Onlinehandel

Sicherer Onlinehandel

Fast jeder bestellt heute auch online. Mit dem zunehmenden Marktanteil des Onlinehandels verschieben sich die Warenströme. Für Produkte, die im Onlinehandel angeboten werden, und die in die Europäische Union geliefert werden, gelten die gleichen gesetzlichen Anforderungen wie für Produkte, die vor Ort im Handel angeboten werden. In der Praxis genügen aber gerade die online gehandelten Produkte häufig nicht den europäischen Sicherheitsanforderungen.

 

Online gehandelte Waren stellen die Marktüberwachungsbehörden dabei vor zwei große Herausforderungen:

  • Auch diese Produkte müssen in die Kontrollen der Marktüberwachung einbezogen werden. Sie sind aber im Handel vor Ort meist nicht erhältlich, weil sie direkt aus dem außereuropäischen Ausland importiert werden, wenn der Endkunde sie bestellt.
  • Sicherheits- und Umweltanforderungen kosten den Anbieter häufig Zeit und Geld. Wer an diesen Anforderungen spart, kann preiswerter anbieten und dem Kunden ein billigeres Produkt anbieten. Das gefährdet den fairen Wettbewerb, die Sicherheit und die Umwelt.
Kontrolle im Fullfillmentcenter

Wie reagiert die Marktüberwachung auf die Herausforderungen des Onlinehandels

Die Überwachung des Onlinehandels ist fester Bestandteil der Marktüberwachung. Bei eigeninitiierten Schwerpunktaktionen sowie bei reaktiven Produktprüfungen werden regelmäßig auch Produkte aus dem Onlinemarkt überprüft. Mangelhafte Produkte werden auf den betroffenen Onlinehandelsplattformen gesperrt. Sind die Produkte besonders gefährlich, veranlassen die Marktüberwachungsbehörden eine RAPEX-Meldung (Rapid Exchange of Information System). Diese Meldungen gehen an alle Marktüberwachungsbehörden in der Europäischen Union und werden veröffentlicht.

Datenbank „Gefährliche Produkte in Deutschland“

Zusammenarbeit mit dem Zoll und zwischen den Bundesländern

Zusammen mit den Zollbehörden werden Stichprobenkontrollen durchgeführt, um besonders die Einfuhr von Produkten aus Ländern außerhalb der Europäischen Union zu überwachen.

Die Bundesländer reagieren auf die neuen Herausforderungen: Sie arbeiten verstärkt länderübergreifend zusammen. Im Bereich der Chemikaliensicherheit hat sich beispielsweise die „Expertengruppe Internetüberwachung“ etabliert und die Länder haben jeweils Überwachungsschwerpunkte gebildet. Das Regierungspräsidium Tübingen überwacht zum Beispiel bundesweit die Angebote auf verschiedenen Onlinehandelsplattformen zu cadmiumhaltigen Hartloten.

Neue Vorschriften stärken die Marktüberwachung im Onlinehandel

Um den neuen Herausforderungen gerecht werden zu können, hat auch der Gesetzgeber reagiert und eine neue Marktüberwachungsverordnung verabschiedet. Die ab 16.07.2021 geltende VO (EU) 2019/1020 wird beispielsweise die Überwachung der sogenannten Fulfillment-Dienstleister vereinfachen. Das sind Dienstleister, die elektronische Kundenaufträge abwickeln. Sie lagern die Produkte, nehmen Aufträge an, stellen die Lieferung zusammen und wickeln die Bezahlung ab. Die neue Verordnung bezieht Fulfillment-Dienstleister erstmals bei einem Teil der gehandelten Produkte ein und sie bezieht ausdrücklich den Fernabsatz und die Online-Vertriebswege ein.

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