Neue Mobilität – Rad- und Fußverkehr, ÖPNV und Motorisierter Individualverkehr greifen wie Zahnräder ineinander

Referat 45 Regionales Mobilitätsmanagement

Referatsleitung

Kai Zumkeller
Leitender Baudirektor
0721 926-6475
kai.zumkeller@rpk.bwl.de

Stellvertretung

Frank Hildenbrand
Baudirektor
0721 926-3302
frank.hildenbrand@rpk.bwl.de

Unsere Aufgaben

Das Referat 45 bildet auf der operativen Ebene einen „Spiegel“ zu den Themen im Bereich der Nachhaltigen Mobilität im Verkehrsministerium. Die Aufgabenschwerpunkte des Referats finden sich in folgenden vier Sachgebieten wieder:

  • Verkehrsmanagement und Mobilität (Integrierte Mobilität, Mobilitätspakte, Verkehrstechnik, Verkehrsmanagement, Verkehrssicherheit, Fußverkehr und Ortsmitten, Mobilitätsdaten, grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Verkehr mit Frankreich)
  • Radverkehr (Koordination im Regierungsbezirk, RadNETZ BW, Bedarfsplan Radwege, Grundsätze Radschnellwege, RadVIS)
  • Verkehr und Klima (Klimaschutz im Verkehr, Photovoltaik an Bundes-/ Landesstraßen, E- und I-Mobilität, Ladeinfrastruktur, Autonomes Fahren, ReFuels, Stellungnahmen zu Lärmaktionsplänen, Ansprechpartner für Klimamobilitätspläne, Mitwirkung bei Aktionsplänen Mobilität - Klima - Lärmschutz)
  • Beratung und Förderung (Bundes- und Landesprogramme, LGVFG, Fachkonzepte usw.)

Das Referat ist damit auch zentrale Anlaufstelle für die Landkreise und Gemeinden des Regierungsbezirks in allen Bereichen von Mobilität und Förderung.

Im Einzelnen

Beim Referat 45 sind auch drei Mobilitätspakte im Regierungsbezirk Karlsruhe angesiedelt. In Baden-Württemberg gibt es derzeit fünf Mobilitätspakte unter der politischen Leitung des Ministeriums für Verkehr. Ein weiterer Mobilitätspakt wurde länderübergreifend in der Region Rhein-Neckar gegründet. Er wird vom Verband Region Rhein-Neckar (VRRN) geleitet. Durch Mobilitätspakte sollen, insbesondere in verkehrlich stark belasteten Wirtschaftsräumen bzw. Regionen, alternative und nachhaltige Verkehrsformen durch ein breit gefächertes Maßnahmenbündel gefördert werden. Dafür arbeiten Partnerinnen und Partner aus Verwaltung und Wirtschaft gemeinschaftlich an zukunftsorientierten Mobilitätskonzepten, die alle Verkehrsarten (Öffentlicher Personennahverkehr, Motorisierter Individualverkehr sowie Fuß- und Radverkehr) berücksichtigen und sinnvoll miteinander vernetzen. Das Regierungspräsidium Karlsruhe koordiniert derzeit mit dem Mobilitätspakt Walldorf/Wiesloch und dem Mobilitätspakt Rastatt zwei Mobilitätspakte federführend. Beim Mobilitätspakt Rhein-Neckar leitet es das Arbeitsfeld „Rad- und Fußverkehr“.

Weitere Informationen 

Mobilitätspakt Walldorf/Wiesloch
Mobilitätspakt Rastatt
Mobilitätspakt Rhein-Neckar

Die Straßenverkehrstechnik bildet einen weiteren Aufgabenschwerpunkt im Referat 45. Neben Grundsatzfragen der Straßenausstattung (Beschilderung, Markierung, Schutzeinrichtungen) nimmt vor allem die Planung und die Ausschreibung und Abnahme von Lichtsignalanlagen bzw. Verkehrsknoten einen wesentlichen Teil im Bereich der Verkehrstechnik ein. Auch die Straßenverkehrszählungen sind dem Bereich Straßenverkehrstechnik zuzuordnen.

