RS 19 (L) Radschnellweg Tübingen – Reutlingen

IN PLANUNG

Kontakt

Regierungspräsidium Tübingen
Referat 44

rs19-tue-rt@rpt.bwl.de

 

Wir planen für Sie

Zwischen den Städten Tübingen und Reutlingen soll ein Radschnellweg entstehen. Derzeit wird im Rahmen einer ergebnisoffenen Prüfung unter Berücksichtigung aller relevanten Belange eine Vorzugsvariante herausgearbeitet.

  • Sichere, schnelle und direkte Radverbindung zwischen Tübingen und Reutlingen als Alternative zum Auto
  • Vermeidung von Staus im Verkehrssystem
  • Verringerung der Luft- und Lärmbelastung und Beitrag zum Klimaschutz
  • Hoher Fahrkomfort durch hohe bauliche Qualitätsstandards und betriebliche Unterhaltung (hohe Belagsqualität, Winterdienst)

 

Aktueller Stand

Die Maßnahme befindet sich in der Planungsstufe der Vorplanung.

Rund um das Projekt

Varianten der Machbarkeitsstudie des Landkreises Tübingen

In der vom Landkreis Tübingen im Jahr 2019 erstellten Machbarkeitsstudie (MBS) wurden zwei Untersuchungskorridore, zum einen über Kirchentellinsfurt, zum anderen der B 28 folgend für die Variantenuntersuchung definiert. Innerhalb der Untersuchungskorridore wurden in der Machbarkeitsstudie bereits Variantenvorschläge abgebildet, welche erste Anhaltspunkte für die Variantenuntersuchung bieten können.

Die Vorzugsvariante aus der MBS verläuft durch das Neckartal bis Kirchentellinsfurt und dann der Echaz entlang über Wannweil nach Reutlingen (Trassenvariante 1).

Des Weiteren wurden eine Alternativvariante entlang der B 28 (Trassenvariante 2) untersucht.

Je nach Streckenverlauf und Endpunkt haben die untersuchten Varianten eine Länge von 9 bis 17 km und ein Potenzial an Radfahrenden in Teilabschnitten von 1.600 bis zu 2.950 pro Tag.

Ziele der Maßnahme

Tübingen und Reutlingen bilden gemeinsam ein Oberzentrum. Somit erfüllt der Radschnellweg zwischen Tübingen und Reutlingen eine überregionale Verbindungsfunktion und soll stark frequentierte Pendlerstrecken im Infrastrukturnetz entlasten. Berufs- und Ausbildungspendler im Stadt-Umland-Verkehr von Tübingen und Reutlingen soll der Radschnellweg zu einem Umstieg auf das Fahrrad animieren. Damit erschließt er neue Zielgruppen im Radverkehr und macht das Radeln auch für längere Distanzen attraktiver.

Chronologie

Februar 2022

Planungsbeginn durch das Regierungspräsidium

Herbst 2019

Fertigstellung der Machbarkeitsuntersuchung des Landkreises Tübingen

März 2018

Potenzialanalyse für Radschnellverbindungen in Baden-Württemberg, dabei Einstufung der Maßnahme in den Vordringlichen Bedarf

Näheres dazu erfahren Sie unter: https://www.fahrradland-bw.de/radverkehr-in-bw/radschnellverbindungen/potenzialanalyse/

Hier können Sie die Machbarkeitsstudie des Landkreises Tübingen aus dem Jahr 2019 downloaden

Was ist ein Radschnellweg?

Radschnellwege müssen besondere Qualitätsstandards erfüllen:

  • Sie sind schnell – durch eine möglichst direkte, umwegfreie Linienführung, durch eine bevorzugte Führung an Kreuzungen und wenig Steigungen
  • Sie sind sicher – aufgrund ausreichender Breiten für Nebeneinanderfahren und Überholen. Fußgänger werden – zum überwiegenden Teil – separat geführt.

Weitere Details über Radschnellwege können Sie hier nachlesen. Darüber hinaus erfahren Sie, welche Radschnellverbindungen es bereits im Land gibt, wie sie gefördert werden und vieles mehr.