Dammertüchtigung RHWD XXV und rechter Murgdamm

Zahlen & Fakten

Vorhabenträger: Land Baden-Württemberg
Lage: Landkreis Rastatt - Stadt Rastatt, Gemeinden Steinmauern, Elchesheim-Illingen und Au am Rhein
Länge: etwa 14 km Dammertüchtigung
Gesamtkosten: ca. 40 Mio. Euro

Baubeginn: Juni 2018
Bauende: voraussichtlich 2024

Aktueller Stand

Im Bau.

Termine

Derzeit keine aktuellen Termine.

Kontakt

Fachinformationen

Nabaraj Jamarkattel
0721 926-7996
nabaraj.jamarkattel@rpk.bwl.de

Lysann Horakh
0721 926-7586
lysann.horakh@rpk.bwl.de

Das Projekt

Die Dammertüchtigung umfasst einen 13 km langen Abschnitt des Rheinhochwasserdamms RHWD XXV sowie einen 1 km langen Abschnitt des rechten Murgdammes. Sie beginnt am rechten Murgdamm im Anschluss an das im Jahr 2014 fertiggestellte Hochwasserschutz- und Ökologieprojekt Murg in Rastatt und endet nahe der Landkreisgrenze bei Rheinstetten. Dort beginnt der geplante Hochwasserrückhalteraum Bellenkopf-Rappenwört bei Karlsruhe. Der RHWD XXV, dessen Aufbau noch aus den 1930er Jahren stammt, entspricht nicht mehr den heutigen anerkannten Regeln der Technik.

Der Antrag auf Planfeststellung für den RHWD XXV / rechter Murgdamm zwischen Rastatt und Au am Rhein wurde im September 2012 beim Landratsamt Rastatt eingereicht. Der Planfeststellungsbeschluss wurde vom Landratsamt Rastatt am 15. Februar 2016 erteilt und ist rechtskräftig.

Das Vorhaben ist Bestandteil des Gesamtprojektes Hochwasserschutz am Oberrhein und Teil des Dammertüchtigungsprogrammes des Landes Baden-Württemberg.

Die Maßnahme dient dem Hochwasserschutz der Gemeinden Au am Rhein, Elchesheim-Illingen und Steinmauern sowie der Stadt Rastatt. Außerdem leistet die Dammertüchtigung gemeinsam mit den Rückhalteräumen des Integrierten Rheinprogramms (IRP) einen Beitrag zur Wiederherstellung des vor dem Ausbau des Oberrheins unterhalb der Staustufe Iffezheim vorhandenen Hochwasserschutzes. Dies entspricht einem Abflussvermögen des Rheins von 5.000 m³/s im Bereich von Maxau und somit einem rund 200-jährlichen Hochwasserschutz.

Dammertüchtigung

Die Planung berücksichtigt die heutigen Sicherheitsanforderungen bezüglich Standsicherheit und Zugänglichkeit für die Dammverteidigung im Hochwasserfall und für Unterhaltungsarbeiten (Dammverteidigungswege). Die wesentlichen Arbeiten sind:

  • Abflachung der Dammböschungen
  • Verbreiterung des Dammes
  • Ausgleich von Fehlhöhen
  • Herstellen eines durchgehenden Dammverteidigungsweges auf der landseitigen Berme
  • Schaffen der baumfreien Zone entlang des Dammes
  • Teilweiser Abtrag des alten Dammes
  • Wiederherstellen aller Wegebeziehungen
  • Abriss von alten Bunkern im Dammkörper
  • Fäll- und Rodungsarbeiten
  • Verlegen eines Teilstücks einer NATO-Pipeline
  • Anpassung von Be- und Entwässerungsleitungen
  • Ansaat der neuen Dammvegetation

Ausgleichsmaßnahmen

Der Großteil des Vorhabengebietes liegt innerhalb oder auch am Rande der Schutzgebiete des Netzes „Natura 2000“. Daher hat der Artenschutz einen sehr hohen Stellenwert im Gesamtprojekt.
Um den Eingriff der Dammertüchtigung in den Naturhaushalt zu minimieren werden Vermeidungsmaßnahmen wie das Errichten eines Amphibien- und Reptilienschutzzaunes, oder auch dem Umsiedeln von gefährdeten Tier- und Pflanzenarten umgesetzt.
Die trotz Vermeidungsmaßnahmen mit der baulichen Umsetzung einhergehenden, nicht unerheblichen Auswirkungen auf Flora und Fauna beruhen im Wesentlichen auf der Flächeninanspruchnahme durch die Verbreiterung des Dammes, der Schaffung der baumfreien Zone sowie durch die Baumaßnahme an sich. Zur Kompensation werden verschiedenste Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen umgesetzt, zum Beispiel:

  • Gewinnung von Heudrusch zur späteren Einsaat auf Dammabschnitten. 
  • Entwicklung und Optimierung verschiedenster Lebensräume wie Magerrasen, Magerwiesen, Hochstaudenfluren, Pfeifengrasweisen, Röhrichten, Streuobstweisen. 
  • Aufforstungen mit standorttypischen Gehölzen.

Grunderwerb

Die zukünftig zum landeseigenen Damm gehörende Grundstücksfläche umfasst den Damm selbst und den 4 m breiten Dammschutzstreifen, wasserseits sowie landseits. Die durch die Verbreiterung des Dammes und die Dammbegradigungen neu hinzukommenden Flächen werden vom Land erworben. Für die sich daran anschließende 6 m breite baumfreie Zone werden zum Schutze der Dämme Nutzungseinschränkungen, sogenannte Dienstbarkeiten, ins Grundbuch eingetragen.Von der Dammertüchtigung und den erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen sind insgesamt rund 800 Flurstücke betroffen. Davon entfallen über 500 Flurstücke auf Privat-Eigentümer und -Eigentümergemeinschaften.

Bauablauf

Zum Schutz der Flora und Fauna sind entsprechende Schonzeiten fester Teil des Bauablaufes und wird die Ertüchtigungsmaßnahme abschnittsweise durchgeführt. Ein angrenzender Abschnitt darf erst nach erfolgreicher Wiederansiedlung wertgebender Arten umgesetzt werden. Auch um den Hochwasserschutz jederzeit zu gewährleisten, erfolgt die Dammsanierung abschnittsweise. Zusätzlich wird geeignetes Schüttmaterial auf der Baustelle vorgehalten, um baubedingte Lücken im Damm zeitnah zu schließen.

Informieren Sie sich

Im Rahmen der Vorbereitung der Umsetzung und während der Bauausführung ist in Abstimmung mit den betroffenen Kommunen eine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgesehen, die z. B. Informationsveranstaltungen, Faltblätter, Infotafeln und Baustellenführungen umfasst.

Weitere Informationen

Sie wollen wissen wie ein Planfeststellungsverfahren verläuft, was ein Beteiligungsscoping ist oder allgemeine Informationen zum Dammertüchtigungsprogramm oder Integrierten Rheinprogramm (IRP)? Hier finden Sie Informationen dazu.

Planungsleitfaden Öffentlichkeitsbeteiligung
Planfeststellungsverfahren
Dammertüchtigungsprogramm Baden-Württemberg