Ein wichtiger Bestandteil der Verkehrstechnik ist auch das Themenfeld der Straßenverkehrssicherheit. Hier sind wir für die Koordination und Durchführung von Sicherheitsaudits zuständig und nehmen an Verkehrsschauen sowie Unfallkommissionen mit Verkehrsbehörden und Polizei teil. Des Weiteren gehören die Identifizierung von Unfall- oder Gefahrenstellen im Straßennetz des RP Karlsruhe sowie deren Entschärfung zu unseren Aufgaben.

Weitere Informationen

Verkehrszählungen in Baden-Württemberg

Die Grenzüberschreitende Mobilität hat zunehmend an Bedeutung gewonnen und ist daher auch im Referat 45 ein wichtiges Thema. Verkehrsströme machen nicht an den Landesgrenzen Halt und das Oberrheingebiet hat sich längst als gemeinsamer, integrierter Lebensraum entwickelt. Daher ist es wichtig, auch im Verkehrsbereich in permanentem Austausch mit den Partnerinnen und Partnern aus Frankreich zu stehen.

Die grenzüberschreitende Mobilität – sei es zum Einkaufen, Studieren, Arbeiten oder in der Freizeit – wird von den Bürgerinnen und Bürgern als Selbstverständlichkeit erlebt und stellt die öffentlichen Träger rechts und links des Rheins vor Herausforderungen, die gemeinsam angegangen werden.

Dies betrifft z. B. Projekte zur Verbesserung des grenzüberschreitenden ÖPNV oder zur Verbesserung der Rheinquerungen im Schienen-, Straßen- und Radverkehr. Ebenso sollen neue Mobilitätsformen und -dienste für Bürgerinnen und Bürger zukünftig grenzüberschreitend angeboten werden. In diesem Rahmen erfolgt auch ein Datenaustausch auf unterschiedlichen Ebenen.

Im Rahmen der seit Juni 2020 festgelegten Partnerschaftskonzeption zwischen Baden-Württemberg und Frankreich gehört die nachhaltige grenzüberschreitende Mobilität zu den obersten Prioritäten.

Ansprechpartnerin im Regierungspräsidium Karlsruhe:
Martine Behr
0721 926-7963
martine.behr@rpk.bwl.de

Immer wichtiger wird es, Mobilitätsdaten digital und jederzeit abrufbar zu bündeln, um die Mobilität der Zukunft besser gestalten zu können. Dabei kann es sich z. B. um Echtzeit-Belegungsdaten von Parkplätzen handeln, die Verfügbarkeit von Fahrzeug-Sharing-Angeboten oder auch das Verkehrsaufkommen auf den Straßen vor Ort. Mit Hilfe von Mobilitätsdaten kann die Mobilität durch Kommunen, durch Firmen, aber auch durch einzelne Bürgerinnen und Bürger nachhaltiger und effizienter gestaltet werden.

Daher spielt das Thema Mobilitätsdaten im Referat 45 ebenfalls eine große Rolle. Hierbei geht es insbesondere um die landeseigene Mobilitätsdatenplattform „MobiData BW“, in der Mobilitätsdaten aus dem Land frei verfügbar bereitgestellt werden. Zudem sollen Kommunen bei der Erfassung und Bereitstellung der Daten unterstützt und an die richtigen Ansprechpartner vermittelt werden. Dies passiert auch durch die Förderlinie zur „Erfassung offener Mobilitätsdaten durch Kommunen“, welche ebenfalls im Referat 45 betreut wird. Somit soll die Menge an öffentlich verfügbaren Mobilitätsdaten stetig anwachsen und den Weg für neue Erkenntnisse, Konzepte und Möglichkeiten ebnen, die die Mobilität weiter vorantreiben.

Weitere Informationen

Förderung Erschließung offener Mobilitätsdaten durch Kommunen
MobiData BW

Im Referat 45 ist auch der Ansprechpartner des Regierungspräsidiums für das Thema Fußverkehr angesiedelt.

Die Bedürfnisse des Fußverkehrs wurden in der Vergangenheit häufig nicht angemessen berücksichtigt und den Anforderungen anderer Verkehrsarten untergeordnet. Zur Steigerung der Attraktivität und Sicherheit des Zu-Fuß-Gehens sind die Kommunen von großer Bedeutung, da sie für die Umsetzung von entsprechenden Maßnahmen vor Ort zuständig sind. Daher ist es auch eine wichtige Aufgabe der Fußverkehrsbeauftragten, die Kommunen zu Themen des Fußverkehrs fachlich zu beraten, über Fördermöglichkeiten des Landes zu informieren und diese themenbezogen zu vernetzen.

