Planung Naturschutzgebiet: Kornbühl, Bühlberge und Woogtal
Das geplante Naturschutzgebiet hat eine Fläche von 174,7 ha und befindet sich auf der Hochfläche der Schwäbischen Alb südwestlich von Salmendingen im Zollernalbkreis . Es umfasst Teile der Gemarkungen Salmendingen, Ringingen und Melchingen. Südöstlich von Burladingen-Salmendingen erheben sich mit dem Kornbühl und den Bühlbergen markante Härtlinge in der Albhochfläche, die von naturschutzfachlich hochwertigen Wacholderheiden, Mähwiesen und Magerrasen bedeckt sind. Die Erhebungen haben einen besonderen landschaftlichen Reiz und landeskundliche Bedeutung. Umgeben sind sie von einer hochwertigen Wiesenlandschaft, die von der Woog, einem nicht ständig wasserführenden Wiesenbach, durchzogen wird. Im Woogtal befinden sich großflächig artenreiche Flachlandmähwiesen, die u.a. bedeutende Vorkommen des Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläulings und der Wanstschrecke (siehe Bilder) beherbergen. Die im Osten des Gebietes angrenzenden, terrassenförmig gestuften Hangflanken an Monkhalde, Geißhalde und Eschenrain sind durch blütenreiche Wiesen, Kalkmagerrasen und Feldhecken geprägt, die einen wertvollen Lebensraum für zahlreiche - teils gefährdete - Insektenarten darstellen. Im Gebiet wurden unter anderem 366 Pflanzenarten, 69 Tagfalterarten und 89 Wildbienenarten nachgewiesen. Mit dieser außergewöhnlich hohe Artenvielfalt hat das Gebiet eine landesweite Bedeutung für den Natur- und Artenschutz.
Besonderheiten des Gebietes
- Artenreiche magere Flachland- und Berg-Mähwiesen
- Die „Schnittlauchwiesen“ mit einem außergewöhnlich großen Vorkommen des Gebirgs-Schnittlauchs
- Der „Märzenbronnen“, ein temporärer See, der sich nur nach starker Schneeschmelze oder nach Starkregenereignissen zeigt
- Wacholderheiden und Kalkmagerrasen als Lebensstätten einer artenreichen Flora und Fauna
- Blütenreichen Saumstrukturen in ihren unterschiedlichen standörtlichen Ausprägungen als unverzichtbares Habitat für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten entlang von Waldrändern und Felddhecken sowie an den Ufern des Woogbaches
- Naturnahen Waldgersten-Buchenwälder auf den Bühlbergen mit zahlreichen Habitatbäumen sowie hohen Alt- und Totholzanteilen
- Eine außergewöhnlich große Artenvielfalt und Vorkommen vielen gefährdeten, teils vom Aussterben bedrohten Arten

In diesem Gebiet kommt die gefährdete FFH-Art Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling vor.

Am Berg-Hellerkraut lebt der vom Aussterben bedrohte Felsen-Kleinrüssler.

Das Woogtal zeichnet sich durch artenreiche Wiesen und Saumstrukturen aus.

Die Wanstschrecke ist stark gefährdet und hat ihren bundesweiten Verbreitungsschwerpunkt auf der Schwäbischen Alb.

Die gefährdete Art der Trollblume kommt auf Bergmähwiesen vor.

Die Wacholderheide am Kornbühl Nordhang ist Bruthabitat des stark gefährdeten Baumpiepers.
Antworten auf häufig gestellte Fragen
Darf im Naturschutzgebiet weiterhin Wintersport betrieben werden?
Ja, Wintersport ist weiterhin möglich:
- Die ausgewiesene Loipe darf wie gewohnt gespurt und genutzt werden.
- Auch das Rodeln im Gewann „Holder“ ist bei ausreichender Schneedecke weiterhin erlaubt.
- Auf den in der Wegekarte markierten Wegen können sich Wintersportlerinnen und Wintersportler ohnehin frei bewegen.
Welche Einschränkungen gibt es für die Landwirtschaft?
- Landwirtschaftlich genutzte Flächen dürfen wie bisher bewirtschaftet werden.
- In geschützten Biotopen und auf artenreichen Flachland-Mähwiesen gelten jedoch Einschränkungen bei der Düngung:
- Magere Flachland-Mähwiesen dürfen nur in Absprache mit der unteren Naturschutzbehörde Zollernalbkreis gedüngt werden.
- Andere geschützte Biotope dürfen nicht gedüngt werden.
Warum diese Regelung?
Die nährstoffarmen Lebensräume im Schutzgebiet sind besonders wertvoll, da sie vielen spezialisierten Pflanzen- und Tierarten einen Lebensraum bieten. Durch zusätzliche Düngung könnten diese Arten verdrängt werden. Bereits die Nährstoffeinträge aus der Luft reichen aus, um den natürlichen Nährstoffentzug durch die Mahd auszugleichen.
Was ist mit Ackerflächen?
- Aufgrund der geäußerten Bedenken wurde die einbezogenen Flurstücke erneut geprüft und soweit es fachlich vertretbar war, wurden Ackerflächen aus der Schutzgebietsabgrenzung herausgenommen.
- Die wenigen verbleibenden Ackerflächen im Gebiet dürfen künftig nicht mehr mit Pflanzenschutzmitteln behandelt werden.
- Landwirtinnen und Landwirte, die ihre Bewirtschaftung extensivieren oder Ackerland in Grünland umwandeln, können hierfür Fördermittel erhalten.
Warum brauchen wir ein Naturschutzgebiet, wenn die Kulturlandschaft doch durch die bisherige Bewirtschaftung entstanden ist?
Grundsätzlich stimmt es, dass die artenreichen Lebensräume durch die bisherige Bewirtschaftung entstanden sind. Allerdings gibt es einige wichtige Aspekte zu bedenken:
- Viele Flächen wurden bereits vor Jahrzehnten vom Land erworben und seitdem gezielt mit Naturschutzmitteln gefördert.
- Ohne dieses Engagement wären die Hänge des Gebiets vermutlich aufgeforstet und die ebeneren Flächen intensiv landwirtschaftlich genutzt worden – so wie es vielerorts geschehen ist.
- Ohne die fortlaufende Landschaftspflege durch die öffentliche Hand und das Engagement vor Ort wären der Kornbühl und die Bühlberge längst mit Gebüsch zugewachsen.
- Die außergewöhnliche Artenvielfalt des Gebiets konnte nur durch die langjährige Zusammenarbeit von Landwirtinnen und Landwirten, ehrenamtlichen Naturschutzinteressierten und der Naturschutzverwaltung bewahrt werden.
- Mit der Ausweisung als Naturschutzgebiet erhält das Gebiet nicht nur den offiziellen Schutzstatus, den es angesichts seiner Artenvielfalt verdient, sondern auch eine gesicherte finanzielle Grundlage für die künftige Landschaftspflege.