Referat 24 Recht, Planfeststellung
Referatsleitung
Rainer Prußeit
07071 757-3655
rainer.prusseit@rpt.bwl.de
Stellvertretung
N. N.
Unsere Aufgaben
Im Referat 24 kümmern wir uns um die Themen Recht und Planfeststellung. Das heißt, wir sind zuständig für Planfeststellungs- und Anhörungsverfahren, Enteignungs- und Entschädigungsverfahren, Amtshaftungsverfahren und Zivilgerichtsprozesse, Namensfeststellungen und Eheaufhebungsverfahren und die Schadensregulierung bei Unfällen mit Dienstwagen und sonstigen Schadensfällen.
Ein Schwerpunkt unserer Aufgaben liegt im Bereich der Planfeststellung. Dabei handelt es sich um förmliche Genehmigungsverfahren für
- Autobahnen, Bundes-, Landes- und sonstige Straßen,
- Eisen- und Straßenbahnen,
- Energieanlagen wie z.B. Strom- und Gasleitungen sowie
- Seilbahnen.
In den Verfahren nehmen zahlreiche Behörden, Kommunen und betroffene Bürger ihre Beteiligungsrechte wahr. Wir prüfen und erörtern die Hinweise, Bedenken und Argumente und entscheiden darüber nach umfassender Abwägung im sogenannten Planfeststellungsbeschluss.
Weiterführende Inhalte zum Ablauf von Planfeststellungs- und Anhörungsverfahren sowie zum Datenschutz finden Sie hier:
Ablauf eines Planfeststellungsverfahrens
Datenschutz bei Planfeststellungs-, Plangenehmigungs- und Anhörungsverfahren
In diesem Aufgabenbereich entscheiden wir über
- Enteignungen,
- Vorzeitige Besitzeinweisungen und
- Entschädigungen
auf der Grundlage von Rechtsvorschriften im
- Baugesetzbuch und
- Landesenteignungsgesetz (in Verbindung mit den Straßengesetzen, dem Energiewirtschaftsgesetz, Wasserhaushaltsgesetz und anderen Fachgesetzen).
Darüber hinaus sind wir für die Beantragung von Unternehmensflurbereinigungen nach dem Flurbereinigungsgesetz bei Maßnahmen mit großem Landbedarf zuständig.
In Enteignungsverfahren steht das Bemühen um eine Einigung mit den betroffenen Eigentümern im Vordergrund. Bei Bedarf wird förmlich über die Zulässigkeit der vorzeitigen Besitzeinweisung oder der Enteignung und die Höhe der Entschädigung entschieden.
Weitere Informationen finden Sie hier:
Enteignungs- und Entschädigungsverfahren
Auch gehören Zivilstreitigkeiten sowie Rechtsangelegenheiten, für die kein anderes Referat zuständig ist, zum Aufgabengebiet von Referat 24. Zudem ist Referat 24 mit Amtshaftungsverfahren befasst.
Unser Referat hat die landesweite Zuständigkeit für die Durchführung von Eheaufhebungsverfahren. Dies betrifft hauptsächlich aufhebbare Doppel-, Schein- oder auch Minderjährigenehen.
Weiterhin ist das Referat 24 erstinstanzlich für Namensfeststellungen und als Widerspruchsbehörde bei Namensänderungsverfahren zuständig.
Unser Aufgabengebiet umfasst auch die Abwicklung von Schäden infolge von Verkehrsunfällen unter Beteiligung von Dienstfahrzeugen des Landes (Dienststellen des Regierungspräsidiums Tübingen). Dabei sind wir für die Unfallbeteiligten Ansprechpartner für die Schadensregulierung.
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