Weitere Informationen zum Fußverkehr, den Fußverkehrsbeauftragten im Land sowie über die Zusammenarbeit mit den Kommunen finden Sie beim Internetauftritt der Arbeitsgemeinschaft Fahrrad- und Fußgängerfreundlicher Kommunen in Baden-Württemberg e.V.

Das Land Baden-Württemberg hat sich vor dem Hintergrund der notwendigen Verkehrswende zum Ziel gesetzt, die oft vom Autoverkehr dominierten Ortsmitten der Gemeinden und Städte im Land zu lebenswerteren und sichereren Lebensmittelpunkten umzugestalten. Durch das Programm der lebendigen und verkehrsberuhigten Ortsmitten werden Kommunen dabei unterstützt, ihre Straßen und Plätze für den Rad- und Fußverkehr wieder attraktiver zu gestalten und Begegnungsräume für Bürgerinnen und Bürger zu ermöglichen. Somit wird nicht nur die Nutzung von umweltfreundlichen Verkehrsmitteln gefördert, sondern auch wieder mehr Raum für das gesellschaftliche Zusammenleben der Menschen im Ort geschaffen.

Kommunen können sich bei der Umgestaltung ihrer Ortsmitte kostenlos Unterstützung bei der neu eingerichteten Servicestelle Ortsmitten holen. Dort werden sie beraten und können zugleich z. B. Mobiliar für Verkehrsversuche ausleihen. Auch die Regierungspräsidien stehen bei Fragen, insbesondere zu den Fördermöglichkeiten entsprechender Maßnahmen, zur Verfügung.

Servicestelle Ortsmitte
Förderung

Informationsveranstaltung des RP Karlsruhe „Lebendige und verkehrsberuhigte Ortsmitten für Baden-Württemberg“ (04/24) (pdf, 3.5 MB)

In unserem Referat ist auch der zentrale Ansprechpartner Radverkehr des Regierungspräsidiums angesiedelt, der den Wissenstransfer innerhalb des RP sowie zu den Antragstellern (Kommunen) insbesondere zum Stand der Technik sicherstellt und im Sinne einer effizienten Kommunikation zwischen den Akteuren der Radverkehrsförderung eine koordinierende Rolle bei Radverkehrsfragen einnimmt (bei Grundsatzfragen, Standards, Einzelfällen, Sonderthemen).

Weitere Informationen

Radschnellverbindungen im Regierungsbezirk Karlsruhe (pdf, 1.8 MB)
Zuständigkeiten
RAdVIS Infoflyer (pdf)
RadNetzBW

Im Zuge des Interessenbekundungsverfahrens zu Photovoltaik an Bundes- und Landesstraßen stehen wir als Ansprechpartner für die Bekunder und auch weiteren Interessenten zur Verfügung. Weitere Interessenten können mit den Unterlagen in den unten aufgeführten Links Flächen zur ersten Vorabprüfung melden.

Anleitung potentielle Flurstücke melden (pdf)
Tabelle für Interessenbekunder (excel)
Ausgeschlossene PV-Flächen für neue Interessenbekundungen (excel, 19 KB)

Private Investoren können ihr Interesse auf online gestellten Parkplatzflächen der Straßenbauverwaltung formlos über die Plattform FlächenTOOL bekunden. Die Flächen werden vom Verkehrsministerium eingestellt und von uns nach dem Prioritätsprinzip für denjenigen reserviert, der sich zuerst meldet. Anschließend muss innerhalb von einem Monat ein Grobkonzept für das geplante Vorhaben eingereicht werden. Zweit- und Drittbekunder werden auf eine Warteliste gesetzt. Wann wieder Flächen eingestellt werden, erfahren Sie auf dem Internetauftritt des Verkehrsministeriums zur Elektromobilität unter „Pressemitteilungen“. Das Grobkonzept wird von uns einer Erstprüfung unterzogen. Erfährt es unsere Zustimmung, und sprechen auf den ersten Blick keine öffentlichen Belange dagegen, wird der Investor für die Gestattung an die unteren Verwaltungsbehörden verwiesen.     

