Referat 27 Landesstelle für Bautechnik (LfB)
Referatsleitung
Dr. Stefan Brendler
Leitender Baudirektor
lfb[at]rpt.bwl.de
Stellvertretung
Unsere Aufgaben
Referat 27 - Landesstelle für Bautechnik hat vielfältige Aufgaben rund um die Bautechnik, die Bauökologie und die Kontrolle der Energieeinsparung. Insbesondere genehmigen wir im vorhabenbezogenen Einzelfall die Verwendung innovativer Bauprodukte und Bauarten außerhalb der Technischen Baubestimmungen.
Die Landesstelle für Bautechnik:
- erteilt Zustimmungen im Einzelfall als Verwendbarkeitsnachweise für Bauprodukte nach § 20 LBO,
- erteilt vorhabenbezogene Bauartgenehmigungen für Bauarten als Anwendbarkeitsnachweis nach § 16a Abs. 2 LBO,
- erstellt fachtechnische Gutachten – besonders auf dem Gebiet der Bautechnik und Bauökologie,
- klärt bautechnische Grundsatzfragen,
- wirkt in Fachausschüssen für die nationale und internationale technische Normung und zur Erteilung von allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen bzw. allgemeinen Bauartgenehmigungen mit,
- begleitet das Anerkennungsverfahren für Prüfingenieurinnen und Prüfingenieure für Bautechnik und überwacht deren Prüftätigkeiten,
- prüft als Prüfamt für Baustatik mit dem Schwerpunkt der Typenprüfung sowie der Prüfung ausgewählter und besonders schwieriger statischer Berechnungen,
- ist Kontrollstelle gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV) und Gebäudeenergiegesetz (GEG),
- erteilt Ausnahmen und Befreiungen nach § 24 Abs. 2 und § 25 Energieeinsparverordnung (EnEV) bzw. nach § 102 und § 103 Gebäudeenergiegesetz (GEG),
- berät die Denkmalpflege bei bautechnischen Fragen.