Wehr einer Wasserkraftanlage

Referat 51 Recht und Verwaltung

Referatsleitung

Dr. Thorsten Reinhardt
Leitender Regierungsdirektor
0721 926-7569
thorsten.reinhardt@rpk.bwl.de

Stellvertretung

Christian Schmidt
Regierungsdirektor
0721 926-7620
christian.schmidt@rpk.bwl.de

Unsere Aufgaben

Wir betreuen in enger Zusammenarbeit mit den Referaten 52, 53.1 und 53.2 und den Industriereferaten 54.1 - 54.3 die Aufgabengebiete

  • Wasserrecht
  • Hochwasserschutz
  • Gewässerbau und -unterhaltung
  • Bodenschutz / Altlastenrecht
  • Haushalts- und Förderwesen in der Wasserwirtschaft
  • Rechts- und Fachaufsicht über die unteren Wasserbehörden.

Wir beraten darüber hinaus die anderen Referate unserer Abteilung in Grundsatzfragen des Umweltverträglichkeitsprüfungsrechts, des Umweltverwaltungsgesetzes, des Umwelt-Audit-Gesetzes, des Bundesumweltinformationsgesetzes und des Vergaberechts.

Im Einzelnen

entscheiden wir erstinstanzlich über regional bedeutsame Vorhaben wie

  • Grundwasserentnahmen mit mehr als 5 Mio. Kubikmeter pro Jahr
  • Wasserentnahmen aus oberirdischen Gewässern mit mehr als 40.000 Kubikmeter pro Tag
  • Wasserkraftanlagen mit mehr als 1.000 kW Leistung
  • Talsperren und Speicherbecken mit mehr als 100.000 Kubikmetern
  • Hafenanlagen, Umschlaganlagen, Lade- und Löschplätze für den Güterverkehr auf den Bundeswasserstraßen
  • Rohrleitungsanlagen zum Befördern von wassergefährdenden Stoffen
  • Erlass von gebietsübergreifenden Wasserschutzgebietsverordnungen
  • Verbindlicherklärung von Sanierungsplänen, sofern die Gebietskörperschaft, für deren Bezirk die untere Bodenschutz- und Altlastenbehörde zuständig ist, Trägerin der Maßnahme ist.
  • beraten wir die unteren Wasser-, Bodenschutz- und Altlastenbehörden in wasser- und bodenschutzrechtlichen Fragen und führen die Fachaufsicht,
  • entscheiden wir über Widersprüche gegen Entscheidungen der unteren Wasser-, Bodenschutz- und Altlastenbehörden,
  • werden wir in Verfahren um Wasserschutzgebietsausweisungen der unteren Wasserbehörden beteiligt und bei Befreiungen von eigenen Wasserschutzgebietsverordnungen tätig,
  • sind wir zuständige beteiligte Behörde bei Petitionen, Beschwerden und Umweltmeldungen zu wasser- und bodenschutzrechtlichen Themen.

unterstützen wir personell im Bereich Rechnungswesen und stehen für die Aufgaben der Öffentlichkeitsbeteiligung der Vorhaben des Landesbetriebs zur Verfügung. Außerdem beraten wir den Landesbetrieb in Rechtsangelegenheiten und sind für die Ausübung des Vorkaufsrechts im Gewässerrandstreifen an Gewässern 1. Ordnung zuständig.