Kulturlandschaft im Frühling, blühendes Rapsfeld

Referat 33 Pflanzliche und tierische Erzeugung

Referatsleitung

Patrick Schreieck
Leitender Landwirtschaftsdirektor
0721 926-2760
patrick.schreieck@rpk.bwl.de

Stellvertretung

N.N.

Unsere Aufgaben

Das Referat nimmt überwiegend Aufgaben der Koordinierung und Fachaufsicht wahr, während die unmittelbare Ausübung der Tätigkeiten Aufgabe nachgeordneter Behörden ist. Durch Beratung, Kontrollen, Versuchsdurchführung und Vollzug gesetzlicher Bestimmungen soll die Anwendung der guten fachlichen Praxis in den landwirtschaftlichen Betrieben gefördert und weiter entwickelt werden. Dabei ist das Ziel, die Produktivität zu verbessern, die Umwelt zu schützen, Biodiversität zu fördern, die Kulturlandschaft zu erhalten und Lebensmittel hoher Qualität zu erzeugen.

In der Pflanzlichen Erzeugung, die durch Ackerbau, Grünlandbewirtschaftung, Garten-, Obst- und Weinbau und weitere Sonderkulturen (z.B. Spargel, Erdbeeren) geprägt ist, sind fachliche Schwerpunkte die Themen Düngung, Anbautechnik, Pflanzen- und Wasserschutz.

Die tierische Erzeugung konzentriert sich auf Fragen der Fütterung und Haltung von Nutztieren unter Beachtung des Tierschutzes und artgerechter Haltungsformen.

Das Fischereiwesen leistet seinen Beitrag zur Erhaltung und Verbesserung der Lebensräume für Fische, z. B. durch Fischtreppen, zur Vermeidung einer Überfischung der heimischen Gewässer sowie der Sicherung nachhaltiger Erträge.​

Im Einzelnen

In diesem Zusammenhang kümmern wir uns um die

  • Fortbildung der Pflanzenproduktions-, Obstbau-, Gartenbau-, Weinbau-, Wasserschutz- und Tierhaltungsberater
  • Organisation von Lehrgängen und übergebietlichen Informationsveranstaltungen
  • Betreuung von Projekten, Beispielen und Modellen

Wir sind zuständig für

  • die Organisation und Koordination der Kontrollmaßnahmen
  • die Umsetzung des Düngerechts einschließlich Ahndung von Verstößen
  • die Düngemittelverkehrskontrolle, wobei hier das Regierungspräsidium Stuttgart landesweit zuständig ist,
  • den produktionsbezogenen Bodenschutz (Kreislaufwirtschaftsgesetz, Klärschlammverordnung, Bioabfallverordnung, Bodenschutzgesetz, Dünge-VO u.a.)
  • die Umsetzung der SchALVO (Schutzgebiets- und Ausgleichsverordnung).

Für die Saatgutverkehrskontrolle ist das Regierungspräsidium Karlsruhe landesweit zuständig.

Weitere Informationen zur Saatgutverkehrskontrolle.

Das Regierungspräsidium Karlsruhe ist die landesweit nach dem ÖKO-Landbaugesetz und der hierzu ergangenen Verordnung zuständige Behörde in Baden-Württemberg.

Weitere Informationen zum Ökologischen Landbau