Referat 42 Steuerung und Baufinanzen
Referatsleitung
Arnold Goller
Baudirektor
07071 757-3617
arnold.goller@rpt.bwl.de
Stellvertretung
Christoph Mayer
07071 757-3615
christoph.mayer@rpt.bwl.de
Unsere Aufgaben
Wir betreuen das übergeordnete Projektmanagement der zahlreichen Planungs- und Bauvorhaben in der Abteilung 4. Dies umfasst den Neu-, Um- und Ausbau von Bundes- und Landesstraßen sowie Erhaltungsmaßnahmen und Radwegemaßnahmen an Bundes- und Landesstraßen. Gemeinsam mit den Fachreferaten der Abteilung und des Ministeriums für Verkehr legen wir fest, welche Maßnahmen zu welchem Zeitpunkt umgesetzt werden. Grundlage hierfür sind die Bedarfspläne des Bundes und des Landes, die mittelfristigen Erhaltungs- und Bauprogramme sowie die dem Regierungspräsidium zur Verfügung stehenden Finanzmittel des Bundes und des Landes.
Der Haushalt hat in der Abteilung 4 einen besonderen Stellenwert: Die zur Verfügung stehenden Mittel geben vor, welche Maßnahmen umgesetzt oder fertiggestellt werden können. Welche Mittel für Planung, Bau und Erhalt der Verkehrsinfrastruktur (Bundes- und Landesstraßen, Rad- und Radschnellwege) benötigt werden, erfassen und steuern wir in Referat 42. Wir prüfen Zahlungen im Straßenbau von Bund und Land und ordnen diese an. Darüber hinaus betreuen wir die Unteren Straßenbaubehörden bei den Stadt- und Landkreisen bei ihren den Verkehr sichernden Maßnahmen an Bundes- und Landesstraßen und stellen die benötigten Mittel zur Verfügung. Die Anlagenbuchhaltung und Vermögensrechnung des Landes gehören ebenso zu unseren Aufgaben wie das Haushaltscontrolling und die Innenrevision der Abteilung für das Controllingsystem Bundesfernstraßen (CSBF).
Vergabe und Beauftragung von Planungs- und Bauleistungen unterliegen dem Vergaberecht. Der Vergabereferent der Abteilung 4, der bei Referat 42 angesiedelt ist, prüft und sichtet Ausschreibungen und Vergaben und berät die Referate in allen Fragen des Vergaberechts und bei vertraglichen Problemstellungen während der Bauausführung.
Wenn es zu Meinungsverschiedenheiten zwischen einem Auftragnehmer und einem Referat der Abteilung 4 kommt, sind wir Streitbeilegungsstelle gemäß § 18 (2) VOB/B (Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen). Die Streitbeilegungsstelle ist eine unabhängige, neutrale Schlichtungsstelle.
Wir sind außerdem Nachprüfungsstelle gemäß § 21 VOB/A. Bieter können sich an uns wenden, wenn sie das Vergaberecht bei öffentlichen Ausschreibungen auf nationaler Ebene (unter einem gewissen Schwellenwert (§ 2 VgV (Vergabeverordnung)) verletzt sehen.
Widmung, Umstufung, Einziehung von Straßen
Die Straßen unseres Straßennetzes sind entsprechend ihrer verkehrlichen Bestimmung in Bundes-, Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen eingeteilt. Diese Straßenklasse wird in der sogenannten Widmung festgelegt.
Ortsdurchfahrtsgrenzen
Wir bestimmen außerdem die straßenrechtlichen Ortsdurchfahrtsgrenzen entlang von Bundes- und Landesstraßen. Diese unterscheiden sich geringfügig von den bekannten verkehrsrechtlichen Grenzen, die durch die gelben Ortstafeln erkennbar sind. Außerhalb der straßenrechtlichen Ortsdurchfahrt gelten in vielerlei Hinsicht andere Zuständigkeiten und Anbaubeschränkungen als innerhalb.
Anbaurecht und Bauleitplanung
Entlang von Bundes- und Landesstraßen gelten Mindestabstände, innerhalb derer nicht gebaut werden darf. Bauvorhaben von Kommunen oder Privatpersonen nahe von Bundes- oder Landesstraßen beurteilen wir in einer Stellungnahme, ob dies nach Straßenrecht möglich ist.
Förderung von Photovoltaik
Das Land Baden-Württemberg fördert aktiv den Ausbau erneuerbarer Energien. Als Standorte für Photovoltaikanlagen eignen sich u.a. nicht anders nutzbare Flächen entlang von Bundes- und Landesstraßen, die dem Anbauverbot unterliegen. Im Referat 42 werden dazu Flächen im Eigentum des Bundes und des Landes dahingehend geprüft.
Wir sind Schlichtungs- und Nachprüfungsstelle bei öffentlichen Vergaben
Kontaktieren Sie uns bei Meinungsverschiedenheiten im Rahmen öffentlicher Ausschreibungen und Vergaben.