Karlsruhe

0721 926-0
0721 93340290
poststelle-zbs@rpk.bwl.de

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Montag bis Freitag
08:30 Uhr - 11:30 Uhr