Erweiterung Kiesabbauvorhaben Krauchenwies
Raumordnungsverfahren
Bekanntmachung
Der Kiesabbau im Bereich um Krauchenwies ist nur in deutlich reduziertem Umfang raumordnerisch vertretbar. Das Regierungspräsidium schließt damit ein Raumordnungsverfahren zu den geplanten Kiesabbauerweiterungen der Firmen Baresel, Nord-Moräne, Valet u. Ott sowie Martin Baur ab.
Wegen der Vorbelastungen durch die bestehenden Kiesabbauvorhaben und weil die geplanten Erweiterungsvorhaben teilweise bedeutende Flächendimensionen umfassen, sah das Regierungspräsidium die Notwendigkeit einer Koordination der Vorhaben innerhalb eines gemeinsamen Raumordnungsverfahrens. Dies hatte zur Folge, dass Abbau-, Rekultivierungs- und Verkehrskonzeption sowie die Grundwasserproblematik gesamtheitlich betrachtet und aufeinander abgestimmt werden konnten.
Zugunsten der Baresel GmbH & Co. KG, die nur an acht Wochen im Jahr ihren Kiesabbau betreibt, werden von den beantragten rund 48 ha nur rund 15 ha für den Kiesabbau freigegeben, da diese für die nächsten 30 Jahre ausreichen. Grundsätzlich ist dieser Standort unter raumordnerischen Gesichtspunkten jedoch der Unproblematischste.
Für das Vorhaben der Nord-Moräne-Kieswerke GmbH & Co. KG hat sich die Fläche von den beantragten rund 48 ha auf rund 35 ha reduziert. Die raumordnerische Abwägung zwischen einem Abbau in Offenlandflächen und in bewaldeten Flächen ergab eine Priorität für den Abbau im Wald. Begründet wird dies unter anderem damit, dass der Regionalplan große Bereiche der bewaldeten Fläche im Regionalplan bereits als Sicherungsbereich für den Rohstoffabbau festgelegt und somit die Weichen dort bereits in Richtung Kiesabbau gestellt sind. Die freigegebenen Flächen liegen daher innerhalb des Waldes, wobei allerdings ein Waldsaum am nördlichen Rand des Abbaugebiets aus Sichtschutzgründen erhalten bleiben soll.
Für die Firmen Valet u. Ott GmbH & Co. KG und Martin Baur GmbH, die sich bereits vor der Einleitung des Verfahrens darauf verständigt haben, einen gemeinsamen Abbau mit nur einer Abbaukolonne östlich der bestehenden Grube von Valet u. Ott anzustreben, werden von den beantragten 68 ha rund 39 ha für den Kiesabbau freigegeben. In der Gesamtabwägung zwischen den Aspekten Überlastung des Ortsumfelds durch Kiesabbau und Rohstoffsicherheit kommt das Regierungspräsidium bei diesem Erweiterungsvorhaben zum Ergebnis, dass nur ein Abbau im südlichen, d. h. im ortsferneren Teil der beantragten Abbaufläche als raumordnerisch verträglich betrachtet werden kann.