Verunreinigte Böden - Rechtliche Rahmenbedingungen der Verwertung und Beseitigung
Die Frage der Verwertung, Beseitigung oder Lagerung PFC-haltigen Bodenmaterials kann sich vor allem dann stellen, wenn bei Bauprojekten Bodenaushub anfällt. Die nachstehend beschriebenen Regelungen zum Umgang mit verunreinigten Böden dienen der Vermeidung einer weiteren Ausbreitung der PFC.
Verwertung
Abfälle sind vorrangig zu verwerten. Bei einer Verwertung ist der PFAS-Leitfaden sowie der Erlass des Umweltministeriums vom 22.08.2022 zu beachten (s. u. unter "Weitere Informationen").
Beseitigung auf Deponien
Besteht keine Möglichkeit zur Verwertung, kann eine Deponierung entsprechend des PFAS-Leitfadens in Verbindung mit dem Erlass des Umweltministeriums vom 22.08.2022 (s. u. unter "Weitere Informationen") erfolgen. Die Deponierung von PFAS-haltigem Bodenaushubmaterial setzt unter anderem voraus, dass die Deponie die nachfolgenden technischen und betrieblichen Merkmale erfüllt:
- Die Ablagerung von PFAS-haltigem Bodenaushub auf Deponien muss in speziellen Monobereichen erfolgen.
- Die Deponie verfügt über eine geeignete Basisabdichtungskomponente.
- Es ist sicherzustellen, dass eine spezifisch auf die Elimination von PFAS ausgerichtete Sickerwasserbehandlung erfolgt, mit der die PFAS nachhaltig aus dem Stoffkreislauf ausgeschleust werden können.
Für die Beseitigung auf Deponien gelten darüber hinaus die Vorgaben der Deponieverordnung (DepV).
Die Deponien im Raum Rastatt/ Baden-Baden erfüllen diese Randbedingung derzeit nicht. An Lösungen wird gearbeitet. Bis die Bedingungen erfüllt sind, kann eine Deponierung von PFAS-haltigem Bodenaushub im Raum Rastatt/ Baden-Baden nicht erfolgen.
Vorübergehende Lagerung
Die zeitweilige Lagerung von belastetem Bodenmaterial fällt je nach Belastung und Menge unter den Anwendungsbereich des Bundes-Immissionsschutzgesetzes. Die genehmigungsbedürftigen Anlagen sind so zu errichten und betreiben, dass schädliche Umwelteinwirkungen nicht hervorgerufen werden können. Hier bietet sich die Lagerung unter Dach oder eine offene Lagerung auf flüssigkeitsdichten Flächen mit Abdeckung/ Sickerwassererfassung an. Auf die vorgenannten Randbedingungen wird verwiesen.
Hinweispapier Bauleitplanung
Sollen PFC-verunreinigte Flächen in die Planung neuer Baugebiete einbezogen werden, so sind die möglichen Auswirkungen frühzeitig im Planungsprozess zu berücksichtigen. Eine Arbeitsgruppe aus Mitgliedern der unteren Verwaltungsbehörden und des Regierungspräsidiums Karlsruhe befasste sich daher mit der Berücksichtigung der PFC-Problematik in der Bauleitplanung sowie bei Bauvorhaben und hat ein entsprechendes Hinweispapier (siehe unter "Weitere Informationen") erstellt. Dieses Hinweispapier wird in Zukunft anhand der neu hinzu gekommenen Erfahrungen fortgeschrieben.