Informationen für Wirtschaftsakteure
Die Verantwortung für das Inverkehrbringen von sicheren Produkten liegt bei den Wirtschaftsakteuren. Durch die Erklärung der Konformität übernimmt der Hersteller die Verantwortung, dass das Produkt mit den europäischen Regelungen übereinstimmt und dass ein hohes Schutzniveau (Stichwort „Verbraucherschutz“ und Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer) gewährleistet ist. Die Regelung dient dem fairen Wettbewerb unter den Herstellern, die auf dem europäischen Binnenmarkt anbieten. In Deutschland enthält das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) und die Verordnungen hierzu die Anforderungen für harmonisierte Produkte auf dem Gemeinschaftsmarkt.
Weitere Informationen
Das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG)
Leitlinien zum Produktsicherheitsgesetz (LV 46) des Länderausschusses für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI)
Hilfe zum Thema Produktsicherheit
CE-Kennzeichnung - Informationen der Europäischen Kommission
Information für Hersteller von Spielzeug und spielzeugähnlichen Produkten (pdf, 412 KB)
Flyer Informationen für Inverkehrbringer von ATEX-Produkten (pdf, 713 KB)
Flyer Product Safety Compliance 2019 (pdf, 668 KB)
Europäische Kommission veröffentlicht Empfehlungen für Abnehmer von Produkten, die aus dem Vereinigten Königreich importiert werden