Scoping-Verfahren
Das Scoping-Verfahren nach § 15 UVPG ist ein unselbstständiges Vorverfahren, das innerhalb eines laufenden Planungsprozesses und in der Regel vor Stellung des Genehmigungsantrages, z. B. eines Antrages auf Planfeststellung bei Referat 24 – Recht, Planfeststellung – durchgeführt werden kann. Es dient in erster Linie der Vorbereitung und Qualitätssicherung der für viele Infrastrukturprojekte erforderlichen Umweltverträglichkeitsprüfung, also auch dem Planfeststellungsverfahren.
Im Rahmen des Scoping-Verfahrens werden die umweltrelevanten Themen ermittelt und insbesondere wird der Vorhabenträger frühzeitig über Rahmen, Inhalt, Umfang, Methoden und Detailtiefe der Untersuchungen und beizubringenden Unterlagen über die Umweltauswirkungen des Vorhabens unterrichtet und beraten. Beim sogenannten Scoping-Termin erfolgt hierzu regelmäßig eine öffentliche Besprechung.
Aktuelle Scoping-Verfahren: Radschnellwege
Aktuelle Scoping-Verfahren: Stadtbahnen
Aktuelle Scoping-Verfahren: Seilbahn
Derzeit liegt keine Scoping-Verfahren im Bereich Seilbahn vor.