Baden-Württemberg denkt Mobilität neu und setzt dabei auf die Potenziale von automatisiertem und vernetztem Fahren und auf neue, klimafreundliche Antriebsformen. Ziel der politischen Rahmensetzung ist ein klimafreundliches, digital basiertes und untereinander vernetztes Mobilitätssystem aus Individualverkehr und öffentlichem Verkehr. Der Mobilitätswandel bietet große Gestaltungschancen für neue nachhaltige, wirtschaftlich erfolgreiche, effiziente und bedarfsgerechte Mobilitätslösungen. Beim Auf- und Ausbau der für die Mobilitätswende erforderlichen Anlagentechnik beraten wir Dritte hinsichtlich unserer Anforderungen im Verkehrsraum. Wir nehmen Stellung zu Planungen, setzen die Projekte in unserem Straßenraum um oder wirken bei deren Umsetzung mit.

Wir fördern den Bau verkehrswichtiger Straßen, Rad- und Fußverkehrsinfrastrukturanlagen der Landkreise, Städte und Gemeinden sowie Infrastrukturmaßnahmen des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) sowie dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) und stehen als Ansprechpartner beratend zur Verfügung.

Des Weiteren fördern wir qualifizierte Fachkonzepte im Kontext der Förderung nachhaltiger Mobilität in Baden-Württemberg, wie beispielsweise Klimamobilitätspläne, Radverkehrs- und Fußverkehrskonzeptionen, Bike+Ride-Konzeptionen, Konzeptionen zu Multimodalen Knoten u. v. m.

Einführung der neuen VwV-LGVFG 2025 zum 21.02.2025

Das Landesgemeindesverkehrsfinanzierungsgesetzt (LGVFG) gewährt den Kommunen Zuwendungen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse. Die zugehörige Verwaltungsvorschrift (VwV-LGVFG) ist zum 21.02.2025 novelliert worden. Die wesentlichen Änderungen der VwV-LGVFG 2025 sind:

Teil A – Allgemeiner Teil:

  • Einführung des Klimachecks für Straßenbaumaßnahmen (neue Netzelemente, Ortsumgehungen sowie bei Erhöhung der Anzahl von Fahrstreifen) im Rahmen der Programmaufnahme. Bislang nur per Erlass eingeführt.
  • Die geltenden Grundsätze des nachhaltigen Bauens im Sinne des Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetzes müssen geprüft worden sein und die erfolgte Prüfung bestätigt werden. (Abschnitt A, Nummer IV, 3.5)
  • Änderungen der Bagatellgrenze insbesondere im Bereich RuF und ÖPNV. (Abschnitt A, Nummer IV, 4.2)
  • Vereinheitlichung von Fristen (Programmanmeldung 31.10; Einreichung des Antrags auf Gewährung einer Zuwendung drei Jahre, Abschnitt A, Nummer IV, 4.3).
  • Digitale Antragseinreichung (Abschnitt A, Nummer IV, 4.6), z.B. eingescannte unterschriebene Formulare
  • Liegen die zuwendungsfähigen Investitionskosten unter 500.000 €, ist jederzeit die unterjährige Programmaufnahme möglich, und es kann auf die gemeindewirtschaftsrechtliche Beurteilung verzichtet werden. (Abschnitt A, Nummer IV, 4.6 und 5.4)
  • Wiedereinführung des Kostendeckels: zwischen Programmaufnahme und Bewilligung darf die maximale Kostensteigerung 40 %, nach 5 Jahren maximal 20% betragen. (Abschnitt A, Nummer V, 2.4)
  • Die Berechnungsmethode der Planungskostenpauschale wurde geändert; keine Verschlechterung.

Anlagen:

  • Kosten von Photovoltaik-Anlagen sind zeitlich befristet förderfähig.
  • Erweiterung der zuwendungsfähigen Investitionskosten im Bereich ÖPNV (Toiletten-, Pausenräume etc.)
  • Die Pauschalsätze wurden in allen drei Bereichen an die Preisentwicklung angepasst.
  • Vorhaben aus Klimamobilitätsplänen werden konkretisiert und erhalten einen Fördersatz von 75 %.

Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne an unser Referat 45, Herrn RL Zumkeller, 0721 926 6475, oder Frau Arens, Leitung SG Beratung und Förderung, 0721 926 3262 wenden.