Psychologie
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Fachreferentin im Regierungspräsidium
Angelika Meissner
07071 757-2082
angelika.meissner@rpt.bwl.de
Erreichbarkeit
Die Fachreferenten des Referats 75 haben häufig Auswärtstermine. Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen per Mail an sie.
Auskünfte kann auch die Referatsassistenz erteilen
07071 757-2128
Bildungsplan
Allgemeine Informationen zum Fach
Die Psychologie ist eine relativ junge Wissenschaft, die aus der Biologie und Philosophie heraus entstanden ist. Ihre Anfänge reichen in die zweite Hälfte des 19. Jahrhunderts zurück. Die Fragen, mit denen sich die Psychologie beschäftigt, sind so alt wie die Menschheitsgeschichte, ist doch der Mensch sowohl Gegenstand der Forschung als auch Forscher und damit zugleich Subjekt und Objekt dieser Wissenschaft.
Damit wird deutlich: Die Psychologie als Wissenschaft vom Erleben und Verhalten des Menschen ist eine Wissenschaft, die uns angeht wie kaum eine andere.
Auch im Alltag versuchen wir Erleben und Verhalten zu beschreiben und zu erklären. Dabei greifen wir auf die sogenannte Alltagspsychologie zurück, subjektive Erklärungsmuster, die dem gesunden Menschenverstand oder aber auch Vorurteilen entstammen. Es kann vorkommen, dass alltagspsychologische und wissenschaftliche Aussagen übereinstimmen. Für die wissenschaftliche Psychologie jedoch, um die es im Psychologieunterricht geht, gelten bestimmte Kriterien.
Wissenschaftliche Aussagen müssen
- allgemein gültig sein, d. h. sie müssen mit hoher Wahrscheinlichkeit auf die in der Aussage angegebenen Personen bzw. -gruppen zutreffen,
- überprüfbar sein, d. h. die Aussagen und die Art und Weise, wie sie gewonnen wurden, müssen nachvollziehbar und wiederholbar sein,
- objektiv sein, d. h. verschiedene Forscher müssen beim gleichen Sachverhalt unter gleichen Bedingungen das gleiche Ergebnis erzielen,
- nach wissenschaftlichen Methoden gewonnen (z. B. durch Experimente, Tests, Befragungen einer repräsentativen Anzahl von Menschen) und systematisiert werden.
Aufgabe der wissenschaftlichen Psychologie ist es, menschliches Erleben und Verhalten zu beschreiben, zu erklären, vorherzusagen und ggf. zu verändern.
Das Fach Psychologie ist in Baden-Württemberg eines der Fächer des Wahlbereichs in der Kursstufe und wird zwei Halbjahre entweder in Jahrgangsstufe 1 oder 2 unterrichtet. Die fünf Standards für inhaltsbezogene Kompetenzen des Bildungsplans sind:
- Grundlagen der wissenschaftlichen Psychologie
- Kognition, Emotion und Motivation
- Die menschliche Persönlichkeit und ihre Entwicklung
- Das Individuum in Interaktion mit anderen
- Angewandte Psychologie
An den Seminaren für Didaktik und Lehrerbildung gibt es keine Ausbildungskurse für das Unterrichtsfach Psychologie. Somit kann in Baden-Württemberg kein 2. Staatsexamen im Fach Psychologie abgelegt werden.
Die Erteilung der Unterrichtserlaubnis für das Fach Psychologie ist eine Einzelfallentscheidung. Im Regierungspräsidium Tübingen wird die Unterrichtserlaubnis grundsätzlich nur an Lehrpersonen erteilt, die mit der Laufbahnbefähigung die Befähigung zum Unterrichten anderer Fächer erworben haben und in diesen Fächern Erfahrung im Unterrichten in der Oberstufe haben. Darüber hinaus wird ein Nachweis der fachlichen Qualifikation durch ein Studium oder Teilstudium in Psychologie oder Pädagogik oder eine nachweisbare Beschäftigung mit den entsprechenden fachwissenschaftlichen Bereichen in Studium oder Beruf erwartet.