Nord-Erweiterung des Kiesabbaus Ostrach
Raumordnungsverfahren mit integriertem Zielabweichungsverfahren
Bekanntmachung
Das Regierungspräsidium Tübingen hat das Raumordnungsverfahren mit darin integriertem Zielabweichungsverfahren für die geplante Nord-Erweiterung des Kiesabbaus in Ostrach nun abgeschlossen.
Als Ergebnis des Raumordnungsverfahrens wird festgestellt, dass nach derzeitigem Verfahrensstand das Vorhaben unter bestimmten Voraussetzungen und Maßgaben mit den Erfordernissen der Raumordnung vereinbar ist und eine Abweichung vom Ausschlussgebiet für den regionalbedeutsamen Rohstoffabbau nach dem Teilregionalplan „Oberflächennahe Rohstoffe 2003“ des Regionalverbands Bodensee-Oberschwaben zugelassen werden kann.
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Beschreibung | Dateityp | Größe |
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Raumordnerische Beurteilung mit integrierter Zielabweichung vom 10.10.2018 | 541 KB |