Baupläne

Referat 21 Raumordnung, Baurecht, Denkmalschutz

Referatsleitung

Jens Nottermann
Abteilungsdirektor
0721 926-7515
jens.nottermann@rpk.bwl.de

Stellvertretung

N. N.

Melanie Uhrig
Regierungsdirektorin
0721 926-7543
melanie.uhrig@rpk.bwl.de

Unsere Aufgaben

Als höhere Raumordnungsbehörde

  • überprüfen wir Planungen für große Infrastrukturmaßnahmen, Gewerbe-, Einzelhandels- und Freizeitanlagen auf ihre Verträglichkeit mit anderen Nutzungen und Erfordernissen des betreffenden Raumes,
  • beraten wir Kommunen und Vorhabensträger,
  • führen wir das Automatisierte Raumordnungskataster. Dieses beinhaltet beispielsweise Informationen zum Bearbeitungsstand der Flächennutzungsplanung, zur Windkraft und zu Photovoltaik im Regierungsbezirk.

Als höhere Baurechtsbehörde

  • behandeln wir Widersprüche und Beschwerden gegen Entscheidungen der 45 Unteren Baurechtsbehörden im Regierungsbezirk,
  • beraten wir Gemeinden auf dem Gebiet der Bauleitplanung,
  • genehmigen wir Bauleitpläne.

Weitere Informationen

Flächennutzungsplanung - Planungsräume im Regierungsbezirk (pdf, 5.8 MB)
Monitoring in der Flächennutzungsplanung - Projektbericht 2011 (pdf, 5.6 MB)

Als höhere Denkmalschutzbehörde

  • führen wir Widerspruchsverfahren durch,
  • erteilen wir Genehmigungen,
  • führen wir das Denkmalbuch, in dem Baudenkmale von besonderer Bedeutung eingetragen werden,
  • führen wir ein Online-Verzeichnis, in dem Sie sich über das aktuelle Angebot verkäuflicher Baudenkmale informieren oder ihr eigenes denkmalgeschütztes Objekt zum Verkauf anbieten können. Der Eintrag für Verkäufer ist kostenfrei.

Die fachlichen Aufgaben der Denkmalpflege werden landesweit vom Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart wahrgenommen.

Zuständig für die Umsetzung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), des Erneuerbaren Energien Wärmegesetz des Bundes (EEWärmeG), der Energieeinsparverordnung (EnEV) und des Erneuerbaren Wärmegesetz des Landes BW (EWärmeG) sind die jeweiligen unteren Baurechtsbehörden. Das Regierungspräsidium ist für die Entscheidung über Widersprüche zu den genannten Vorschriften zuständig. Daneben kommt ihm auch eine Beratungsfunktion sowohl gegenüber den unteren Baurechtsbehörden als auch gegenüber interessierten Bürgern zu. 

Ihre Ansprechpartnerin fürWärmegesetze Bund und Land, EnEV, Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Neslihan Beer
0721 926-7488
neslihan.beer@rpk.bwl.de

Weitere Informationen

Gebäudeenergieeffizienz - Regierungspräsidien Baden-Württemberg